Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vermittler mit garantierter Erfüllung der Weiterbildungspflicht
Veröffentlicht:28. Januar 2019
Seit Kurzem bietet die for broker GmbH Vermittlern, die mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei ihr unter Vertrag sind, ein sehr günstiges Weiterbildungspaket an. Was die Beweggründe dafür sind, welche Extras es noch gibt und warum die wissentliche Pflichtverletzung im VSH-Produkt enthalten sein sollte.
Es ist nicht die klassische Aufgabe eines Assekuradeurs. Dennoch hilft die for broker GmbH ab sofort den Vermittlern, die bei ihr die eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung haben, die Weiterbildungspflicht zu erfüllen. Ein Zusatzbaustein, der in Kooperation mit dem Bildungsinstitut going public aufgelegt ist, macht dies möglich. Für ein ganzjähriges Weiterbildungspaket zahlen die VSH-Kunden hier nur 6,50 Eigenanteil monatlich anstelle der regulären 23,68 Euro.
Den Hintergrund dieser Idee erläutert Geschäftsführer Sven Ratzke so: „Im Dezember hörten wir oft, dass Vermittler ,auf den letzten Drücker´ ihre Weiterbildungspflicht erfüllen mussten. Da setzen wir an und unterstützen unsere Kunden ab jetzt, so dass sie am Jahresende nicht in Bedrängnis geraten.“
Viele weitere Extras
Mit der Vermögensschadenhaftpflicht für Vermittler bietet der Assekuradeur aus Dresden viele weitere Extras zusätzlich zum Versicherungsschutz. Zum Service für Vermögensschadenhaftpflicht-Kunden gehören:
- die ständige Verfügbarkeit der Mitarbeiter vom Erstkontakt bis zur Policierung
- blitzschnelle Policierung,
- hauseigene Juristen,
- aktive Schadenbegleitung,
- günstige Prämien und natürlich
- eigene Bedingungskonzepte, die jedem Vergleich standhalten
Ganz konkret zeigen sich diese Extras beispielsweise in der Vorab-Beratung der VSH-Kunden bei Schadenersatzforderungen gegen sie. Spezialisierte Anwälte stehen dafür zur Verfügung. Jeder Interessent kann seine persönliche Prämie auf der Webseite berechnen. Dafür muss er nicht seine Daten hinterlassen – ein großer Vorteil im Vergleich zu etlichen anderen Anbietern.
Das Bedingungswerk beinhaltet zum Beispiel die erweiterte Übernahme der Nachhaftung. Versicherbar ist auch eine wichtige Klausel-Erweiterung, die es anderenorts nicht gibt: Die wissentlichen Pflichtverletzung.
Wissentlichen Pflichtverletzung versicherbar
Die Wissentliche Pflichtverletzung trifft dann zu, wenn ein Berater absichtlich oder auch bedingt vorsätzlich gegen Gesetze, Anweisungen oder Vorschriften verstößt. Die Haftung dafür ist standardmäßig nicht versichert.
Wann dies in der Praxis bedeutsam ist, zeigt dieses Beispiel der for broker GmbH: Ein Versicherungsvermittler führte im Jahresendgeschäft ein Kundengespräch, in dem eine umfangreiche Beratung (Risikoanalyse) gewünscht war. Stressbedingt vergaß er die Elementardeckung und deren Einschluss in die Wohngebäudeversicherung. Dann kam es zu einer Überschwemmung mit einem Sachschaden von 16.000 Euro. Die Übernahme wurde vom VSH-Versicherer abgelehnt.
Was auf den ersten Blick wie ein „normaler“ Beratungsfehler aussah, entwickelte sich aufgrund des stressigen Jahresendgeschäfts völlig anders. Der Versicherungsvermittler hätte das Beratungsgespräch gar nicht durchführen dürfen. Er war zu der Zeit so überlastet, dass er keine zusätzlichen Termine hätte vereinbaren sollen. Dass er in der Situation keine vorschriftsmäßige Beratung mehr durchführen konnte, hätte im klar sein müssen. Das war die wissentliche Pflichtverletzung, die in dem Fall von einem Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ein Versicherungsschutz wäre ausgeschlossen. Der Vermittler hätte allerdings seinem Kunden den Schaden ersetzten müssen, denn er hatte ja fehlerhaft beraten. Mit dem Zusatzbaustein – wissentliche Pflichtverletzung („wPv“) – war er auch allerdings abgesichert. Er brauchte also nicht selbst zu zahlen.
Exponierte Risiken im Fokus
Die for broker GmbH konzentriert sich seit der Gründung im Jahr 2014 auf exponierte Risiken. Sie bietet besondere Dienstleistungen für IT- Firmen und Nutzer, Finanzdienstleister (FI) und Kammerberufe. So ist sie kompetenter Ansprechpartner für Versicherungsmakler zur Zeichnung von Risiken für diese Branchen und Berufsgruppen. Die Absicherung reicht von A wie AIFM über C wie Cyber bis V wie Vermögens- und Vertrauensschäden. Der Firmensitz ist Dresden. Die Tätigkeit erstreckt sich auf Österreich, Deutschland und die Schweiz.
