AfW begrüßt Urteil zur Rentenversicherungspflicht von Maklerinnen und Maklern, die mit Pools zusammenarbeiten
Veröffentlicht:7. März 2023
Im Ergebnis des Urteils wurde festgestellt, dass der klagende Versicherungsmakler nicht rentenversicherungspflichtig ist, nur weil er den Großteil seiner Verträge über einen Pool abwickelt.
Nähere Infos zu dem Urteil und auch das Urteil zum Download finden Sie HIER
Der AfW begrüßt dieses Urteil ausdrücklich. Hebt es doch klar die Vorteile einer Zusammenarbeit mit Maklerpools – eingeschlossen hierbei ausdrücklich auch Verbünde und Genossenschaften – hervor und zeigt auf, dass die Unabhängigkeit der kooperierenden Maklerinnen und Makler in einer solchen Zusammenarbeit sehr klar geregelt und gewährleistet ist. Damit wird gerichtlich das bestätigt, was der AfW – gegen manche Stimmen am Markt – ständig hervorhebt. Mit solchen Dienstleistern ist die Arbeit gerade von vielen Einzelkämpferinnen und -kämpfern und von kleineren, mittelständischen Unternehmen in der Branche noch händelbar und können sie ihre Tätigkeit fortführen bzw. sich stärker auf das Kerngeschäft der Beratung und Vermittlung konzentrieren. Das bedingt die Fülle der regulatorischen Anforderungen, der notwendigen IT-Voraussetzungen und der gegenüberstehenden Marktmacht von Produktgebern. Pools und Verbünde sind Garant für die Unabhängigkeit.
Unabhängige Finanzberater (Versicherungsmakler mit gewerberechtlicher Zulassung nach § 34 d Gewerbeordnung, Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung und Immobiliardarlehensvermittler mit Zulassung nach § 34 i Gewerbeordnung) wiederum sind Garant für eine von Produktgeberinteressen unabhängige Beratung der Endkunden. Voraussetzungen für diese hochwertige Beratung sind ein möglichst uneingeschränkter Marktzugang und der Zugang zu professionellen, neutralen Analyse- und Vergleichsprogrammen. Genau das können Maklerpools den mit ihnen kooperierenden Finanzberatern bieten, ohne dabei deren Unabhängigkeit einzuschränken. Sie schränken weder das Angebot ein, noch machen sie Vorgaben bei der Umsatzhöhe. Unabhängige Finanzberater können mit einem oder mit mehreren Pools zusammenarbeiten und selbst Direktanbindungen im Rahmen ihrer Pool-Anbindung und/oder außerhalb der Pool-Anbindung weiterführen. Rechtssichere Systeme zur schnellen Übertragung der Bestände auf andere Pools oder Verbünde oder auf eine Direktanbindung sichern den unabhängigen Finanzberatern jederzeit die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit einem Pool zu beenden. All diese Punkte hebt das Sozialgericht in seinem Urteil hervor.
Die vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW schon vor vielen Jahren initiierte Initiative „Pools für Makler“ unterstreicht diese Positionierung des Verbandes ausdrücklich.
Norman Wirth, AfW-Vorstand: „Immer wieder sehen wir Versuche, die Zusammenarbeit mit Maklerpools und Verbünden schlecht zu reden. Von der Gefahr einer angeblichen Abhängigkeit ist da unter anderem regelmäßig die Rede. Dem stehen nun neben den klar objektiven Argumenten auch eindeutige, gegenteilige Worte einer Gerichtsentscheidung entgegen.“
Pressekontakt:
AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Telefon: 030 / 63 96 43 7 – 0
Fax: 030 / 63 96 43 7 – 29
E-Mail: office@afw-verband.de
Unternehmen
AfW – Bundesverband Finanzdienstleisung e.V
Kurfürstendamm 37
10719 Berlin
Internet: www.bundesverband-finanzdienstleistung.de
Über AfW – Bundesverband Finanzdienstleisung e.V
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.
Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.
Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.
AfW begrüßt Urteil zur Rentenversicherungspflicht von Maklerinnen und Maklern, die mit Pools zusammenarbeiten
Veröffentlicht:7. März 2023
Im Ergebnis des Urteils wurde festgestellt, dass der klagende Versicherungsmakler nicht rentenversicherungspflichtig ist, nur weil er den Großteil seiner Verträge über einen Pool abwickelt.
Nähere Infos zu dem Urteil und auch das Urteil zum Download finden Sie HIER
Der AfW begrüßt dieses Urteil ausdrücklich. Hebt es doch klar die Vorteile einer Zusammenarbeit mit Maklerpools – eingeschlossen hierbei ausdrücklich auch Verbünde und Genossenschaften – hervor und zeigt auf, dass die Unabhängigkeit der kooperierenden Maklerinnen und Makler in einer solchen Zusammenarbeit sehr klar geregelt und gewährleistet ist. Damit wird gerichtlich das bestätigt, was der AfW – gegen manche Stimmen am Markt – ständig hervorhebt. Mit solchen Dienstleistern ist die Arbeit gerade von vielen Einzelkämpferinnen und -kämpfern und von kleineren, mittelständischen Unternehmen in der Branche noch händelbar und können sie ihre Tätigkeit fortführen bzw. sich stärker auf das Kerngeschäft der Beratung und Vermittlung konzentrieren. Das bedingt die Fülle der regulatorischen Anforderungen, der notwendigen IT-Voraussetzungen und der gegenüberstehenden Marktmacht von Produktgebern. Pools und Verbünde sind Garant für die Unabhängigkeit.
Unabhängige Finanzberater (Versicherungsmakler mit gewerberechtlicher Zulassung nach § 34 d Gewerbeordnung, Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung und Immobiliardarlehensvermittler mit Zulassung nach § 34 i Gewerbeordnung) wiederum sind Garant für eine von Produktgeberinteressen unabhängige Beratung der Endkunden. Voraussetzungen für diese hochwertige Beratung sind ein möglichst uneingeschränkter Marktzugang und der Zugang zu professionellen, neutralen Analyse- und Vergleichsprogrammen. Genau das können Maklerpools den mit ihnen kooperierenden Finanzberatern bieten, ohne dabei deren Unabhängigkeit einzuschränken. Sie schränken weder das Angebot ein, noch machen sie Vorgaben bei der Umsatzhöhe. Unabhängige Finanzberater können mit einem oder mit mehreren Pools zusammenarbeiten und selbst Direktanbindungen im Rahmen ihrer Pool-Anbindung und/oder außerhalb der Pool-Anbindung weiterführen. Rechtssichere Systeme zur schnellen Übertragung der Bestände auf andere Pools oder Verbünde oder auf eine Direktanbindung sichern den unabhängigen Finanzberatern jederzeit die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit einem Pool zu beenden. All diese Punkte hebt das Sozialgericht in seinem Urteil hervor.
Die vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW schon vor vielen Jahren initiierte Initiative „Pools für Makler“ unterstreicht diese Positionierung des Verbandes ausdrücklich.
Norman Wirth, AfW-Vorstand: „Immer wieder sehen wir Versuche, die Zusammenarbeit mit Maklerpools und Verbünden schlecht zu reden. Von der Gefahr einer angeblichen Abhängigkeit ist da unter anderem regelmäßig die Rede. Dem stehen nun neben den klar objektiven Argumenten auch eindeutige, gegenteilige Worte einer Gerichtsentscheidung entgegen.“
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Fax: 030 / 63 96 43 7 – 29
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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.
Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.
Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.