AfW und VOTUM, gemeinsame Empfehlungen, die sich aus dem sogenannten Verivox-Urteil ergeben

Kategorien: Assekuranz2,3 min readSchlagwörter:

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und der VOTUM Verband haben gemeinsam mit Fachjuristen von Verbünden und Maklerpools Empfehlungen für Versicherungsmaklerinnen und -maklern erarbeitet, die sich aus dem sogenannten Verivox-Urteil ergeben.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner rechtskräftigen Entscheidung (dem sogenannten Verivox-Urteil) vom 22.09.2021 (Geschäftszeichen 6 U 82/20) unter anderem nähere Ausführungen dazu gemacht, wann im Rahmen der Versicherungsvermittlung durch Versicherungsmaklerinnen und -makler eine – an sich gebotene – ausgewogene Marktanalyse nicht mehr vorliegen soll und wie die gesetzlich geregelten Hinweispflichten für diesen Fall ausgestalten sein müssen. Dieses Urteil ist zwar auf berechtigte Kritik gestoßen, aber als obergerichtliche Rechtsprechung nun vorerst zu berücksichtigen. Um eine praxisorientierte Hilfestellung zu geben, haben Expertinnen und Experten von Verbünden, Maklerpools, Vergleichsunternehmen, Softwarehäusern und Onlinevermittlern unter der Moderation der Verbände AfW und VOTUM Empfehlungen an die Maklerschaft zur Umsetzung von Hinweispflichten über den betrachteten Markt erarbeitet.

„Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten an dem vorliegenden Urteil, die bereits auch zur Genüge diskutiert wurden. Bis nicht der Bundesgerichtshof sich mit einer ähnlichen Konstellation irgendwann befassen kann, müssen wir mit den Unsicherheiten aus diesem Urteil leben und bieten mit den FAQs nun eine gewisse Orientierung. Dies auch in dem Bewusstsein, keine ganz optimale Lösung präsentieren zu können.“ so der geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.

„Die Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft alle Makler – online wie offline! Die gesetzlichen Hinweispflichten gelten nicht nur für die Makler, die im Netz Vergleiche anbieten. Auch wenn es genauso unangemessen wie realitätsfern ist, dass Makler auch Angebote von Versicherern berücksichtigen müssen, die sie selbst nicht vermitteln können, muss sich die Branche den Konsequenzen des Urteils stellen. Die nun erarbeiteten Empfehlungen bieten den Maklern ein fundiertes Gerüst für den Umgang mit dieser Herausforderung“, so VOTUM-Vorstand Martin Klein.

Die Empfehlungen können über die Websites von VOTUM und AfW heruntergeladen werden: LINK.

Pressekontakt:
AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Telefon: 030 / 63 96 43 7 – 0
Fax: 030 / 63 96 43 7 – 29
E-Mail: office@afw-verband.de

Unternehmen
AfW – Bundesverband Finanzdienstleisung e.V
Kurfürstendamm 37
10719 Berlin
Internet: www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Über AfW – Bundesverband Finanzdienstleisung e.V
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.

Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.

Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.

AfW und VOTUM, gemeinsame Empfehlungen, die sich aus dem sogenannten Verivox-Urteil ergeben

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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und der VOTUM Verband haben gemeinsam mit Fachjuristen von Verbünden und Maklerpools Empfehlungen für Versicherungsmaklerinnen und -maklern erarbeitet, die sich aus dem sogenannten Verivox-Urteil ergeben.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner rechtskräftigen Entscheidung (dem sogenannten Verivox-Urteil) vom 22.09.2021 (Geschäftszeichen 6 U 82/20) unter anderem nähere Ausführungen dazu gemacht, wann im Rahmen der Versicherungsvermittlung durch Versicherungsmaklerinnen und -makler eine – an sich gebotene – ausgewogene Marktanalyse nicht mehr vorliegen soll und wie die gesetzlich geregelten Hinweispflichten für diesen Fall ausgestalten sein müssen. Dieses Urteil ist zwar auf berechtigte Kritik gestoßen, aber als obergerichtliche Rechtsprechung nun vorerst zu berücksichtigen. Um eine praxisorientierte Hilfestellung zu geben, haben Expertinnen und Experten von Verbünden, Maklerpools, Vergleichsunternehmen, Softwarehäusern und Onlinevermittlern unter der Moderation der Verbände AfW und VOTUM Empfehlungen an die Maklerschaft zur Umsetzung von Hinweispflichten über den betrachteten Markt erarbeitet.

„Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten an dem vorliegenden Urteil, die bereits auch zur Genüge diskutiert wurden. Bis nicht der Bundesgerichtshof sich mit einer ähnlichen Konstellation irgendwann befassen kann, müssen wir mit den Unsicherheiten aus diesem Urteil leben und bieten mit den FAQs nun eine gewisse Orientierung. Dies auch in dem Bewusstsein, keine ganz optimale Lösung präsentieren zu können.“ so der geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.

„Die Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft alle Makler – online wie offline! Die gesetzlichen Hinweispflichten gelten nicht nur für die Makler, die im Netz Vergleiche anbieten. Auch wenn es genauso unangemessen wie realitätsfern ist, dass Makler auch Angebote von Versicherern berücksichtigen müssen, die sie selbst nicht vermitteln können, muss sich die Branche den Konsequenzen des Urteils stellen. Die nun erarbeiteten Empfehlungen bieten den Maklern ein fundiertes Gerüst für den Umgang mit dieser Herausforderung“, so VOTUM-Vorstand Martin Klein.

Die Empfehlungen können über die Websites von VOTUM und AfW heruntergeladen werden: LINK.

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Telefon: 030 / 63 96 43 7 – 0
Fax: 030 / 63 96 43 7 – 29
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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.

Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.

Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.