Nach der neuen DIN-Norm müssen Manager in der privaten Kundenberatung ab sofort über ihre Berufsrisiken informiert werden
Veröffentlicht:18. Februar 2019
ConceptIF BIZ brachte den Stein ins Rollen – Persönliche Managerhaftung ist Teil des DIN-Standards für private Beratung – Vermittler sollten ab sofort Firmenchefs über Haftungsrisiken aufklären – Persönliche D&O-Versicherung für Manager so wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung
Die persönliche Haftung von Managern ist dank des neuen DIN-Standards nun ein wichtiger Bestandteil der privaten Beratung geworden. Dafür hat sich der Hamburger Assekuradeur für das Gewerbegeschäft, ConceptIF BIZ, im Rahmen der Beratungen der Expertengruppe eingesetzt. Schlussendlich wurde die Information über die persönlichen Haftungsrisiken von Managern in die Basis-Finanzanalyse von Privathaushalten nach der DIN-Norm 77230 aufgenommen. Für Vermittler ergeben sich hieraus erhebliche vertriebliche Chancen und die Aussicht, mögliche Haftungsrisiken in ihren Beständen durch eine normgerechte Beratung zu beseitigen.
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, die nicht nur für große Dax-Konzerne, sondern auch im Mittelstand und für Vereine und Stiftungen tätig sind, müssen künftig von ihrem Vermittler, wenn er die neue DIN-Norm anwendet, über eine persönliche D&O(Directors-and-Officers)-Versicherung informiert werden. Der Grund: Manager in Deutschland haften gesetzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie ihre unternehmerischen Pflichten verletzen. „In diesen Fällen hilft weder eine private Haftpflicht- noch eine Privatrechtsschutz-Versicherung“, erklärt Jörg Reiner, Geschäftsführer der ConceptIF BIZ GmbH. Nach seiner Einschätzung gewinnt die persönliche D&O-Versicherung mit dem Inkrafttreten der DIN 77230 massiv an Bedeutung und rückt aus dem bisherigen Nischen-Dasein ins Rampenlicht der Beratung.
Eine persönliche D&O-Police ist für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte genauso wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung. Gleichzeitig werden durch die DIN 77230 Vermittler von einer scheinbar schwierigen Beratungsaufgabe befreit, wenn ihre Kunden lediglich durch eine Unternehmens-D&O abgesichert sind. Dazu Jörg Reiner: „Das private Haftungsrisiko der Manager wird durch die Norm richtigerweise in das private Umfeld des Managers verlagert. Der Vermittler sollte seine Kunden unbedingt darüber informieren, dass eine Unternehmens-D&O im ´Stressfall´ dem Manager lediglich eine scheinbare Sicherheit gibt.“ Die begrenzte Versicherungssumme und die Tatsache, dass der Manager spätestens nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen keinerlei Kontrolle über den ihn persönlich betreffenden Versicherungsschutz mehr hat, sprechen für eine persönliche Absicherung.
Risiken aus Managertätigkeit ab sofort im Fokus der privaten Beratung
Die Frage nach den persönlichen und möglichen Risiken aus Organstellungen wird bei der Bestandsaufnahme im Rahmen der Basis-Finanzanalyse gestellt. „Ab sofort gehört nicht nur eine private Haftpflichtversicherung zu den notwendigen Standard-Empfehlungen eines Vermittlers, sondern auch eine persönliche D&O-Police bei Risiken aus der Organhaftung“, unterstreicht Stefan Bertinetti, Prokurist der ConceptIF BIZ GmbH. Das bedeute jedoch nicht, dass Vermittler nun gezwungen sind, auf die standardisierte DIN-Beratung umzusteigen; sie sollten jedoch mindestens auf diesem Niveau beraten. Die DIN-Norm stellt somit eine Mindestanforderung an die private Beratung dar. Das habe einen einfachen Grund ergänzt Bertinetti: „Bei Haftungsstreitigkeiten um eine fachgerechte Beratung ist davon auszugehen, dass die Gerichte die DIN-Norm als Entscheidungsgrundlage für ihre Urteile heranziehen werden.“ Versicherungskunden sollen daher ab sofort erwarten können, dass sie in ihren privaten Versicherungsangelegenheiten zumindest auf dem von der DIN 77230 vorgegebenen Niveau beraten werden.
