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	<title>D&amp;O Archive - Marktplatz für Finanzdienstleister</title>
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	<description>Software und Lösungen für Finanzdienstleister</description>
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	<title>D&amp;O Archive - Marktplatz für Finanzdienstleister</title>
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	<item>
		<title>Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung: Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung bietet Unternehmen ausreichenden Schutz bei Compliance-Verstößen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Feb 2021 11:09:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[D&O]]></category>
		<category><![CDATA[Hendricks]]></category>
		<category><![CDATA[Managerhaftpflicht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ob Einrichtung schwarzer Kassen bei Siemens oder die Diesel-Affäre bei VW – wo strafrechtlich relevante Verfehlungen im Unternehmen im Raum stehen, ziehen diese umfangreiche interne Ermittlungen in den betroffenen Unternehmen nach sich. Mit ganz beträchtlichen Kosten. Gute Deckungskonzepte im Strafrechtsschutz sehen für interne Ermittlungen (Internal Investigations) eine Kostenübernahme vor. Allerdings ist diese fast durchgängig mit  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ob Einrichtung schwarzer Kassen bei Siemens oder die Diesel-Affäre bei VW – wo strafrechtlich relevante Verfehlungen im Unternehmen im Raum stehen, ziehen diese umfangreiche interne Ermittlungen in den betroffenen Unternehmen nach sich. Mit ganz beträchtlichen Kosten.</p>
<p>Gute Deckungskonzepte im Strafrechtsschutz sehen für interne Ermittlungen (Internal Investigations) eine Kostenübernahme vor. Allerdings ist diese fast durchgängig mit einem niedrigen Sublimit versehen, deckt also nur einen kleinen Teil der Kosten. Außerdem greift der Versicherungsschutz in der Regel nur, wenn bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft oder die Ermittlungsbehörde das Unternehmen zumindest zur Sachverhaltsaufklärung aufgefordert hat.<span id="more-13390"></span></p>
<p>Vereinzelt gibt es in der Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung Leistungen mit ausdrücklichem Compliance-Bezug, die auch interne Ermittlungen einschließen. Deren Umfang ist jedoch überschaubar; meist erschöpfen sich die Leistungen darin, dass allenfalls eine einmalige Compliance-Schulung für Mitarbeiter oder die Möglichkeit zur Beratung des Compliance-Beauftragten bei Verdachtsfällen angeboten wird. Eine vollumfängliche Deckung der erheblichen Kosten einer Compliance-Untersuchung sucht man vergeblich.</p>
<p>Unternehmensstrafrecht erhöht Bedeutung von Compliance-Untersuchungen<br />
Mit Blick auf das geplante Verbandssanktionengesetz (VerSanG), zu dem bereits das Gesetzgebungsverfahren läuft, wäre jedoch gerade ein Ausgleich für Compliance-Kosten wünschenswert. Herzstück des VerSanG ist die Strafmilderung für Unternehmen, wenn sie Compliance-Maßnahmen nachweisen, sprich auch interne Ermittlungen anstoßen.</p>
<p>Die Anforderungen an die Durchführung und die Ergebnisse des internen Ermittlungsverfahrens – z. B. ein wesentlicher Aufklärungsbeitrag und die Wahrung der Grundsätze des fairen Verfahrens – sind jedoch sehr hoch. Tatsächlich alle Voraussetzungen für eine Strafmilderung herbeizuführen, wird in den meisten Fällen nicht ohne Unterstützung durch externe Rechtsanwälte gelingen.</p>
<p>Compliance-Rechtsschutz-Versicherung greift schon bei Verdacht<br />
Je mehr Compliance-Untersuchungen an Bedeutung gewinnen, desto höher wird auch das Kostenrisiko für die Unternehmen. Um dieses Risiko adäquat abzusichern hat hendricks die neuartige Compliance-Rechtsschutz-Versicherung entwickelt.</p>
<p>Bestehen begründete Verdachtsmomente für einen Compliance-Verstoß in den Bereichen Wettbewerb, IT oder Korruption, übernimmt der Versicherer die Kosten für die internen Ermittlungen. Die Einleitung eines behördlichen Ermittlungsverfahrens wird dafür nicht vorausgesetzt. Vielmehr wird der Versicherungsfall durch die entsprechende Beschlussfassung zur Compliance-Untersuchung ausgelöst.</p>
<p>Abgedeckt sind durch die Compliance-Rechtsschutz-Versicherung neben Rechtsanwaltshonoraren auch die Kosten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Forensiker. Auf Wunsch vermittelt der Versicherer dem Versicherungsnehmer einen Experten aus dem Compliance-Panel des Versicherers.</p>
<hr />
<p><strong>Sie möchten mehr über hendricks und die Welt der </strong><a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#do" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>D&amp;O</strong></a><strong> erfahren? </strong>Dann kontaktieren Sie uns <a href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/kontakt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>hier</strong></a>.</p>
<p><strong>Die hendricks GmbH</strong><br />
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. www.hendricks-makler.de</p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong><br />
hendricks GmbH<br />
Denise Jetzki | Senior Marketing Manager<br />
T +49 (0)211 940 83 – 64<br />
E <a href="mailto:denise.jetzki@hendricks-makler.de">denise.jetzki@hendricks-makler.de</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung &#8211; Eine rückwirkende Verschlechterung ist (un)möglich</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/irrtuemer-der-managerhaftpflicht-versicherung-eine-rueckwirkende-verschlechterung-ist-unmoeglich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Jan 2021 12:39:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[D&O]]></category>
		<category><![CDATA[Hendricks]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im D&amp;O-Schadenfall ist die erste Frage: Welche Vertragsbedingungen gelten für die Schadenregulierung? Denn daraus ergibt sich, welche Leistungen die Manager konkret abrufen können. In der D&amp;O gilt das sog. „Anspruchserhebungsprinzip“. Danach sind diejenigen Vertragskonditionen heranzuziehen, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles vereinbart sind. Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn der Manager persönlich, schriftlich auf  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im D&amp;O-Schadenfall ist die erste Frage: Welche Vertragsbedingungen gelten für die Schadenregulierung? Denn daraus ergibt sich, welche Leistungen die Manager konkret abrufen können.</p>
<p>In der D&amp;O gilt das sog. „Anspruchserhebungsprinzip“. Danach sind diejenigen Vertragskonditionen heranzuziehen, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles vereinbart sind. Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn der Manager persönlich, schriftlich auf Schadensersatz aus seinem Privatvermögen in Anspruch genommen wird.  Das „Anspruchserhebungsprinzip“ ist insofern zu unterscheiden vom „Verstoßprinzip“, das auf jene Vertragsbedingungen abstellen würde, die zum Zeitpunkt des behaupteten streitgegenständlichen Verstoßes gegolten haben.<span id="more-10643"></span></p>
<p>Damit die Managerhaftpflicht immer eine möglichst optimale Deckungsqualität aufweist, ist es wichtig, die Bedingungen der D&amp;O-Versicherung in der oft langjährigen Vertragspartnerschaft von Unternehmen und D&amp;O-Versicherer stetig weiterzuentwickeln. D&amp;O-Verträge werden dabei regelmäßig jahresweise vereinbart und verlängert; ausnahmsweise können mittelständische Unternehmen auch eine Mehrjahresdeckung bereitstellen.</p>
