BVK obsiegt zum zweiten Mal gegen Check24

Kategorien: Assekuranz, Vereine und Verbände1,3 min readSchlagwörter: ,

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) informiert, dass das am 4. Februar ergangene Urteil des Landgerichts München I gegen das Vergleichsportal Check24 wegen Verletzung des Sondervergütungsverbotes rechtskräftig ist. Check24 verzichtete darauf, Berufung einzulegen.
„Damit haben wir zum zweiten Mal gegen Check24 für den Verbraucher obsiegt und der Rechtssicherheit Geltung verschafft“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schon im ersten Verfahren im Jahr 2017, bei dem es um die Beratungs- und Informationspflichten dem Verbraucher gegenüber ging, war der BVK erfolgreich.“
Signal für die Branche
Nach Ansicht des BVK hat das Urteil Signalcharakter für die gesamte Branche: „Wenn wir nicht als Wächter geklagt hätten, wären weitere Trittbrettfahrer aufgetaucht und hätten ähnliche Aktionen durchgeführt und letztlich das Sondervergütungsverbot ausgehöhlt“, so BVK-Präsident Heinz. „Es ist zwar schön, dass wir gerichtlich bestätigt wurden, aber hinsichtlich der Durchsetzung des Rechts im Online-Handel wünschen wir uns mehr Beißkraft von öffentlicher Seite, wenn es um unlautere Praktiken von Vergleichsportalen geht. Deshalb machen wir uns stark dafür, dass im Rahmen der GWB-Novelle* behördliche Eingriffsrechte festgeschrieben werden, die diese Verhaltensweisen unterbinden.“


Pressekontakt:
BVK Pressestelle
Telefon: 0228 – 22805 – 28
Fax: 0228 – 22805 – 50
E-Mail: bvk-pressestelle@bvk.de
Unternehmen
BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V
Kekuléstr. 12
53115 Bonn
Internet: www.bvk.de
Über BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V
Der BVK zählt rund 12.500 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges Bestehen.

BVK obsiegt zum zweiten Mal gegen Check24

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) informiert, dass das am 4. Februar ergangene Urteil des Landgerichts München I gegen das Vergleichsportal Check24 wegen Verletzung des Sondervergütungsverbotes rechtskräftig ist. Check24 verzichtete darauf, Berufung einzulegen.
„Damit haben wir zum zweiten Mal gegen Check24 für den Verbraucher obsiegt und der Rechtssicherheit Geltung verschafft“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schon im ersten Verfahren im Jahr 2017, bei dem es um die Beratungs- und Informationspflichten dem Verbraucher gegenüber ging, war der BVK erfolgreich.“
Signal für die Branche
Nach Ansicht des BVK hat das Urteil Signalcharakter für die gesamte Branche: „Wenn wir nicht als Wächter geklagt hätten, wären weitere Trittbrettfahrer aufgetaucht und hätten ähnliche Aktionen durchgeführt und letztlich das Sondervergütungsverbot ausgehöhlt“, so BVK-Präsident Heinz. „Es ist zwar schön, dass wir gerichtlich bestätigt wurden, aber hinsichtlich der Durchsetzung des Rechts im Online-Handel wünschen wir uns mehr Beißkraft von öffentlicher Seite, wenn es um unlautere Praktiken von Vergleichsportalen geht. Deshalb machen wir uns stark dafür, dass im Rahmen der GWB-Novelle* behördliche Eingriffsrechte festgeschrieben werden, die diese Verhaltensweisen unterbinden.“


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