Weitere Informationen
- Weiterbildungspaket
- Beitrags-Rechenmodule der for broker GmbH
Pressekontakt:
Sven Ratzke
Telefon: +49 (351) 41388 100
E-Mail: sr@4broker.de
Unternehmen
for broker GmbH assekuradeur
Nürnberger Straße 47
01187 Dresden
Internet: www.4broker.de
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vermittler mit garantierter Erfüllung der Weiterbildungspflicht
Veröffentlicht:28. Januar 2019
Seit Kurzem bietet die for broker GmbH Vermittlern, die mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei ihr unter Vertrag sind, ein sehr günstiges Weiterbildungspaket an. Was die Beweggründe dafür sind, welche Extras es noch gibt und warum die wissentliche Pflichtverletzung im VSH-Produkt enthalten sein sollte.
Es ist nicht die klassische Aufgabe eines Assekuradeurs. Dennoch hilft die for broker GmbH ab sofort den Vermittlern, die bei ihr die eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung haben, die Weiterbildungspflicht zu erfüllen. Ein Zusatzbaustein, der in Kooperation mit dem Bildungsinstitut going public aufgelegt ist, macht dies möglich. Für ein ganzjähriges Weiterbildungspaket zahlen die VSH-Kunden hier nur 6,50 Eigenanteil monatlich anstelle der regulären 23,68 Euro.
Den Hintergrund dieser Idee erläutert Geschäftsführer Sven Ratzke so: „Im Dezember hörten wir oft, dass Vermittler ,auf den letzten Drücker´ ihre Weiterbildungspflicht erfüllen mussten. Da setzen wir an und unterstützen unsere Kunden ab jetzt, so dass sie am Jahresende nicht in Bedrängnis geraten.“
Viele weitere Extras
Mit der Vermögensschadenhaftpflicht für Vermittler bietet der Assekuradeur aus Dresden viele weitere Extras zusätzlich zum Versicherungsschutz. Zum Service für Vermögensschadenhaftpflicht-Kunden gehören:
- die ständige Verfügbarkeit der Mitarbeiter vom Erstkontakt bis zur Policierung
- blitzschnelle Policierung,
- hauseigene Juristen,
- aktive Schadenbegleitung,
- günstige Prämien und natürlich
- eigene Bedingungskonzepte, die jedem Vergleich standhalten
Ganz konkret zeigen sich diese Extras beispielsweise in der Vorab-Beratung der VSH-Kunden bei Schadenersatzforderungen gegen sie. Spezialisierte Anwälte stehen dafür zur Verfügung. Jeder Interessent kann seine persönliche Prämie auf der Webseite berechnen. Dafür muss er nicht seine Daten hinterlassen – ein großer Vorteil im Vergleich zu etlichen anderen Anbietern.
Das Bedingungswerk beinhaltet zum Beispiel die erweiterte Übernahme der Nachhaftung. Versicherbar ist auch eine wichtige Klausel-Erweiterung, die es anderenorts nicht gibt: Die wissentlichen Pflichtverletzung.
Wissentlichen Pflichtverletzung versicherbar
Die Wissentliche Pflichtverletzung trifft dann zu, wenn ein Berater absichtlich oder auch bedingt vorsätzlich gegen Gesetze, Anweisungen oder Vorschriften verstößt. Die Haftung dafür ist standardmäßig nicht versichert.
Wann dies in der Praxis bedeutsam ist, zeigt dieses Beispiel der for broker GmbH: Ein Versicherungsvermittler führte im Jahresendgeschäft ein Kundengespräch, in dem eine umfangreiche Beratung (Risikoanalyse) gewünscht war. Stressbedingt vergaß er die Elementardeckung und deren Einschluss in die Wohngebäudeversicherung. Dann kam es zu einer Überschwemmung mit einem Sachschaden von 16.000 Euro. Die Übernahme wurde vom VSH-Versicherer abgelehnt.
Was auf den ersten Blick wie ein „normaler“ Beratungsfehler aussah, entwickelte sich aufgrund des stressigen Jahresendgeschäfts völlig anders. Der Versicherungsvermittler hätte das Beratungsgespräch gar nicht durchführen dürfen. Er war zu der Zeit so überlastet, dass er keine zusätzlichen Termine hätte vereinbaren sollen. Dass er in der Situation keine vorschriftsmäßige Beratung mehr durchführen konnte, hätte im klar sein müssen. Das war die wissentliche Pflichtverletzung, die in dem Fall von einem Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ein Versicherungsschutz wäre ausgeschlossen. Der Vermittler hätte allerdings seinem Kunden den Schaden ersetzten müssen, denn er hatte ja fehlerhaft beraten. Mit dem Zusatzbaustein – wissentliche Pflichtverletzung („wPv“) – war er auch allerdings abgesichert. Er brauchte also nicht selbst zu zahlen.
Exponierte Risiken im Fokus
Die for broker GmbH konzentriert sich seit der Gründung im Jahr 2014 auf exponierte Risiken. Sie bietet besondere Dienstleistungen für IT- Firmen und Nutzer, Finanzdienstleister (FI) und Kammerberufe. So ist sie kompetenter Ansprechpartner für Versicherungsmakler zur Zeichnung von Risiken für diese Branchen und Berufsgruppen. Die Absicherung reicht von A wie AIFM über C wie Cyber bis V wie Vermögens- und Vertrauensschäden. Der Firmensitz ist Dresden. Die Tätigkeit erstreckt sich auf Österreich, Deutschland und die Schweiz.
Weitere Informationen
- Weiterbildungspaket
- Beitrags-Rechenmodule der for broker GmbH
Pressekontakt:
Sven Ratzke
Telefon: +49 (351) 41388 100
E-Mail: sr@4broker.de
Unternehmen
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