<p>In der Vertragspartnerschaft zwischen Unternehmen und Versicherer werden im Laufe der Jahre oftmals ergänzende Änderungen vereinbart. Das Spektrum reicht dabei von einer Erhöhung der Deckungssumme mit weiteren Deckungserweiterungen (in den letzten Jahren eines eher „weicheren“ D&amp;O-Marktes die Regel) bis hin zu einer Reduzierung der Deckungssumme mit zusätzlichen Deckungseinschränkungen, teils über die Vertragsjahre auch stufenweise und teils auch als Mix zwischen Erweiterungen und Einschränkungen. Letzteres ist insbesondere in der aktuellen D&amp;O-Marktverhärtung in Zeiten der „Corona-Pandemie“ vermehrt zu beobachten bei finanzschwachen Unternehmen oder nach gravierender Schadenbelastung.</p>
<p>Beispiele für mögliche Einschränkungen sind ein „Insolvenzausschluss“, ein „Dienstleistungsausschluss“, im hochdotierten Profisport z. B. eine Einschränkung für „Lizenzspieler- und Trainertransfers“ oder spezielle Klauseln nach individuellem Schadengeschehen einzelner Unternehmen. Mitunter bestehen die Versicherer auf eine Reduzierung der Deckungssumme zur Risikodeckelung.</p>
<p>Gerade in Zeiten des verhärteten D&amp;O-Marktes ist es allerdings für betroffene Unternehmen oft mehr als schwierig, ein besseres Alternativangebot bei einem anderen Versicherer zu finden.</p>
<p>Vor allem Gesellschaften mit heftiger Schadenbelastung oder mit schlechten Finanzdaten in Zeiten der „Corona-Pandemie“ führen daher ihre alten D&amp;O-Verträge oft mit einer Einschränkung fort. Bei „normalen“ D&amp;O-Verträgen sind in künftigen D&amp;O-Schadenfällen die neuen, eingeschränkten Konditionen anzuwenden – auch wenn es um streitgegenständliche Pflichtverletzungen aus der Vergangenheit geht.</p>
<p>Diese Einschränkungen umgeht das hendricks-Bedingungswerk HPDO zugunsten der Versicherten mit der sog. „Kontinuitätsgarantie“:</p>
<p>Die „Kontinuitätsgarantie“ gilt für Pflichtverletzungen, die begangen wurden, bevor der Deckungsumfang, welcher unmittelbar vor der Wirksamkeit der Bedingungseinschränkung bzw. Deckungssummenreduzierung vereinbart war, geändert wurde. Sie wirkt verbindlich, das heißt: aufgrund der „Kontinuitätsgarantie“ kann in nachfolgenden Versicherungsperioden nicht zulasten der Versicherten abgewichen werden. Manager bleiben damit für ihr vergangenes Handeln von negativen Einschränkungen der D&amp;O verschont; es gibt keine rückwirkende Verschlechterung ihrer D&amp;O.  Die „Kontinuitätsgarantie“ ist somit für die Versicherten ein enormer Vorteil gerade auch in diesen turbulenten Zeiten und sicher auch in der Zukunft. Denn absehbar ist, dass sich der D&amp;O- Markt auch in den kommenden Monaten weiter verhärten wird, wenn wirtschaftliche Schieflagen und Schadenfälle nochmal ansteigen werden.</p>
<hr />
<p><strong>Die hendricks HPDO</strong></p>
<p>Die <a href="https://hendricks-makler.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hendricks GmbH</a> sieht sich als ständiger Wegbegleiter in der Karrierelaufbahn von Managern für deren persönliche Absicherung. Als Spezialmakler kennt hendricks das Kleingedruckte und bietet neben hochprofessionellen <a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#do" target="_blank" rel="noopener noreferrer">D&amp;O</a>-Expertenteams zusätzlich ein eigenes <strong>hendricks Anwaltsnetzwerk </strong>sowie seine spezialisierte <a href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/schadenabteilung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schadenabteilung</a> als Schnittstelle zwischen Kunde und Versicherer.</p>
<p><strong>Sie möchten mehr über hendricks und die Welt der </strong><a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#do" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>D&amp;O</strong></a><strong> erfahren? </strong>Dann kontaktieren Sie uns <a href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/kontakt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>hier</strong></a>.</p>
<p><strong>Die hendricks GmbH</strong><br />
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. www.hendricks-makler.de</p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong><br />
hendricks GmbH<br />
Denise Jetzki | Senior Marketing Manager<br />
T +49 (0)211 940 83 – 64<br />
E <a href="mailto:denise.jetzki@hendricks-makler.de">denise.jetzki@hendricks-makler.de</a></p>
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		<item>
		<title>Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung: „Eine gemeinsame D&#038;O-Deckung für Vorstand und Aufsichtsrat ist ausreichend</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/irrtuemer-der-managerhaftpflicht-versicherung-eine-gemeinsame-do-deckung-fuer-vorstand-und-aufsichtsrat-ist-ausreichend/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Nov 2020 14:51:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[D&O]]></category>
		<category><![CDATA[Hendricks]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die D&amp;O-Versicherung ist in Deutschland mittlerweile ein etabliertes Versicherungsprodukt und aus der Versicherungslandschaft nicht mehr weg zu denken. Längst ist sie nicht mehr nur großen börsennotierten Unternehmen vorbehalten, sondern gehört zur versicherungstechnischen Grundausstattung mittelständischer wie kleinerer Unternehmen. Den Versicherungsschutz kaufen Unternehmen üblicherweise in Form einer Versicherung für fremde Rechnung ein; Begünstigte aus dem Versicherungsvertrag sind  ...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die D&amp;O-Versicherung ist in Deutschland mittlerweile ein etabliertes Versicherungsprodukt und aus der Versicherungslandschaft nicht mehr weg zu denken. Längst ist sie nicht mehr nur großen börsennotierten Unternehmen vorbehalten, sondern gehört zur versicherungstechnischen Grundausstattung mittelständischer wie kleinerer Unternehmen.</p>
<p>Den Versicherungsschutz kaufen Unternehmen üblicherweise in Form einer Versicherung für fremde Rechnung ein; Begünstigte aus dem Versicherungsvertrag sind die handelnden natürlichen Personen. Von jeher werden – entgegen dem sonst üblichen dualistischen Systems der Unternehmensleitung – die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemeinsam unter einer einheitlichen D&amp;O-Deckung versichert, was sich aus den US-amerikanischen Wurzeln des Produkts erklärt.<br />
<span id="more-10602"></span></p>
<p>Letzteres wurde viele Jahre lang nicht hinterfragt. Und sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsmakler gingen wie selbstverständlich davon aus, dass eine gemeinsame D&amp;O-Versicherung der Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans „state of the art“ sei. Die Schadenerfahrung hat jedoch gezeigt: Eine gemeinsame Deckung kann sich insbesondere für die Mitglieder des Aufsichtsrats als problematisch erweisen.</p>
<p><strong>Problemfälle bei der gemeinsamen Deckung</strong></p>
<p>Der Vorwurf der mangelnden Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat ist oft zeitlich nachgelagert zu einem den Vorstand betreffenden Versicherungsfall. Daher kann es dazu kommen, dass bei einem den Aufsichtsrat betreffenden Versicherungsfall nicht genug Kapazität vorhanden ist, um sowohl die Vorstände als auch die Aufsichtsräte in der notwendigen Höhe abzudecken.</p>
<p>Denkbar ist auch, dass der Aufsichtsrat, der üblicherweise nicht mit dem Abschluss der gemeinsamen D&amp;O-Deckung betraut ist, seinen Versicherungsschutz aufgrund unredlichen Verhaltens des Vorstands verliert. Dies kann beispielsweise dann passieren, wenn der D&amp;O-Versicherer den Versicherungsvertrag unter Berufung auf einen Verstoß gegen die vorvertraglichen Anzeigepflichten anficht.</p>
