Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung: Der Arbeitsrechtsschutz umfasst auch den Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

Kategorien: Assekuranz2,1 min readSchlagwörter: , ,

Wollen sich Unternehmen vorzeitig von einem Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichts- oder Verwaltungsrat trennen, endet dies zumeist mit einem Streit und nicht selten vor Gericht. Dabei kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten darüber, ob die Unternehmen ihrem Manager noch eine Abfindung, Boni- oder Pensionszahlungen schuldig sind. Im Gegensatz zu Angestellten sind Organmitglieder allerdings nicht durch die klassischen (Kündigungs-) Schutzgesetze abgesichert. Denn Anstellungsverträge von Geschäftsführern, Vorständen und Co. sind in der Regel nicht als Arbeitsverträge, sondern als Dienstverträge zu qualifizieren. Nur im besonderen Ausnahmefall kann ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Geschäftsführer und dem Unternehmen vorliegen und zwar dann, wenn das Unternehmen diesem „arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen erteilt“ und auf diese Weise die konkreten Modalitäten seiner Tätigkeit bestimmt.

Klassischer Arbeitsrechtsschutz nicht ausreichend

In solchen Situationen brauchen Manager einen guten Anwalt und bestenfalls eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzpolice, die ihren Schutz auch tatsächlich gewährleisten kann. Denn wie alle Rechtsstreitigkeiten sind auch diejenigen aus Anstellungsverträgen kostspielig. Existiert eine Rechtsschutzpolice muss diese nicht nur gewährleisten, dass Kosten gerichtlicher Verfahren und außergerichtliche Kosten gedeckt sind, sondern insbesondere, dass auch Geschäftsführer, Vorstände und andere Unternehmensorgane unter ihren Schutz fallen.

Die Besonderheit der hendricks HPAR

Unsere hendricks Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung (HPAR) schützt Geschäftsführer, Vorstände und Co. und greift bei Auslegungsstreitigkeiten über Vertragsinhalte. Abgedeckt sind die Honorare für einen erfahrenen Rechtsanwalt aus dem hendricks Anwaltsnetzwerk sowie eine Prozessgarantie, wenn der involvierte Anwalt genügend Erfolgsaussichten im Verfahren signalisiert. Werden mehrere Geschäftsführer-Tätigkeiten ausgeübt, die über einen Vertrag geregelt sind, besteht automatisch für alle Tätigkeiten Versicherungsschutz. Auch bei einem Wechsel des Dienstverhältnisses besteht der Versicherungsschutz nahtlos weiter. Grundsätzlich bleibt der Versicherungsschutz nach Beendigung des Vertrages so lange bestehen, bis alle Leistungen daraus abgewickelt sind – inklusive Pensionszusagen.

Sie möchten mehr über hendricks und unsere Welt der Rechtsschutzversicherung erfahren? Dann kontaktieren Sie uns hier.
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Über hendricks GmbH:
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. www.hendricks-makler.de
Pressekontakt:
hendricks GmbH
Denise Jetzki | Marketing Manager
T +49 (0)211 940 83 – 64
E denise.jetzki@hendricks-makler.de

Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung: Der Arbeitsrechtsschutz umfasst auch den Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

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Wollen sich Unternehmen vorzeitig von einem Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichts- oder Verwaltungsrat trennen, endet dies zumeist mit einem Streit und nicht selten vor Gericht. Dabei kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten darüber, ob die Unternehmen ihrem Manager noch eine Abfindung, Boni- oder Pensionszahlungen schuldig sind. Im Gegensatz zu Angestellten sind Organmitglieder allerdings nicht durch die klassischen (Kündigungs-) Schutzgesetze abgesichert. Denn Anstellungsverträge von Geschäftsführern, Vorständen und Co. sind in der Regel nicht als Arbeitsverträge, sondern als Dienstverträge zu qualifizieren. Nur im besonderen Ausnahmefall kann ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Geschäftsführer und dem Unternehmen vorliegen und zwar dann, wenn das Unternehmen diesem „arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen erteilt“ und auf diese Weise die konkreten Modalitäten seiner Tätigkeit bestimmt.

Klassischer Arbeitsrechtsschutz nicht ausreichend

In solchen Situationen brauchen Manager einen guten Anwalt und bestenfalls eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzpolice, die ihren Schutz auch tatsächlich gewährleisten kann. Denn wie alle Rechtsstreitigkeiten sind auch diejenigen aus Anstellungsverträgen kostspielig. Existiert eine Rechtsschutzpolice muss diese nicht nur gewährleisten, dass Kosten gerichtlicher Verfahren und außergerichtliche Kosten gedeckt sind, sondern insbesondere, dass auch Geschäftsführer, Vorstände und andere Unternehmensorgane unter ihren Schutz fallen.

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Über hendricks GmbH:
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. www.hendricks-makler.de
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