Reform der Altersvorsorge: Verbände schlagen Alarm

Kategorien: Allgemein, Altersvorsorge3,2 min read

Die Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge sorgt wenige Tage vor der geplanten Bundestagsabstimmung für ungewöhnlich scharfe Töne in der Branche. Während die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD ihre Änderungen am Gesetzentwurf als wichtigen Modernisierungsschritt präsentieren, sprechen Vermittler- und Branchenverbände von einem „ordnungspolitischen Sündenfall“ – und warnen vor massiven Folgen für Markt, Wettbewerb und Beratungspraxis.
Kern des Vorhabens ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot, das künftig nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Selbstständigen offenstehen soll. Diese Erweiterung gilt als überfällig, denn rund 1,8 Millionen Solo-Selbstständige verfügen über keine obligatorische Altersabsicherung. Viele sparen unregelmäßig oder gar nicht fürs Alter. Verbände wie BVK, AfW und Votum begrüßen die Öffnung ausdrücklich und sehen darin einen wichtigen Schritt zur Schließung struktureller Vorsorgelücken.

Auch die geplante Erhöhung der Förderung stößt auf Zustimmung. Die Grundzulage soll künftig 50 Cent pro eingezahltem Euro betragen – bis zu 360 Euro jährlich. Für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro pro Jahr gibt es zusätzliche 25 Cent pro Euro. Familien profitieren von 300 Euro Kinderzulage. Branchenvertreter sprechen von einem „Booster“ für die private Altersvorsorge, insbesondere für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Gleichzeitig kritisieren sie, dass die Kinderzulage seit fast zwei Jahrzehnten unverändert geblieben ist und eine dynamische Anpassung überfällig wäre.

Für erheblichen Unmut sorgt jedoch ein anderer Punkt: Der Staat soll das Standarddepot künftig selbst anbieten dürfen. Für viele Verbände ist das ein Bruch mit marktwirtschaftlichen Grundprinzipien. Sie warnen vor einem unfairen Wettbewerb, da ein staatlicher Anbieter durch Regulierungsvorteile oder indirekte Subventionierung privilegiert sein könnte. BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter spricht von einem „international unüblichen“ Schritt. Länder wie Schweden oder Norwegen hätten zwar staatliche Fonds, diese seien jedoch Teil der gesetzlichen Rentenversicherung – nicht des privaten Vorsorgemarkts. Der deutsche Ansatz vermische Rollen: Der Staat wäre Regulierer, Schiedsrichter und Wettbewerber zugleich.

Der GDV warnt zudem, ein staatlich organisiertes Produkt könne faktisch zur Markt-Referenz werden – unabhängig von seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit. Das könne das Vertrauen in private Vorsorgeangebote schwächen. Der Votum-Verband geht noch weiter und zeichnet ein Szenario, in dem der Staat mit ähnlicher Begründung in weitere privatwirtschaftliche Bereiche eindringen könnte.

Besonders heftig fällt die Kritik am geplanten Kostendeckel aus. Die Effektivkosten des Standardprodukts sollen über die gesamte Laufzeit maximal 1,0 Prozent betragen. Für Vermittlerverbände ist das ein faktisches Berufsverbot. Der AfW warnt, dass bewährte Vergütungsmodelle damit unmöglich würden. Ohne wirtschaftliche Grundlage sei qualifizierte Beratung nicht darstellbar. Die Folge: Menschen mit tatsächlichem Vorsorgebedarf würden nicht erreicht. Auch der BVK verweist auf die Komplexität vieler Altersvorsorgeprodukte. Individuelle Beratung sei nicht zu „Dumpingpreisen“ zu leisten. Als warnendes Beispiel wird das Pan-European Personal Pension Product (PEPP) genannt, das ebenfalls unter einem 1-Prozent-Kostendeckel litt und kaum Verbreitung fand.

Neben inhaltlichen Einwänden kritisieren die Verbände auch das Tempo des Gesetzgebungsverfahrens. Zwischen der Vorstellung der Änderungen und der geplanten Bundestagsabstimmung liegen nur drei Tage. Für den AfW ist das ein „Hohn für eine gründliche parlamentarische Befassung“. Eine Reform dieser Tragweite verdiene mehr Zeit und Sorgfalt. Die Verbände setzen nun auf den Bundesrat, der das Gesetz ebenfalls billigen muss. Dort hoffen sie auf Korrekturen – insbesondere beim Kostendeckel und beim staatlichen Standardprodukt.

Die Reform der geförderten Altersvorsorge sollte eigentlich Vertrauen stärken und mehr Menschen zu privater Vorsorge motivieren. Doch die aktuelle Debatte zeigt, wie tief die Gräben zwischen Politik und Branche verlaufen. Während die einen von einem modernen, zugänglichen Vorsorgesystem sprechen, sehen die anderen einen ordnungspolitischen Dammbruch und eine Gefährdung der Beratungslandschaft. Ob das Gesetz am Ende tatsächlich einen „Booster“ für die Altersvorsorge darstellt oder neue Probleme schafft, hängt maßgeblich davon ab, ob die Kritikpunkte der Branche noch Gehör finden.