<p>Die wohl relevanteste Schwachstelle einer gemeinsamen D&amp;O-Deckung von Vorstand und Aufsichtsrat ist allerdings die Gefahr eines Interessenkonflikts beim gemeinsamen Versicherer. Denn dieser muss unter Umständen gleichzeitig mehreren Versicherten – Mitgliedern des Vorstandes auf der einen sowie Mitgliedern des Aufsichtsrats auf der anderen Seite – mit potenziell widerstreitenden Interessen zur Seite stehen. Ein solches Szenario ist in zwei Konstellationen denkbar: Nämlich erstens im Falle einer Streitverkündung von Mitgliedern des Vorstands an Mitglieder des Aufsichtsrats in einem Haftungsprozess der Gesellschaft gegen die Vorstandsmitglieder sowie zweitens bei einer Beauftragung eines besonderen Vertreters gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG zur zeitgleichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung</p>
<p><strong>TTT-Police als Lösung für den Konfliktfall</strong></p>
<p>Lösen lässt sich ein potenzieller Konflikt dadurch, dass die D&amp;O-Deckungen von Vorstand und Aufsichtsrat über eine sogenannte <a href="https://howdengroup.de/do-fuer-aufsichtsraete/" data-cke-saved-href="https://howdengroup.de/do-fuer-aufsichtsraete/"><strong>Two-Tier-Trigger-Police</strong></a> (kurz TTT-Police) getrennt werden. Die TTT-Police wird dann als eigenständiger Versicherungsvertrag für den Aufsichtsrat mit einem separaten Risikoträger neben die gemeinsame D&amp;O-Deckung gestellt, die für Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich erhalten bleibt. Die TTT-Deckung kommt dann zum Tragen, wenn eines von <strong>vier bestimmten Szenarien</strong> (Triggern) eintritt, in denen eine gemeinsame Versicherung von Vorstand und Aufsichtsrat problematisch werden kann. Die <a href="https://howdengroup.de/do-fuer-aufsichtsraete/" data-cke-saved-href="https://howdengroup.de/do-fuer-aufsichtsraete/"><strong>vier Trigger</strong></a> sind:</p>
<ol>
<li>die Ausschöpfung der Versicherungssumme der gemeinsamen D&amp;O-Deckung,</li>
<li>die Anfechtung der gemeinsamen D&amp;O-Deckung durch den Versicherer aufgrund von vorvertraglich begangenen Anzeigepflichtverstößen,</li>
<li>die Streitverkündung an die Aufsichtsratsmitglieder in einem Haftungsprozess der Gesellschaft gegen die Vorstände sowie</li>
<li>die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG.</li>
</ol>
<p>Inhaltlich ist die TTT-Deckung eine sogenannte Full-Following-Form-Deckung, das heißt die TTT-Versicherungsbedingungen verweisen hinsichtlich des Versicherungsumfangs auf die Versicherungsbedingungen der gemeinsamen Deckung. Damit wird sichergestellt, dass die beiden Organe nicht unterschiedlich gut versichert sind.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Der Abschluss einer TTT-Police stellt sicher, dass es für die Aufsichtsratsmitglieder und nicht zuletzt auch für den beratenden Versicherungsmakler kein böses Erwachen gibt, wenn sich herausstellt, dass eine gemeinsame D&amp;O-Versicherung für Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgan in bestimmten Szenarien unzureichend oder konfliktbehaftet sein kann. Die TTT-Deckung ist damit für Unternehmen mit dualistischer Leitung aus Vorstand und Aufsichtsrat ein wichtiger Baustein in einem maßgeschneiderten Versicherungskonzept.</p>
<p><strong>Die</strong> <a href="https://howdengroup.de/do-fuer-aufsichtsraete/" data-cke-saved-href="https://howdengroup.de/do-fuer-aufsichtsraete/"><strong>Two-Tier-Trigger-Police</strong></a><strong> kurz und einfach erklärt? </strong>Entdecken Sie <a href="https://howdengroup.de/do-fuer-aufsichtsraete/" data-cke-saved-href="https://howdengroup.de/do-fuer-aufsichtsraete/"><strong>hier</strong></a> unser Erklärvideo.</p>
<p><strong>Sie möchten mehr über hendricks und die Welt der <a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#do" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-cke-saved-href="https://hendricks-makler.de/produkte/#do">D&amp;O</a> erfahren? Dann kontaktieren Sie uns <a href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/kontakt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-cke-saved-href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/kontakt/">hier</a>.</strong></p>
<hr />
<p><strong>Die hendricks GmbH</strong></p>
<p>Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. <a href="http://www.hendricks-makler.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-cke-saved-href="http://www.hendricks-makler.de/">www.hendricks-makler.de</a></p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong><br />
hendricks GmbH<br />
Denise Jetzki | Marketing Manager<br />
T +49 (0)211 940 83 – 64<br />
E <a href="mailto:denise.jetzki@hendricks-makler.de" data-cke-saved-href="mailto:denise.jetzki@hendricks-makler.de">denise.jetzki@hendricks-makler.de</a></p>
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		<item>
		<title>Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung: „Cyber-Unternehmensrisiken sind in der D&#038;O-Versicherung ausreichend geschützt&#8220;</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/irrtuemer-der-managerhaftpflicht-versicherung-cyber-unternehmensrisiken-sind-in-der-do-versicherung-ausreichend-geschuetzt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Oct 2020 11:39:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[D&O]]></category>
		<category><![CDATA[Hendricks]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Digitalisierung bringt viele Chancen, aber auch neue Risiken. Aufträge, Kundendaten und sämtliche geschäftsrelevanten Informationen, die in IT-Systemen gespeichert und jederzeit abrufbar sind, machen das Unternehmen anfällig für Viren, Phishing-Mails oder Ransomware-Attacken, bei denen Cyber-Kriminelle Daten einfrieren und für die Wiederfreigabe saftige Lösegelder verlangen. Mit der wachsenden Bedrohung durch Cybercrime haben auch die Haftungsquellen für  ...</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://maklerkonzepte.com/irrtuemer-der-managerhaftpflicht-versicherung-cyber-unternehmensrisiken-sind-in-der-do-versicherung-ausreichend-geschuetzt/">Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung: „Cyber-Unternehmensrisiken sind in der D&#038;O-Versicherung ausreichend geschützt&#8220;</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://maklerkonzepte.com">Marktplatz für Finanzdienstleister</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Digitalisierung bringt viele Chancen, aber auch neue Risiken. Aufträge, Kundendaten und sämtliche geschäftsrelevanten Informationen, die in IT-Systemen gespeichert und jederzeit abrufbar sind, machen das Unternehmen anfällig für Viren, Phishing-Mails oder Ransomware-Attacken, bei denen Cyber-Kriminelle Daten einfrieren und für die Wiederfreigabe saftige Lösegelder verlangen.</p>
<p>Mit der wachsenden Bedrohung durch Cybercrime haben auch die Haftungsquellen für Manager zugenommen. Bekanntermaßen tragen die Manager die Verantwortung für die ordnungsgemäße Unternehmensführung – und dazu gehören auch die interne IT-Organisation und die IT-Sicherheit.</p>
<p>Grundsätzlich haftet ein Manager im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Deshalb kann er sich schwerwiegenden finanziellen Folgen ausgesetzt sehen, wenn ihm beispielsweise bei der Überwachung der IT-Sicherheit Versäumnisse nachgewiesen werden, die in einer Cyber-Attacke resultieren.<span id="more-10576"></span></p>
<p><strong>D&amp;O-Versicherung schützt Privatvermögen des Managers</strong></p>
<p>Einen Ausweg sehen Manager oftmals in der D&amp;O-Versicherung. Die D&amp;O-Versicherung verfolgt in erster Linie den Zweck, das Privatvermögen des Managers zu schützen, der bereits bei leichter Fahrlässigkeit der Haftung ausgesetzt ist. Darüber hinaus dient die D&amp;O-Versicherung auch dem Fortbestand der Gesellschaft, da die private Haftungsmasse des Managers zum Ausgleich von Schadenersatzansprüchen in Innenhaftungsfällen in der Regel nicht ausreicht.</p>
