Veröffentlicht:26. Mai 2026
Die Diskussion über den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Versicherungsbranche hat eine neue Schärfe erreicht, seit marktführende Systeme wie ChatGPT oder Claude in dokumentierten Fällen konkrete Versicherungsempfehlungen ausgesprochen haben. Diese Entwicklung berührt zentrale Fragen des Versicherungsvertriebsrechts und zwingt die Branche zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit der Rolle lernender Systeme im Beratungsprozess. Der VOTUM Verband hat deshalb die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Industrie- und Handelskammer um eine rechtliche Einordnung gebeten, weil aus seiner Sicht ein regulatorisches Vakuum entstanden ist, das Verbraucher und Vermittler gleichermaßen betrifft.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ab welchem Punkt eine KI nicht mehr als digitales Werkzeug, sondern als faktischer Versicherungsvermittler agiert. Sobald ein System individuelle Produktempfehlungen ausspricht und diese mit Begründungen versieht, nähert es sich dem Bereich der erlaubnispflichtigen Beratung nach § 34d Gewerbeordnung. Der Verband verweist darauf, dass die Haftung in solchen Fällen ungeklärt bleibt. Verbraucher könnten Entscheidungen auf Grundlage von Empfehlungen treffen, deren Entstehungsprozess sie nicht nachvollziehen können. Gleichzeitig existieren für KI-Systeme keine berufsrechtliche Zulassungen, keine persönliche Verantwortlichkeiten und keine Pflicht zur fortlaufenden Betreuung des Kunden.
Die Unsicherheit entsteht auch deshalb, weil viele Nutzer KI-Chatbots längst nicht mehr als reine Informationswerkzeuge betrachten. Sie erleben sie als dialogfähige Assistenten, die komplexe Sachverhalte verständlich aufbereiten und scheinbar fachkundige Einschätzungen liefern. Diese Wahrnehmung verstärkt die Erwartung, dass die gelieferten Antworten belastbar sind. Doch anders als menschliche Vermittler verfügen KI-Systeme weder über eine kontinuierliche Kundenbeziehung noch über die Fähigkeit, Lebenssituationen im Zeitverlauf zu berücksichtigen. Eine Empfehlung bleibt ein Momentbild, das sich nicht automatisch an neue Risiken oder veränderte Bedürfnisse anpasst.
Der VOTUM Verband sieht darin ein erhebliches Verbraucherschutzproblem. Die etablierten Standards der Versicherungsvermittlung beruhen auf Transparenz, Dokumentation und persönlicher Haftung. Sie sollen sicherstellen, dass Kunden nicht nur ein Produkt erhalten, sondern eine fundierte Empfehlung, die auf einer umfassenden Analyse ihrer individuellen Situation basiert. Wenn KI-Systeme ähnliche Leistungen erbringen, ohne denselben Regeln zu unterliegen, entsteht aus Sicht des Verbands ein Ungleichgewicht, das den Markt verzerren und das Vertrauen in die Beratung schwächen könnte.
Gleichzeitig erkennt der Verband das Potenzial der Technologie an. KI kann Prozesse beschleunigen, Daten analysieren und Vermittler entlasten. Sie kann jedoch nur dann einen echten Mehrwert schaffen, wenn sie als Werkzeug qualifizierter Fachleute eingesetzt wird und nicht als Ersatz für regulierte Beratung. Die entscheidende Frage lautet daher, wie die bestehenden Aufsichtsstrukturen auf Systeme angewendet werden können, die nicht statisch arbeiten, sondern sich fortlaufend weiterentwickeln. Klassische Regulierungsinstrumente sind auf menschliche Akteure zugeschnitten und stoßen an Grenzen, wenn Entscheidungen von Modellen getroffen werden, deren Funktionsweise selbst Experten nicht immer vollständig erklären können.
Die Branche steht damit vor einer Weichenstellung. Es geht nicht um die Ablehnung technologischer Innovation, sondern um die Sicherung eines Rahmens, der Fortschritt ermöglicht, ohne bewährte Schutzmechanismen auszuhöhlen. Die Behörden sollen nun klären, ab welchem Punkt KI-generierte Antworten rechtlich als Versicherungsvermittlung gelten und wer in solchen Fällen Verantwortung trägt. Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Branche entscheiden, wie sie KI sinnvoll integriert, ohne die Grundlagen des Verbraucherschutzes zu gefährden.