Medienkontakt:
Claudia Kressel, CKC CLAUDIA KRESSEL COMMUNICATION
Tel.: 040 – 64 53 83 12
E-Mail: info@kressel-communication.de
Nach der neuen DIN-Norm müssen Manager in der privaten Kundenberatung ab sofort über ihre Berufsrisiken informiert werden
Veröffentlicht:18. Februar 2019
ConceptIF BIZ brachte den Stein ins Rollen – Persönliche Managerhaftung ist Teil des DIN-Standards für private Beratung – Vermittler sollten ab sofort Firmenchefs über Haftungsrisiken aufklären – Persönliche D&O-Versicherung für Manager so wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung
Die persönliche Haftung von Managern ist dank des neuen DIN-Standards nun ein wichtiger Bestandteil der privaten Beratung geworden. Dafür hat sich der Hamburger Assekuradeur für das Gewerbegeschäft, ConceptIF BIZ, im Rahmen der Beratungen der Expertengruppe eingesetzt. Schlussendlich wurde die Information über die persönlichen Haftungsrisiken von Managern in die Basis-Finanzanalyse von Privathaushalten nach der DIN-Norm 77230 aufgenommen. Für Vermittler ergeben sich hieraus erhebliche vertriebliche Chancen und die Aussicht, mögliche Haftungsrisiken in ihren Beständen durch eine normgerechte Beratung zu beseitigen.
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, die nicht nur für große Dax-Konzerne, sondern auch im Mittelstand und für Vereine und Stiftungen tätig sind, müssen künftig von ihrem Vermittler, wenn er die neue DIN-Norm anwendet, über eine persönliche D&O(Directors-and-Officers)-Versicherung informiert werden. Der Grund: Manager in Deutschland haften gesetzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie ihre unternehmerischen Pflichten verletzen. „In diesen Fällen hilft weder eine private Haftpflicht- noch eine Privatrechtsschutz-Versicherung“, erklärt Jörg Reiner, Geschäftsführer der ConceptIF BIZ GmbH. Nach seiner Einschätzung gewinnt die persönliche D&O-Versicherung mit dem Inkrafttreten der DIN 77230 massiv an Bedeutung und rückt aus dem bisherigen Nischen-Dasein ins Rampenlicht der Beratung.
Eine persönliche D&O-Police ist für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte genauso wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung. Gleichzeitig werden durch die DIN 77230 Vermittler von einer scheinbar schwierigen Beratungsaufgabe befreit, wenn ihre Kunden lediglich durch eine Unternehmens-D&O abgesichert sind. Dazu Jörg Reiner: „Das private Haftungsrisiko der Manager wird durch die Norm richtigerweise in das private Umfeld des Managers verlagert. Der Vermittler sollte seine Kunden unbedingt darüber informieren, dass eine Unternehmens-D&O im ´Stressfall´ dem Manager lediglich eine scheinbare Sicherheit gibt.“ Die begrenzte Versicherungssumme und die Tatsache, dass der Manager spätestens nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen keinerlei Kontrolle über den ihn persönlich betreffenden Versicherungsschutz mehr hat, sprechen für eine persönliche Absicherung.
Risiken aus Managertätigkeit ab sofort im Fokus der privaten Beratung
Die Frage nach den persönlichen und möglichen Risiken aus Organstellungen wird bei der Bestandsaufnahme im Rahmen der Basis-Finanzanalyse gestellt. „Ab sofort gehört nicht nur eine private Haftpflichtversicherung zu den notwendigen Standard-Empfehlungen eines Vermittlers, sondern auch eine persönliche D&O-Police bei Risiken aus der Organhaftung“, unterstreicht Stefan Bertinetti, Prokurist der ConceptIF BIZ GmbH. Das bedeute jedoch nicht, dass Vermittler nun gezwungen sind, auf die standardisierte DIN-Beratung umzusteigen; sie sollten jedoch mindestens auf diesem Niveau beraten. Die DIN-Norm stellt somit eine Mindestanforderung an die private Beratung dar. Das habe einen einfachen Grund ergänzt Bertinetti: „Bei Haftungsstreitigkeiten um eine fachgerechte Beratung ist davon auszugehen, dass die Gerichte die DIN-Norm als Entscheidungsgrundlage für ihre Urteile heranziehen werden.“ Versicherungskunden sollen daher ab sofort erwarten können, dass sie in ihren privaten Versicherungsangelegenheiten zumindest auf dem von der DIN 77230 vorgegebenen Niveau beraten werden.
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