<p>Ob ein Haftungsfall im Sinne der D&amp;O-Versicherung vorliegt, ist aber sehr oft streitig. Daher gewährt der Versicherer im Rahmen der D&amp;O-Versicherung zunächst Schutz für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Der Haftungsprozess nimmt dann in der Regel sehr viel Zeit in Anspruch. Und schließlich endet er häufig mit einem Vergleich, dessen Höhe erfahrungsgemäß nur einen sehr geringen Teil des Gesamtschadens ausgleicht.</p>
<p>In Fällen von Cybercrime fehlt die Zeit. Hier benötigen Unternehmen und ihre Manager eine sofortige Unterstützung. Denn wenn schwerwiegende Cyber-Attacken den Geschäftsbetrieb lahmlegen, kann dies schnell auch die Liquidität des Unternehmens gefährden und es in eine ernsthafte finanzielle Schieflage bringen.</p>
<p><strong>Cyber-Versicherung bietet schnelle Unterstützung</strong></p>
<p>Die Cyber-Versicherung springt genau in diesen Fällen ein. Sie übernimmt neben den Kosten für die Wiederherstellung der Daten bzw. IT-Systeme auch die Ertragsausfälle durch die Cyber-Attacke. Darüber hinaus schützt die Cyber-Versicherung das Unternehmen vor Haftpflichtrisiken, die mit den Cyber-Angriff verbunden sind und übernimmt insbesondere die Kosten für die Abwehr und gegebenenfalls den Ausgleich von Schadensersatzansprüchen Dritter, etwa von Kunden.</p>
<p>Ein weiterer entscheidender Vorteil der Cyber-Versicherung, der oft übersehen wird, ist: Die Cyber-Versicherung stellt dem Unternehmen im Ernstfall Spezialisten aus den Bereichen IT, Recht und PR zur Seite, die dem Management eine qualitativ hochwertige Unterstützung bieten. Bei einem Cyber-Vorfall helfen sie zum Beispiel bei der Frage, ob und inwieweit der Manager Behörden, Betriebsangehörige, Kunden und Geschäftspartner informieren muss, und wie er den Schadensfall am besten in den Griff bekommt. Dadurch wird vermieden, dass beispielsweise die Anzeige eines Datenverlusts bei den zuständigen Behörden nicht ordnungsgemäß erfolgt oder dass durch mangelhafte Kundenkommunikation einen Reputationsschaden entsteht.</p>
<p><strong>Cyber-Versicherung ergänzt die D&amp;O-Versicherung</strong></p>
<p>Die <a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#cyber-crime" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Cyber-Versicherung</a> ist keine Alternative zur D&amp;O-Versicherung. Sie bietet aber eine äußerst wichtige Ergänzung. Dies wird auch durch die aktuelle D&amp;O-Marktentwicklung bestätigt: In Fällen, in denen  im Rahmen einer Risikoüberprüfung oder eines Schadenfalls interne IT-Sicherheitsmängel zum Vorschein kommen, schränkt der D&amp;O-Versicherer den Deckungsschutz für die Manager ein. Eine gut abgestimmte Kombination von D&amp;O-Versicherung und Cyber-Versicherung sichert hingegen den notwendigen Rundumschutz.</p>
<p><strong>Sie möchten mehr über hendricks und die</strong> <a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#cyber-crime" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Cyber &amp; Crime</a><strong>-Welt erfahren? </strong>Dann kontaktieren Sie uns <a href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/kontakt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>hier</strong></a>.</p>
<p><strong>Die hendricks GmbH<br />
</strong>Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. <a href="http://www.hendricks-makler.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.hendricks-makler.de</a></p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong><br />
hendricks GmbH<br />
Denise Jetzki | Senior Marketing Manager<br />
T +49 (0)211 940 83 – 64<br />
E <a href="mailto:denise.jetzki@hendricks-makler.de">denise.jetzki@hendricks-makler.de</a></p>
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		<title>Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung  „Die D&#038;O-Unternehmensdeckung ist ausreichend“ – mitnichten</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/irrtuemer-der-managerhaftpflicht-versicherung-die-do-unternehmensdeckung-ist-ausreichend-mitnichten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2020 13:26:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[D&O]]></category>
		<category><![CDATA[Hendricks]]></category>
		<category><![CDATA[Managerhaftpflicht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Geht es um das Thema Haftungsabsicherung, sind Organmitglieder häufig der Meinung, es bestehe kein Bedarf für eine persönliche D&amp;O-Versicherung. Schließlich halte die Gesellschaft bereits eine Unternehmens-D&amp;O mit angemessener Deckung vor. Und diese sei wohl ausreichend. Aber vorsichtig: In vielen Unternehmen ist genau dies aus Sicht der einzelnen Organmitglieder nicht der Fall. Gründe für eine ergänzende  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Geht es um das Thema Haftungsabsicherung, sind Organmitglieder häufig der Meinung, es bestehe kein Bedarf für eine persönliche D&amp;O-Versicherung. Schließlich halte die Gesellschaft bereits eine Unternehmens-D&amp;O mit angemessener Deckung vor. Und diese sei wohl ausreichend. Aber vorsichtig: In vielen Unternehmen ist genau dies aus Sicht der einzelnen Organmitglieder nicht der Fall.</p>
<p><strong>Gründe für eine ergänzende persönliche D&amp;O</strong></p>
<p>Immer wieder stellt sich in der Praxis heraus, dass die Deckungssumme in der Unternehmens-D&amp;O zu niedrig bemessen ist. Auch kommt es nicht selten vor, dass die Organmitglieder den Inhalt der Firmen-Police gar nicht genau kennen, vor allem dann, wenn die D&amp;O-Policen von ausländischen Muttergesellschaften vorgehalten werden. Letzteres kann für ein deutsches Vorstandsmitglied bedrohlich werden, weil ausländische Versicherungsbedingungen – gemessen am deutschen Haftungsrecht – in aller Regel inhaltlich unzureichend ausgestaltet sind. Zu kurz bemessene Nachmeldefristen sind hier nur ein Beispiel.<span id="more-10558"></span></p>
<p>Tritt ein Schaden ein, sind die Organmitglieder häufig einer ausländischen Schadensabteilung ausgesetzt, was einen ohnehin schon komplexen Haftungsfall zusätzlich verschärfen kann. Zudem besteht gerade in großen Konzerngruppen ein gewisses Ausschöpfungsrisiko, weil im Schadensfall die Deckungssumme der Firmen-D&amp;O auf eine Vielzahl von Organmitgliedern verteilt werden muss.</p>
<p>In einem ohnehin verhärteten D&amp;O-Markt verschärfen sich die Unsicherheiten aktuell infolge der COVID-19-Pandemie. Das heißt: Versicherer heben nicht nur die Prämien von D&amp;O-Policen an. Sie reduzieren zunehmend auch die Deckungssummen und möchten die Versicherungsbedingungen einschränken. Da es in marktüblichen Versicherungsbedingungen keine Kontinuitätsgarantie gibt, gelten die aus Sicht des Versicherungsnehmers schlechteren Konditionen dann nicht nur für mögliche Pflichtverletzungen in der Zukunft, sondern auch für solche, die in der Vergangenheit begangen wurden. Der Deckungsumfang in der D&amp;O richtet sich nämlich nach dem Zeitpunkt der erstmaligen schriftlichen Inanspruchnahme; die behauptete Pflichtverletzung muss lediglich im versicherten Zeitraum liegen.</p>
<p>Die Erfahrung zeigt, dass die Anspruchsmentalität ebenso wie die Höhe der Schadensersatzansprüche gegen Unternehmensverantwortliche wächst. Damit wird es bei Ansprüchen, die die Deckungssumme übersteigen, für Organmitglieder besonders bedrohlich, weil die Versicherer das sogenannte gesetzliche Verteilungsverfahren anordnen müssen. Der Versicherer muss dann mit der Deckungssumme „haushalten“ und kann bei mehreren betroffenen Personen bereits im Rahmen der Anspruchsabwehr meist nur noch die Rechtsanwaltskosten anteilig erstatten.</p>