Den Originaltext lesen sie hier: Wenn ChatGPT zum Versicherungsvermittler wird – Recht | experten.de
Wenn KI zur Versicherungsvermittlung wird
Veröffentlicht:26. Mai 2026
Die Diskussion über den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Versicherungsbranche hat eine neue Schärfe erreicht, seit marktführende Systeme wie ChatGPT oder Claude in dokumentierten Fällen konkrete Versicherungsempfehlungen ausgesprochen haben. Diese Entwicklung berührt zentrale Fragen des Versicherungsvertriebsrechts und zwingt die Branche zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit der Rolle lernender Systeme im Beratungsprozess. Der VOTUM Verband hat deshalb die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Industrie- und Handelskammer um eine rechtliche Einordnung gebeten, weil aus seiner Sicht ein regulatorisches Vakuum entstanden ist, das Verbraucher und Vermittler gleichermaßen betrifft.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ab welchem Punkt eine KI nicht mehr als digitales Werkzeug, sondern als faktischer Versicherungsvermittler agiert. Sobald ein System individuelle Produktempfehlungen ausspricht und diese mit Begründungen versieht, nähert es sich dem Bereich der erlaubnispflichtigen Beratung nach § 34d Gewerbeordnung. Der Verband verweist darauf, dass die Haftung in solchen Fällen ungeklärt bleibt. Verbraucher könnten Entscheidungen auf Grundlage von Empfehlungen treffen, deren Entstehungsprozess sie nicht nachvollziehen können. Gleichzeitig existieren für KI-Systeme keine berufsrechtliche Zulassungen, keine persönliche Verantwortlichkeiten und keine Pflicht zur fortlaufenden Betreuung des Kunden.
Die Unsicherheit entsteht auch deshalb, weil viele Nutzer KI-Chatbots längst nicht mehr als reine Informationswerkzeuge betrachten. Sie erleben sie als dialogfähige Assistenten, die komplexe Sachverhalte verständlich aufbereiten und scheinbar fachkundige Einschätzungen liefern. Diese Wahrnehmung verstärkt die Erwartung, dass die gelieferten Antworten belastbar sind. Doch anders als menschliche Vermittler verfügen KI-Systeme weder über eine kontinuierliche Kundenbeziehung noch über die Fähigkeit, Lebenssituationen im Zeitverlauf zu berücksichtigen. Eine Empfehlung bleibt ein Momentbild, das sich nicht automatisch an neue Risiken oder veränderte Bedürfnisse anpasst.
Der VOTUM Verband sieht darin ein erhebliches Verbraucherschutzproblem. Die etablierten Standards der Versicherungsvermittlung beruhen auf Transparenz, Dokumentation und persönlicher Haftung. Sie sollen sicherstellen, dass Kunden nicht nur ein Produkt erhalten, sondern eine fundierte Empfehlung, die auf einer umfassenden Analyse ihrer individuellen Situation basiert. Wenn KI-Systeme ähnliche Leistungen erbringen, ohne denselben Regeln zu unterliegen, entsteht aus Sicht des Verbands ein Ungleichgewicht, das den Markt verzerren und das Vertrauen in die Beratung schwächen könnte.
Gleichzeitig erkennt der Verband das Potenzial der Technologie an. KI kann Prozesse beschleunigen, Daten analysieren und Vermittler entlasten. Sie kann jedoch nur dann einen echten Mehrwert schaffen, wenn sie als Werkzeug qualifizierter Fachleute eingesetzt wird und nicht als Ersatz für regulierte Beratung. Die entscheidende Frage lautet daher, wie die bestehenden Aufsichtsstrukturen auf Systeme angewendet werden können, die nicht statisch arbeiten, sondern sich fortlaufend weiterentwickeln. Klassische Regulierungsinstrumente sind auf menschliche Akteure zugeschnitten und stoßen an Grenzen, wenn Entscheidungen von Modellen getroffen werden, deren Funktionsweise selbst Experten nicht immer vollständig erklären können.
Die Branche steht damit vor einer Weichenstellung. Es geht nicht um die Ablehnung technologischer Innovation, sondern um die Sicherung eines Rahmens, der Fortschritt ermöglicht, ohne bewährte Schutzmechanismen auszuhöhlen. Die Behörden sollen nun klären, ab welchem Punkt KI-generierte Antworten rechtlich als Versicherungsvermittlung gelten und wer in solchen Fällen Verantwortung trägt. Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Branche entscheiden, wie sie KI sinnvoll integriert, ohne die Grundlagen des Verbraucherschutzes zu gefährden.
Den Originaltext lesen sie hier: Wenn ChatGPT zum Versicherungsvermittler wird – Recht | experten.de








