Software für Honorarberater aus dem Hause CODie

Ab sofort ist auch die Honorarabrechnung mit dem Maklerverwaltungsprogramm CODieBOARD#finance-center möglich

Mit der neuesten Version ihrer Bestandsverwaltungs-und Abrechnungssoftware richtet sich CODie nun auch an die Honorarberater, bzw. Finanzdienstleister, die neben dem Standardgeschäft auch Honorarberatung beim Kunden machen.

Neben den klassischen Finanzprodukten können auch umsatzsteuerpflichtige Honorarverträge erfaßt, überwacht und abgerechnet werden.

Die Rechnung für den Kunden kann direkt aus dem Vertrag erzeugt werden.
Der zu erwartende Betrag wird als offener Posten ins Soll gestellt.

Individuelle Zahlungsvereinbarungen (Teilzahlung etc.), sowie laufendes Betreuungshonorar sind mittels Sollstellung zur jeweiligen Fälligkeit überwachbar.

Lastschrifteinzug des Beratungshonorars: die offenen Posten werden jeweils zur Fälligkeit in ein Format (DTAUS) exportiert und können bequem per Lastschrift eingezogen werden.

Die Abrechnung der Honorare im Vertrieb ist ebenfalls problemlos möglich, die anfallende Umsatzsteuer des Beraters wird selbstverständlich mit ausgewiesen.


weitere Informationen zum Programm finden Sie hier

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Ab sofort ist auch die Honorarabrechnung mit dem Maklerverwaltungsprogramm CODieBOARD#finance-center möglich

Mit der neuesten Version ihrer Bestandsverwaltungs-und Abrechnungssoftware richtet sich CODie nun auch an die Honorarberater, bzw. Finanzdienstleister, die neben dem Standardgeschäft auch Honorarberatung beim Kunden machen.

Neben den klassischen Finanzprodukten können auch umsatzsteuerpflichtige Honorarverträge erfaßt, überwacht und abgerechnet werden.

Die Rechnung für den Kunden kann direkt aus dem Vertrag erzeugt werden.
Der zu erwartende Betrag wird als offener Posten ins Soll gestellt.

Individuelle Zahlungsvereinbarungen (Teilzahlung etc.), sowie laufendes Betreuungshonorar sind mittels Sollstellung zur jeweiligen Fälligkeit überwachbar.

Lastschrifteinzug des Beratungshonorars: die offenen Posten werden jeweils zur Fälligkeit in ein Format (DTAUS) exportiert und können bequem per Lastschrift eingezogen werden.

Die Abrechnung der Honorare im Vertrieb ist ebenfalls problemlos möglich, die anfallende Umsatzsteuer des Beraters wird selbstverständlich mit ausgewiesen.


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