<p>Aktuell gewinnt ein außergesetzlicher Selbstbehalt im Rahmen von Vergleichen immer mehr an Bedeutung. Die Versicherer können eine solche Eigenbeteiligung bei schweren Vorwürfen von den jeweiligen betroffenen Organmitgliedern fordern. Häufig ist dies die Voraussetzung dafür, dass die Versicherer einem Vergleich überhaupt zustimmen. Die sich nach den Vermögensverhältnissen richtende Eigenbeteiligung trifft dann unmittelbar das Privatvermögen der Organmitglieder.</p>
<p><strong>Höhere Sicherheit durch persönliche D&amp;O</strong></p>
<p>Organgremien können solche Restrisiken mit einer eigenen Personal-D&amp;O deutlich minimieren. Der Vorteil liegt hierbei nicht allein in einer persönlichen Deckungssumme oder in der Absicherung von Eigenbeteiligungen. Vielmehr erhalten die Organmitglieder im Schadensfall auch Zugriff auf das weitreichende Dienstleistungsspektrum eines D&amp;O-Spezialmaklers.</p>
<p><strong>Die hendricks HPDO</strong></p>
<p>Die <a href="https://hendricks-makler.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hendricks GmbH</a> sieht sich als ständiger Wegbegleiter in der Karrierelaufbahn von Managern für deren persönliche Absicherung. Als Spezialmakler kennt hendricks das Kleingedruckte und bietet neben hochprofessionellen <a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#do" target="_blank" rel="noopener noreferrer">D&amp;O</a>-Expertenteams zusätzlich ein eigenes hendricks Anwaltsnetzwerk sowie seine spezialisierte <a href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/schadenabteilung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schadenabteilung</a> als Schnittstelle zwischen Kunde und Versicherer.</p>
<p><strong>Sie möchten mehr über hendricks und die Welt der <a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#do" target="_blank" rel="noopener noreferrer">D&amp;O</a> erfahren? Dann kontaktieren Sie uns <a href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/kontakt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</strong></p>
<hr />
<p><strong>Die hendricks GmbH</strong></p>
<p>Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. <a href="http://www.hendricks-makler.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.hendricks-makler.de</a></p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong><br />
hendricks GmbH<br />
Denise Jetzki | Marketing Manager<br />
T +49 (0)211 940 83 – 64<br />
E <a href="mailto:denise.jetzki@hendricks-makler.de">denise.jetzki@hendricks-makler.de</a></p>
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		<title>Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung: „Vorsatz ist ausgeschlossen“</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/irrtuemer-der-managerhaftpflicht-versicherung-vorsatz-ist-ausgeschlossen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Aug 2020 12:57:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[D&O]]></category>
		<category><![CDATA[Hendricks]]></category>
		<category><![CDATA[Managerhaftpflicht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unter Financial Lines-Experten in Deutschland wird die Auffassung vertreten, eine starke D&amp;O-Versicherung sei im Rahmen der Managerhaftpflicht eine „All-Risk-Versicherung“. Betrachtet man die Deckungsbestandteile und die Schadenspraxis im Detail, verfestigt sich diese Einschätzung. Seit dem Einzug der D&amp;O-Versicherung in Deutschland vor über 25 Jahren sind Hendricks &amp; Partner-Bedingungswerke HPDO© qualitativ führend. Versichert ist im Rahmen der  ...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Unter Financial Lines-Experten in Deutschland wird die Auffassung vertreten, eine starke D&amp;O-Versicherung sei im Rahmen der Managerhaftpflicht eine „All-Risk-Versicherung“. Betrachtet man die Deckungsbestandteile und die Schadenspraxis im Detail, verfestigt sich diese Einschätzung.</p>
<p>Seit dem Einzug der D&amp;O-Versicherung in Deutschland vor über 25 Jahren sind <strong>Hendricks &amp; Partner-Bedingungswerke </strong><a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#do" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>HPDO</strong></a><strong>© </strong>qualitativ führend. Versichert ist im Rahmen der jeweiligen Bedingungen im Ergebnis alles, was nicht ausgeschlossen ist. Prominenter und typischer Ausschluss einer D&amp;O-Versicherung ist allerdings ausnahmslos der des Vorsatzes.</p>
<p><strong>„Der Vorsatz ist ausgeschlossen“ – ein Irrtum?</strong><span id="more-10536"></span></p>
<ul>
<li>103 VVG lautet: <em>Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat.</em> Diese Regelung ist dispositiv, d. h. Vertragsparteien können hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.</li>
</ul>
<p><strong>Wie macht es der Markt?</strong></p>
<p>In vielen Versicherungsbedingungen greift der Ausschluss nicht erst dann, wenn der Vorsatz sich auf die Herbeiführung des Schadens richtet, sondern bereits beim Vorsatz der Pflichtverletzung selbst. Einfach und effektiv lässt sich mit solch einem weiten Ausschluss das Risiko für die Versicherungswirtschaft begrenzen.</p>
<p>Höherwertige Bedingungswerke differenzieren nach dem Grad des Verschuldens bzw. der Vorsatzform und gewähren ggf. vorläufige Deckung, bis im Einzelfall nach bestimmten Verfahren ein Vorliegen dieses Ausschlussgrundes festgestellt wird. Um diese Feststellung herbeizuführen und damit die Grundlage für eine Rückforderung seiner Vorleistung zu schaffen, bietet es sich für den Versicherer an, eine entsprechende Feststellungsklage zu erheben.</p>
<p><strong>Wie macht es hendricks?</strong></p>
<p>Nach der hendricks <a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#do" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>HPDO</strong></a> ist die pauschale Aussage „Vorsatz ist ausgeschlossen“ in mehrfacher Hinsicht unzutreffend:</p>
<ol>
<li>Ausgeschlossen ist <u>gerade nicht jeder Vorsatz</u>, sondern <u>nur der direkte</u> – vereinfacht ausgedrückt: „Absicht“ und „Wissentlichkeit“. Im Wording-Text: „<em>Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche wegen direkt vorsätzlicher Pflichtverletzung (dolus directus) der in Anspruch genommenen versicherten Person.“</em></li>
</ol>
<p>Ein großer Vorteil für die versicherte Person: Der Versicherer trägt grundsätzlich die primäre Beweislast für das Vorliegen des direkten Vorsatzes – eine im Einzelfall schwer nachzuweisende sog. „innere Tatsache“.</p>
<ol start="2">
<li>Die D&amp;O-Versicherung gewährt unter den jeweiligen Voraussetzungen nicht nur Ansprüche auf Freistellung, sondern auch auf Abwehrkostendeckung und – praxisrelevant – auf Übernahme der Kosten vorsorglicher Rechtsberatung. Dieser Versicherungsfall tritt in vielen Fällen schon ein, wenn eine Pflichtverletzung möglich erscheint. Die Abwehrkostendeckung greift bei jeder Art von (ggf. behauptetem) Vorsatz, und zwar bis zu seiner <u>rechtskräftigen Feststellung</u>!</li>
<li>Je nach Bedingungswerk ist dem Versicherer bis dahin sogar die Feststellungsklage ausdrücklich verwehrt.</li>
<li>Besonderer Deckungsvorteil: Der Versicherer verzichtet unter bestimmten Voraussetzungen auch noch auf die Rückforderung seiner Vorleistung. Im Wording-Text: „<em>Der Versicherer verzichtet auf eine Rückforderung der von ihm übernommenen Abwehrkosten bis zu einer Höhe von EUR 1,0 Mio., sofern diese Bedingungen nicht ausdrücklich eine Rückerstattungspflicht vorsehen. Der Verzicht gilt auch dann, wenn sich später herausstellt, dass der Versicherer zur Leistung nicht verpflichtet war.“</em></li>
</ol>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Seit vielen Jahren ist der Vorsatzausschluss in den Hendricks &amp; Partner-Bedingungswerken zum Vorteil der Versicherten signifikant eingeschränkt; aber der Markt schläft nicht. Einige der bei den Versicherten begehrten Deckungsvorteile finden mit der Zeit über diverse Produktentwicklungsabteilungen auf der ganzen Welt ihren Weg in weitere, neuere und stärkere Bedingungswerke. Die Aussage „Vorsatz ist ausgeschlossen“ ist daher tendenziell irrtümlich. Die Kunst und der Spaß der Produktentwicklung liegen darin, durch Optimierung der Deckungskonzepte der Konkurrenz immer mindestens eine Nasenlänge voraus zu sein.</p>
