Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung: Start-up-Unternehmen sind nicht versicherbar

Kategorien: Assekuranz2,4 min readSchlagwörter: , ,

Jedes dritte deutsche Start-up muss innerhalb der ersten drei Jahre aufgeben. Dabei sind Gründer den gleichen Haftungsrisiken ausgesetzt wie Manager etablierter Unternehmen. Wenn nicht schon enttäuschte Gesellschafter eine Haftung der Geschäftsleiter für den entstandenen Schaden in den Raum stellen, macht dies spätestens der Insolvenzverwalter.

Bei Start-ups sind die Haftungsrisiken sogar deutlich höher als bei etablierten Unternehmen.

Bei einem Start-up existieren noch keine bewährten Arbeitsabläufe und -anweisungen. Zudem reichen häufig die personellen und finanziellen Ressourcen nicht aus, um alle relevanten Aufgaben zu erkennen und sorgfältig zu erledigen. Ein Geschäftsleiter muss Sorgfaltspflichtverstöße vermeiden, die zu nachteiligen Geschäften und Risiken für das Start-up führen können, also Fehlinvestitionen oder Verbindlichkeiten, was bei einem Start-up ebenfalls schwerer ist als bei einem etablierten Unternehmen. Da können schnell leicht fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen, die eine persönliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen zur Folge haben können.

Der Erhalt einer Unternehmens-D&OVersicherung hängt neben dem Geschäftsmodell maßgeblich von einem aussagekräftigen Businessplan ab, aus dem eine valide Wirtschafts- und Finanzplanung für die ersten Jahre hervorgehen sollte. Will oder kann das Start-up die Versicherungsprämie als Betriebsausgabe nicht übernehmen, sollte der Geschäftsführer privat eine persönliche D&O-Versicherung abschließen – diese aber möglichst nicht offenlegen, da sonst sein Risiko allein persönlich in Anspruch genommen zu werden steigt, da Deckung auch Haftung nach sich ziehen kann.

Zusätzlich ist der Abschluss einer Unternehmens-Strafrechtsschutzversicherung zu empfehlen. Wer sich gegen Behörden in einem Strafverfahren wehren muss, braucht gute Strafverteidiger, die ihren Preis haben. Eine Strafrechtsschutzversicherung sollte dessen Stundensätze abdecken. Auch hier sollte ersatzweise eine private Strafrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, falls das Start-up diese ebenfalls nicht bezahlen möchte.

Die Besonderheiten der hendricks HPDO

Angesichts des schwer überschaubaren Marktes für Managerversicherungen ist eine besonders hohe Beratungsexpertise elementar. Als Spezialmakler kennt hendricks das Kleingedruckte und bietet neben hochprofessionellen D&O-Expertenteams zusätzlich ein eigenes hendricks Anwaltsnetzwerk sowie seine spezialisierte Schadenabteilung als Schnittstelle zwischen Kunde und Versicherer.

Sie möchten mehr über hendricks und unsere Welt der D&O erfahren? Dann kontaktieren Sie uns hier.
Sie arbeiten am liebsten digital? Ihre exklusiven Zugangsdaten zu hendricks digital, dem hybriden Ergebnis aus Innovation und Tradition erhalten Sie hier.


Über hendricks GmbH:
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. www.hendricks-makler.de

Pressekontakt:
hendricks GmbH
Denise Jetzki | Marketing Manager
T +49 (0)211 940 83 – 64
E denise.jetzki@hendricks-makler.de

Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung: Start-up-Unternehmen sind nicht versicherbar

Kategorien: Assekuranz2,4 min readSchlagwörter: , ,

Jedes dritte deutsche Start-up muss innerhalb der ersten drei Jahre aufgeben. Dabei sind Gründer den gleichen Haftungsrisiken ausgesetzt wie Manager etablierter Unternehmen. Wenn nicht schon enttäuschte Gesellschafter eine Haftung der Geschäftsleiter für den entstandenen Schaden in den Raum stellen, macht dies spätestens der Insolvenzverwalter.

Bei Start-ups sind die Haftungsrisiken sogar deutlich höher als bei etablierten Unternehmen.

Bei einem Start-up existieren noch keine bewährten Arbeitsabläufe und -anweisungen. Zudem reichen häufig die personellen und finanziellen Ressourcen nicht aus, um alle relevanten Aufgaben zu erkennen und sorgfältig zu erledigen. Ein Geschäftsleiter muss Sorgfaltspflichtverstöße vermeiden, die zu nachteiligen Geschäften und Risiken für das Start-up führen können, also Fehlinvestitionen oder Verbindlichkeiten, was bei einem Start-up ebenfalls schwerer ist als bei einem etablierten Unternehmen. Da können schnell leicht fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen, die eine persönliche Haftung mit dem gesamten Privatvermögen zur Folge haben können.

Der Erhalt einer Unternehmens-D&OVersicherung hängt neben dem Geschäftsmodell maßgeblich von einem aussagekräftigen Businessplan ab, aus dem eine valide Wirtschafts- und Finanzplanung für die ersten Jahre hervorgehen sollte. Will oder kann das Start-up die Versicherungsprämie als Betriebsausgabe nicht übernehmen, sollte der Geschäftsführer privat eine persönliche D&O-Versicherung abschließen – diese aber möglichst nicht offenlegen, da sonst sein Risiko allein persönlich in Anspruch genommen zu werden steigt, da Deckung auch Haftung nach sich ziehen kann.

Zusätzlich ist der Abschluss einer Unternehmens-Strafrechtsschutzversicherung zu empfehlen. Wer sich gegen Behörden in einem Strafverfahren wehren muss, braucht gute Strafverteidiger, die ihren Preis haben. Eine Strafrechtsschutzversicherung sollte dessen Stundensätze abdecken. Auch hier sollte ersatzweise eine private Strafrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, falls das Start-up diese ebenfalls nicht bezahlen möchte.

Die Besonderheiten der hendricks HPDO

Angesichts des schwer überschaubaren Marktes für Managerversicherungen ist eine besonders hohe Beratungsexpertise elementar. Als Spezialmakler kennt hendricks das Kleingedruckte und bietet neben hochprofessionellen D&O-Expertenteams zusätzlich ein eigenes hendricks Anwaltsnetzwerk sowie seine spezialisierte Schadenabteilung als Schnittstelle zwischen Kunde und Versicherer.

Sie möchten mehr über hendricks und unsere Welt der D&O erfahren? Dann kontaktieren Sie uns hier.
Sie arbeiten am liebsten digital? Ihre exklusiven Zugangsdaten zu hendricks digital, dem hybriden Ergebnis aus Innovation und Tradition erhalten Sie hier.


Über hendricks GmbH:
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. www.hendricks-makler.de

Pressekontakt:
hendricks GmbH
Denise Jetzki | Marketing Manager
T +49 (0)211 940 83 – 64
E denise.jetzki@hendricks-makler.de