MiFID II und Telefonaufzeichnungen

Kategorien: Recht0,4 min readSchlagwörter:

Die MiFID II wird auch für Finanzanlagenvermittler mit einer Gewerbezulassung nach § 34f GewO, die sogenannten 34f-ler, erhebliche Auswirkungen haben. Die europäische Richtlinie, welche den Anlegerschutz stärken soll, gilt unmittelbar zunächst nur für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute mit KWG-Zulassung, welche die Vorgaben ab dem 03.01.2018 zu beachten haben.

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Quelle: https://www.experten.de/2017/11/22/mifid-ii-und-telefonaufzeichnungen/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=171122-154+experten+News%C2%B2

MiFID II und Telefonaufzeichnungen

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Die MiFID II wird auch für Finanzanlagenvermittler mit einer Gewerbezulassung nach § 34f GewO, die sogenannten 34f-ler, erhebliche Auswirkungen haben. Die europäische Richtlinie, welche den Anlegerschutz stärken soll, gilt unmittelbar zunächst nur für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute mit KWG-Zulassung, welche die Vorgaben ab dem 03.01.2018 zu beachten haben.

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