<p><strong>Die Besonderheiten der hendricks HPDO</strong></p>
<p>Angesichts des schwer überschaubaren Marktes für Managerversicherungen ist eine besonders hohe Beratungsexpertise elementar. Als Spezialmakler kennt hendricks das Kleingedruckte und bietet neben hochprofessionellen <a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#do" target="_blank" rel="noopener noreferrer">D&amp;O</a>-Expertenteams zusätzlich ein eigenes <strong>hendricks Anwaltsnetzwerk </strong>sowie seine spezialisierte <a href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/schadenabteilung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schadenabteilung</a> als Schnittstelle zwischen Kunde und Versicherer.<strong> </strong></p>
<p><strong>Sie möchten mehr über hendricks und die Welt der </strong><a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#do" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>D&amp;O</strong></a><strong> erfahren? </strong>Dann kontaktieren Sie uns <a href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/kontakt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>hier</strong></a>.</p>
<p><strong>Über hendricks GmbH:</strong><br />
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. www.hendricks-makler.de</p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong><br />
hendricks GmbH<br />
Denise Jetzki | Marketing Manager<br />
T +49 (0)211 940 83 – 64<br />
E <a href="mailto:denise.jetzki@hendricks-makler.de">denise.jetzki@hendricks-makler.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung: „Corona beeinflusst meine D&#038;O-Deckung nicht!“</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/irrtuemer-der-managerhaftpflicht-versicherung-corona-beeinflusst-meine-do-deckung-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jul 2020 12:06:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[D&O]]></category>
		<category><![CDATA[Hendricks]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kann es überhaupt einen Zusammenhang zwischen einer Infektionskrankheit und einer D&amp;O-Versicherung geben? Auf den ersten Blick erscheint es lebensfremd, dass ein Virus eine Resonanz in einem Spezialmarkt auslöst. Auf den Punkt gebracht könnte man fragen, sprengt Corona den D&amp;O-Versicherungsschutz? Noch bevor sich die pandemiebedingte Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu Beginn dieses Jahres abzeichnete,  ...</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://maklerkonzepte.com/irrtuemer-der-managerhaftpflicht-versicherung-corona-beeinflusst-meine-do-deckung-nicht/">Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung: „Corona beeinflusst meine D&#038;O-Deckung nicht!“</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://maklerkonzepte.com">Marktplatz für Finanzdienstleister</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kann es überhaupt einen Zusammenhang zwischen einer Infektionskrankheit und einer D&amp;O-Versicherung geben? Auf den ersten Blick erscheint es lebensfremd, dass ein Virus eine Resonanz in einem Spezialmarkt auslöst. Auf den Punkt gebracht könnte man fragen, sprengt Corona den D&amp;O-Versicherungsschutz? Noch bevor sich die pandemiebedingte Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu Beginn dieses Jahres abzeichnete, befand sich der D&amp;O-Versicherungsmarkt bereits in einer Wende zu einem „harten Markt“. Die Versicherer erhöhten ihre Preise, beschränkten ihre Deckungsstrecken und verschärften ihre Versicherungsbedingungen. Der Ausbruch des Coronavirus verschärfte all diese Trends. Befeuert werden die Auswirkungen auf einen bereits gestörten Versicherungsmarkt durch die derzeitige wirtschaftliche Rezession und die Reaktionen der D&amp;O-Versicherer.</p>
<p>Für D&amp;O-Versicherer haben diese verschiedenen Faktoren zu einem deutlich erhöhten Aufwand im Underwritingprozess geführt. Während in der Vergangenheit viele Verträge quasi durchgewunken wurden, fordern viele D&amp;O-Versicherer schriftliche Informationen an. Die Fragen sind detailliert und untersuchen nicht nur, wie sich das Coronavirus auf die Geschäftstätigkeit, die Belegschaft und die Lieferkette des Antragstellers ausgewirkt hat, sondern gehen auch detailliert auf die finanzielle Situation des Kunden ein, einschließlich Liquidität und Cashflow, Kreditverfügbarkeit, Schuldenstand, Schuldenklauseln, Rückstellungen und Einbringlichkeit von Forderungen.<span id="more-13383"></span></p>
<p>Die zunehmenden Preistrends für D&amp;O-Versicherungen haben sich beschleunigt, sodass Preiserhöhungen von 10 bis 20 Prozent die Regel sind. Die Versicherer kürzen auch ihre Kapazitäten, in beachtlichem Umfang. Infolge der Reduzierung der angebotenen Summen kann das Renewal eines Versicherungsprogramms ein herausfordernder, zeitaufwändiger und arbeitsintensiver Prozess sein. Übergreifende Ausschlüsse für COVID-19 haben sich nicht durchgesetzt. Für Branchen in der Reisedienstleistung ist ein Corona Ausschluss oft nicht verhandelbar.</p>
<p>Die Forderungen der Versicherer beschränken sich nicht nur auf eine Reduzierung der Deckungssummen, der Aufnahme von Bedingungseinschränkungen und das umfassendere Underwriting. Der D&amp;O-Versicherungsmarkt ist tief getroffen mit der Folge, dass auch Versicherer in den Run-Off gehen und den D&amp;O-Markt verlassen. Starstone ist der erste Versicherer, der kürzlich seinen Rückzug und die Einstellung des Geschäftsbetriebs verkündete. AXA XL hat entschieden, vorerst kein Neugeschäft zu zeichnen.</p>
<p><strong>Die Besonderheiten der hendricks HPDO</strong><br />
Angesichts des schwer überschaubaren Marktes für Managerversicherungen ist eine besonders hohe Beratungsexpertise elementar. Als Spezialmakler kennt hendricks das Kleingedruckte und bietet neben hochprofessionellen <a href="http://hendricks-makler.de/produkte/#do" data-cke-saved-href="http://hendricks-makler.de/produkte/#do">D&amp;O</a>-Expertenteams zusätzlich ein eigenes <strong>hendricks Anwaltsnetzwerk</strong> sowie seine spezialisierte <a href="http://hendricks-makler.de/kommunikation/schadenabteilung/" data-cke-saved-href="http://hendricks-makler.de/kommunikation/schadenabteilung/">Schadenabteilung</a> als Schnittstelle zwischen Kunde und Versicherer. Darüber hinaus entwickelt hendricks kontinuierlich die Bedingungswerke – die dem stetigen Wandel gerecht werden müssen – und sorgt stets dafür, dass der Kunde mit den besten Bedingungen ausgestattet ist.</p>
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<hr />
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		<title>Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung Teil 5 &#8211; Es gibt kaum noch Unterschiede in den D&#038;O-Wordings – es reicht irgendeine D&#038;O</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/irrtuemer-der-managerhaftpflicht-versicherung-teil-5-es-gibt-kaum-noch-unterschiede-in-den-do-wordings-es-reicht-irgendeine-do/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2020 10:00:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[D&O]]></category>