Reform der Altersvorsorge: Verbände schlagen Alarm

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Die Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge sorgt wenige Tage vor der geplanten Bundestagsabstimmung für ungewöhnlich scharfe Töne in der Branche. Während die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD ihre Änderungen am Gesetzentwurf als wichtigen Modernisierungsschritt präsentieren, sprechen Vermittler- und Branchenverbände von einem „ordnungspolitischen Sündenfall“ – und warnen vor massiven Folgen für Markt, Wettbewerb und Beratungspraxis.
Kern des Vorhabens ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot, das künftig nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Selbstständigen offenstehen soll. Diese Erweiterung gilt als überfällig, denn rund 1,8 Millionen Solo-Selbstständige verfügen über keine obligatorische Altersabsicherung. Viele sparen unregelmäßig oder gar nicht fürs Alter. Verbände wie BVK, AfW und Votum begrüßen die Öffnung ausdrücklich und sehen darin einen wichtigen Schritt zur Schließung struktureller Vorsorgelücken.

Auch die geplante Erhöhung der Förderung stößt auf Zustimmung. Die Grundzulage soll künftig 50 Cent pro eingezahltem Euro betragen – bis zu 360 Euro jährlich. Für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro pro Jahr gibt es zusätzliche 25 Cent pro Euro. Familien profitieren von 300 Euro Kinderzulage. Branchenvertreter sprechen von einem „Booster“ für die private Altersvorsorge, insbesondere für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Gleichzeitig kritisieren sie, dass die Kinderzulage seit fast zwei Jahrzehnten unverändert geblieben ist und eine dynamische Anpassung überfällig wäre.

Für erheblichen Unmut sorgt jedoch ein anderer Punkt: Der Staat soll das Standarddepot künftig selbst anbieten dürfen. Für viele Verbände ist das ein Bruch mit marktwirtschaftlichen Grundprinzipien. Sie warnen vor einem unfairen Wettbewerb, da ein staatlicher Anbieter durch Regulierungsvorteile oder indirekte Subventionierung privilegiert sein könnte. BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter spricht von einem „international unüblichen“ Schritt. Länder wie Schweden oder Norwegen hätten zwar staatliche Fonds, diese seien jedoch Teil der gesetzlichen Rentenversicherung – nicht des privaten Vorsorgemarkts. Der deutsche Ansatz vermische Rollen: Der Staat wäre Regulierer, Schiedsrichter und Wettbewerber zugleich.

Der GDV warnt zudem, ein staatlich organisiertes Produkt könne faktisch zur Markt-Referenz werden – unabhängig von seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit. Das könne das Vertrauen in private Vorsorgeangebote schwächen. Der Votum-Verband geht noch weiter und zeichnet ein Szenario, in dem der Staat mit ähnlicher Begründung in weitere privatwirtschaftliche Bereiche eindringen könnte.

Besonders heftig fällt die Kritik am geplanten Kostendeckel aus. Die Effektivkosten des Standardprodukts sollen über die gesamte Laufzeit maximal 1,0 Prozent betragen. Für Vermittlerverbände ist das ein faktisches Berufsverbot. Der AfW warnt, dass bewährte Vergütungsmodelle damit unmöglich würden. Ohne wirtschaftliche Grundlage sei qualifizierte Beratung nicht darstellbar. Die Folge: Menschen mit tatsächlichem Vorsorgebedarf würden nicht erreicht. Auch der BVK verweist auf die Komplexität vieler Altersvorsorgeprodukte. Individuelle Beratung sei nicht zu „Dumpingpreisen“ zu leisten. Als warnendes Beispiel wird das Pan-European Personal Pension Product (PEPP) genannt, das ebenfalls unter einem 1-Prozent-Kostendeckel litt und kaum Verbreitung fand.

Neben inhaltlichen Einwänden kritisieren die Verbände auch das Tempo des Gesetzgebungsverfahrens. Zwischen der Vorstellung der Änderungen und der geplanten Bundestagsabstimmung liegen nur drei Tage. Für den AfW ist das ein „Hohn für eine gründliche parlamentarische Befassung“. Eine Reform dieser Tragweite verdiene mehr Zeit und Sorgfalt. Die Verbände setzen nun auf den Bundesrat, der das Gesetz ebenfalls billigen muss. Dort hoffen sie auf Korrekturen – insbesondere beim Kostendeckel und beim staatlichen Standardprodukt.

Die Reform der geförderten Altersvorsorge sollte eigentlich Vertrauen stärken und mehr Menschen zu privater Vorsorge motivieren. Doch die aktuelle Debatte zeigt, wie tief die Gräben zwischen Politik und Branche verlaufen. Während die einen von einem modernen, zugänglichen Vorsorgesystem sprechen, sehen die anderen einen ordnungspolitischen Dammbruch und eine Gefährdung der Beratungslandschaft. Ob das Gesetz am Ende tatsächlich einen „Booster“ für die Altersvorsorge darstellt oder neue Probleme schafft, hängt maßgeblich davon ab, ob die Kritikpunkte der Branche noch Gehör finden.