		<category><![CDATA[Hendricks]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immer häufiger wird man mit der Auffassung von Versicherungsmaklern oder Organmitgliedern konfrontiert, dass es keine nennenswerten Unterschiede zwischen D&amp;O-Bedingungswerken gibt. Im Gegenteil, relevant ist nur, dass man überhaupt eine D&amp;O-Versicherung abgeschlossen hat. Mit dem Abschluss einer Managerhaftpflichtversicherung sei der Schutz dann schon ausreichend, denn schließlich sichert eine D&amp;O-Versicherung jeglichen Vermögensschaden ab, den eine versicherte Person  ...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Immer häufiger wird man mit der Auffassung von Versicherungsmaklern oder Organmitgliedern konfrontiert, dass es keine nennenswerten Unterschiede zwischen D&amp;O-Bedingungswerken gibt. Im Gegenteil, relevant ist nur, dass man überhaupt eine D&amp;O-Versicherung abgeschlossen hat. Mit dem Abschluss einer Managerhaftpflichtversicherung sei der Schutz dann schon ausreichend, denn schließlich sichert eine D&amp;O-Versicherung jeglichen Vermögensschaden ab, den eine versicherte Person verursacht hat. Zumindest teilt man inzwischen die Ansicht, dass eine D&amp;O-Versicherung im Versicherungsfundus eines jeden Managers nicht mehr fehlen darf. So kommt es nicht selten vor, dass Gesellschaften zwar über eine D&amp;O-Versicherung verfügen, deren Bedingungswerk jedoch seit Versicherungsbeginn nicht mehr aktualisiert worden ist.</p>
<p><strong>Unterschiede in den D&amp;O-Bedingungswerken – sind diese noch relevant?</strong><span id="more-10447"></span></p>
<p>In einem D&amp;O-Schadensfall lauert dann das böse Erwachen, denn wer sich tiefer mit der hochkomplexen Materie der Managerhaftpflicht befasst, weiß, dass es für die betroffenen Organmitglieder gravierende Folgen für ihr Privatvermögen haben kann, wenn ein Bedingungswerk vorliegt, das wesentliche Deckungsbausteine nicht enthält. Die D&amp;O-Bedingungswerke und deren Auslegung orientieren sich außerordentlich stark an Gesetzgebung, Rechtsprechung und dem Regulierungsverhalten der Versicherer in Schadenfällen. Aus diesem Grund sind die Bedingungswerke einem stetigen Wandel ausgesetzt. Der Teufel steckt hier vielmals im Detail; einen umfassenden D&amp;O-Schutz sollte man daher keinesfalls dem Zufall überlassen.</p>
<p>So sind immer noch starke Qualitätsunterschiede in allen Bereichen einer D&amp;O-Versicherung auf dem Markt zu erkennen, seien es Regelungen zur Definition des Vermögensschadens, zur zeitlichen Geltung des Versicherungsschutzes oder zu den möglichen Anspruchsberechtigten der Versicherungsleistungen.</p>
<p>Für Aufsehen hatte beispielsweise ein Urteil des OLG Düsseldorf aus dem Jahr 2018 gesorgt, das in Zeiten von COVID-19 sicherlich wieder in den Fokus rücken wird. Das OLG hatte nämlich entschieden, dass der Versicherungsschutz einer D&amp;O-Versicherung nicht den Anspruch einer insolventen Gesellschaft gegen ihren versicherten Geschäftsführer auf Ersatz insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen gemäß § 64 S. 1 GmbHG deckt. Es handele sich dabei nicht um einen versicherten Schadensersatzanspruch im Sinne einer D&amp;O, sondern um einen nicht versicherten „Ersatzanspruch eigener Art“.</p>
<p>Versicherungsschutz für den betroffenen Geschäftsführer hätte nur bestanden, wenn in den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausdrücklich geregelt worden wäre, dass auch Ansprüche gemäß § 64 S. 1 GmbHG ausdrücklich vom Versicherungsschutz umfasst sind.</p>
<p>Versicherungsmakler und versicherte Personen einer D&amp;O sollten daher zwingend ihre bestehenden D&amp;O-Versicherungen in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität überprüfen.</p>
<p><strong>Die Besonderheiten der hendricks HPDO</strong>&lt;<br />
Angesichts des schwer überschaubaren Marktes für Managerversicherungen ist eine besonders hohe Beratungsexpertise elementar. Als Spezialmakler kennt hendricks das Kleingedruckte und bietet neben hochprofessionellen <a href="http://hendricks-makler.de/produkte/#do" data-cke-saved-href="http://hendricks-makler.de/produkte/#do">D&amp;O</a>-Expertenteams zusätzlich ein eigenes <strong>hendricks Anwaltsnetzwerk</strong> sowie seine spezialisierte <a href="http://hendricks-makler.de/kommunikation/schadenabteilung/" data-cke-saved-href="http://hendricks-makler.de/kommunikation/schadenabteilung/">Schadenabteilung</a> als Schnittstelle zwischen Kunde und Versicherer. Darüber hinaus entwickelt hendricks kontinuierlich die Bedingungswerke – die dem stetigen Wandel gerecht werden müssen – und sorgt stets dafür, dass der Kunde mit den besten Bedingungen ausgestattet ist.</p>
<p><b>Sie möchten mehr über hendricks und unsere Welt der </b><a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#do" data-cke-saved-href="https://hendricks-makler.de/produkte/#do"><b>D&amp;O</b></a><b> erfahren? </b>Dann kontaktieren Sie uns <a href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/kontakt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-cke-saved-href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/kontakt/"><b>hier</b></a>.</p>
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<p><strong>Über hendricks GmbH:</strong><br />
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. <a href="http://www.hendricks-makler.de" data-cke-saved-href="http://www.hendricks-makler.de">www.hendricks-makler.de</a></p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong><br />
hendricks GmbH<br />
Denise Jetzki | Marketing Manager<br />
T +49 (0)211 940 83 – 64<br />
E <a href="http://denise.jetzki@hendricks-makler.de" data-cke-saved-href="http://denise.jetzki@hendricks-makler.de">denise.jetzki@hendricks-makler.de</a></p>
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		<title>Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung: Start-up-Unternehmen sind nicht versicherbar</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/irrtuemer-der-managerhaftpflicht-versicherung-start-up-unternehmen-sind-nicht-versicherbar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 May 2020 17:36:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[D&O]]></category>
		<category><![CDATA[Hendricks]]></category>
		<category><![CDATA[Hendricks Makler]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jedes dritte deutsche Start-up muss innerhalb der ersten drei Jahre aufgeben. Dabei sind Gründer den gleichen Haftungsrisiken ausgesetzt wie Manager etablierter Unternehmen. Wenn nicht schon enttäuschte Gesellschafter eine Haftung der Geschäftsleiter für den entstandenen Schaden in den Raum stellen, macht dies spätestens der Insolvenzverwalter. Bei Start-ups sind die Haftungsrisiken sogar deutlich höher als bei etablierten  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Jedes dritte deutsche Start-up muss innerhalb der ersten drei Jahre aufgeben. Dabei sind Gründer den gleichen Haftungsrisiken ausgesetzt wie Manager etablierter Unternehmen. Wenn nicht schon enttäuschte Gesellschafter eine Haftung der Geschäftsleiter für den entstandenen Schaden in den Raum stellen, macht dies spätestens der Insolvenzverwalter.</p>
<p><strong>Bei Start-ups sind die Haftungsrisiken sogar deutlich höher als bei etablierten Unternehmen.</strong></p>
<p>Bei einem Start-up existieren noch keine bewährten Arbeitsabläufe und -anweisungen. Zudem reichen häufig die personellen und finanziellen Ressourcen nicht aus, um alle relevanten Aufgaben zu erkennen und sorgfältig zu erledigen. Ein Geschäftsleiter muss Sorgfaltspflichtverstöße vermeiden, die zu nachteiligen Geschäften und Risiken für das Start-up führen können, also Fehlinvestitionen oder Verbindlichkeiten, was bei einem Start-up ebenfalls schwerer ist als bei einem etablierten Unternehmen. Da können schnell leicht fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen, die eine persönliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen zur Folge haben können.<span id="more-10414"></span></p>
<p>Der Erhalt einer <strong>Unternehmens-D&amp;O</strong>&#8211;<strong>Versicherung </strong>hängt neben dem Geschäftsmodell maßgeblich von einem aussagekräftigen Businessplan ab, aus dem eine valide Wirtschafts- und Finanzplanung für die ersten Jahre hervorgehen sollte. Will oder kann das Start-up die Versicherungsprämie als Betriebsausgabe nicht übernehmen, sollte der Geschäftsführer privat eine persönliche D&amp;O-Versicherung abschließen – diese aber möglichst nicht offenlegen, da sonst sein Risiko allein persönlich in Anspruch genommen zu werden steigt, da Deckung auch Haftung nach sich ziehen kann.</p>
<p>Zusätzlich ist der Abschluss einer <strong>Unternehmens-Strafrechtsschutzversicherung</strong> zu empfehlen. Wer sich gegen Behörden in einem Strafverfahren wehren muss, braucht gute Strafverteidiger, die ihren Preis haben. Eine Strafrechtsschutzversicherung sollte dessen Stundensätze abdecken. Auch hier sollte ersatzweise eine private Strafrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, falls das Start-up diese ebenfalls nicht bezahlen möchte.</p>
<p><strong>Die Besonderheiten der hendricks HPDO</strong></p>
<p>Angesichts des schwer überschaubaren Marktes für Managerversicherungen ist eine besonders hohe Beratungsexpertise elementar. Als Spezialmakler kennt hendricks das Kleingedruckte und bietet neben hochprofessionellen <a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#do" target="_blank" rel="noopener noreferrer">D&amp;O</a>-Expertenteams zusätzlich ein eigenes <strong>hendricks Anwaltsnetzwerk </strong>sowie seine spezialisierte <a href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/schadenabteilung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schadenabteilung</a> als Schnittstelle zwischen Kunde und Versicherer.</p>
<p><strong>Sie möchten mehr über hendricks und unsere Welt der </strong><a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#do"><strong>D&amp;O</strong></a><strong> erfahren? </strong>Dann kontaktieren Sie uns <a href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/kontakt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>hier</strong></a>.<br />
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<p><strong>Über hendricks GmbH:</strong><br />
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. <a href="http://www.hendricks-makler.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.hendricks-makler.de</a></p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong><br />
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Denise Jetzki | Marketing Manager<br />
T +49 (0)211 940 83 – 64<br />
E <a href="mailto:denise.jetzki@hendricks-makler.de">denise.jetzki@hendricks-makler.de</a></p>
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		<title>Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung: Der Arbeitsrechtsschutz umfasst auch den Geschäftsführer-Anstellungsvertrag</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/irrtuemer-der-managerhaftpflicht-versicherung-der-arbeitsrechtsschutz-umfasst-auch-den-geschaeftsfuehrer-anstellungsvertrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SBAdmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Apr 2020 10:58:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[D&O]]></category>
		<category><![CDATA[Hendricks]]></category>
		<category><![CDATA[Managerhaftpflicht-Versicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wollen sich Unternehmen vorzeitig von einem Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichts- oder Verwaltungsrat trennen, endet dies zumeist mit einem Streit und nicht selten vor Gericht. Dabei kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten darüber, ob die Unternehmen ihrem Manager noch eine Abfindung, Boni- oder Pensionszahlungen schuldig sind. Im Gegensatz zu Angestellten sind Organmitglieder allerdings nicht durch die klassischen (Kündigungs-)  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wollen sich Unternehmen vorzeitig von einem Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichts- oder Verwaltungsrat trennen, endet dies zumeist mit einem Streit und nicht selten vor Gericht. Dabei kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten darüber, ob die Unternehmen ihrem Manager noch eine Abfindung, Boni- oder Pensionszahlungen schuldig sind. Im Gegensatz zu Angestellten sind Organmitglieder allerdings nicht durch die klassischen (Kündigungs-) Schutzgesetze abgesichert. Denn Anstellungsverträge von Geschäftsführern, Vorständen und Co. sind in der Regel nicht als Arbeitsverträge, sondern als Dienstverträge zu qualifizieren. Nur im besonderen Ausnahmefall kann ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Geschäftsführer und dem Unternehmen vorliegen und zwar dann, wenn das Unternehmen diesem „arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen erteilt“ und auf diese Weise die konkreten Modalitäten seiner Tätigkeit bestimmt.</p>
<p><span id="more-10346"></span></p>
<h2>Klassischer Arbeitsrechtsschutz nicht ausreichend</h2>
<p>In solchen Situationen brauchen Manager einen guten Anwalt und bestenfalls eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzpolice, die ihren Schutz auch tatsächlich gewährleisten kann. Denn wie alle Rechtsstreitigkeiten sind auch diejenigen aus Anstellungsverträgen kostspielig. Existiert eine Rechtsschutzpolice muss diese nicht nur gewährleisten, dass Kosten gerichtlicher Verfahren und außergerichtliche Kosten gedeckt sind, sondern insbesondere, dass auch Geschäftsführer, Vorstände und andere Unternehmensorgane unter ihren Schutz fallen.</p>
<h2>Die Besonderheit der hendricks HPAR</h2>
<p>Unsere hendricks Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung (<a href="https://hendricks-makler.de/wp-content/uploads/2019/12/hendricks-HPAR.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">HPAR</a>) schützt Geschäftsführer, Vorstände und Co. und greift bei Auslegungsstreitigkeiten über Vertragsinhalte. Abgedeckt sind die Honorare für einen erfahrenen Rechtsanwalt aus dem hendricks Anwaltsnetzwerk sowie eine Prozessgarantie, wenn der involvierte Anwalt genügend Erfolgsaussichten im Verfahren signalisiert. Werden mehrere Geschäftsführer-Tätigkeiten ausgeübt, die über einen Vertrag geregelt sind, besteht automatisch für alle Tätigkeiten Versicherungsschutz. Auch bei einem Wechsel des Dienstverhältnisses besteht der Versicherungsschutz nahtlos weiter. Grundsätzlich bleibt der Versicherungsschutz nach Beendigung des Vertrages so lange bestehen, bis alle Leistungen daraus abgewickelt sind – inklusive Pensionszusagen.</p>
<p><strong>Sie möchten mehr über hendricks und unsere Welt der </strong><a href="https://hendricks-makler.de/produkte/#rechtsschutz" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Rechtsschutzversicherung</strong></a> <strong>erfahren? </strong>Dann kontaktieren Sie uns <a href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/kontakt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>hier</strong></a>.<br />
<strong>Sie arbeiten am liebsten digital?</strong> Ihre exklusiven Zugangsdaten zu hendricks digital, dem hybriden Ergebnis aus Innovation und Tradition erhalten Sie <a href="https://hendricks-makler.de/hendricks-digital/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>hier</strong></a>.<br />
<strong>Über hendricks GmbH:</strong><br />
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. <a href="http://www.hendricks-makler.de">www.hendricks-makler.de</a><br />
<strong>Pressekontakt:</strong><br />
hendricks GmbH<br />
Denise Jetzki | Marketing Manager<br />
T +49 (0)211 940 83 – 64<br />
E <a href="http://news.maklerkonzepte.com/swm/link.php?link=02_02_04_1A3_9_04-08-01-87A384CD0B89CAB8C8B7DEA4C263648B-02AB81ACF809C2DA16A4E">denise.jetzki@hendricks-makler.de</a></p>
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