Professionelle Riesterberatung mit den AVP finance tools

Von Riester profitieren vor allem die Besserverdienenden … Riesterbashing nimmt kein Ende! – Gastbeitrag von Dr. Ulrich Antonius Steinmetzler, LL.M., AVP professional 
Anfang Juli 2015 kamen die Freie Universität Berlin und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e. V. auf Grund einer gemeinsamen Studie zu dem Ergebnis, dass „fast 40 Prozent der Gesamtförderung auf die oberen zwei Zehntel der Einkommensverteilung entfallen“. Medial wurde dieses Ergebnis wieder einmal als Fundamentalkritik an der Riesterrente vermarktet. Gegeißelt wurde die Riesterrente schon wegen angeblich geringer Renditeaussichten und hoher Kosten, eines hohen bürokratischen Aufwands und dergleichen mehr. Aber nun sind auch noch – und das natürlich ungerechterweise! – die Reichen deren Nutznießer.
Trotz der Reputation, die die FU Berlin und das DIW zu Recht genießen – die angebliche Schlussfolgerung der Studie und damit die „Kritik des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung sind grundfalsch“, wie der Namensgeber erst kürzlich bei einer Diskussionsrunde des Deutschen Instituts für Altersvorsorge GmbH darlegte. Und sie werden auch durch unendliche mediale Wiederholungen nicht richtig.
Ein Ergebnis, über das es sich zu sprechen lohnt?
Die Studie beschreibt einen „Ist“-Zustand. Sie untersucht nüchtern, was ist. Wer spart wie viel, wer erhält welche Förderung? Und wie teilt sich diese auf die einzelnen Verträge auf? Es ist kein Wunder, dass die Besserverdienenden Profiteure der Zulagen- und Steuerförderung bei der Altersvorsorge mittels einer Riesterrente sind. Fakt ist: Wer hohe Steuern zahlt, kann auch bei Riester absolut, also in Eurobeträgen bemessen, mehr Steuern sparen als diejenigen, die weniger Steuern zahlen!
Das Ergebnis kann nicht überraschen.
Eher nicht!
Überraschend ist jedoch, aus diesem „Ergebnis“ eine vermeintliche „Ungerechtigkeit“ herzuleiten. Verantwortlich hierfür sind in erster Linie die Medien, aber auch methodische Fehler der Studie.
Zum einen kann die individuelle Förderung der einzelnen, weniger gut verdienenden Person durchaus sehr hoch ausfallen, auch wenn der gesamte Förderbetrag für die Gruppe der weniger gut verdienenden Personen als Gesamtbetrag niedriger ist als der Gesamtförderbetrag der Gruppe der sog. Besserverdienenden. Und zum anderen ist es schlicht nicht sachgerecht, spätere Steuerzahlungen der Rentner nicht in die Gesamtbilanz der Riesterrente einzurechnen (was vielleicht auch nicht Aufgabe der Studie war). Denn für die Riesterrente, die in der Ansparphase staatlich gefördert wird, gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, dass die künftigen Altersrenten versteuert werden. Und diese Steuerzahlungen in der Rentenphase sind gegen die steuerlichen Ermäßigungen in der Ansparphase selbstverständlich aufzurechnen.
Riester ist sozialpolitisch genial!
Die Riesterrente ist sozialpolitisch die genialste Art der staatlichen Förderung der Altersvorsorge. Keine andere staatliche Förderung ist derart ausgewogen und durchdacht, die finanzmathematischen Ergebnisse von Hunderten von Riesterberechnungen für unsere Mandanten sind mehr als überzeugend.
Erreicht wird dies durch die Kombination aus einer Förderung durch eine Steuererleichterung, die sich prozentual anhand des (Grenz-)Steuersatzes errechnet und der Förderung durch persönliche Zulagen mit fixen Eurobeträgen.
Zunächst werden die Sparbeiträge durch die Gewährung von individuellen Zulagen und Kinderzulagen als fixe Eurobeträge gefördert oder es greift zusätzlich eine steuerliche Förderung der Sparbeiträge, sollte die Höhe der Steuerersparnis die Höhe der Zulagen übersteigen. Das hat bei Besserverdienenden mit hohen Sparbeiträgen zur Folge, dass die Förderung in erster Linie steuerlicher Natur ist. Sie ersparen Steuern in Höhe ihres persönlichen (Grenz-)Steuersatzes, maximal also 42 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Eine solche prozentual gleiche Förderung erhalten auch diejenigen, die weniger verdienen – es sei denn, die auf Euro lautenden fixen Beträge der Zulagenförderung stellen eine Förderung dar, die höher ausfällt als die prozentuale Förderung durch eine Steuerersparnis. Prozentual, also im Verhältnis zum Einkommen, fällt die staatliche Förderung bei der Gruppe der „Geringverdiener“ also immer mindestens genauso hoch aus wie bei der Gruppe der „Besserverdiener“ – und in vielen Fällen sogar wesentlich höher. Das lässt sich schnell und einfach durch die neuen AVP finance tools berechnen.
Ein Beispiel, das überzeugt:

Eine verheiratete Mutter, geb. 1980, wahrscheinliches Renteneintrittsalter 67 Jahre, mit 3 Kindern (alle nach 01.01.2008 geboren) und einem eigenen Einkommen in Höhe von brutto 2.000 Euro pro Monat (Gesamteinkommen des Ehepaares 4.000 Euro) erhält bei der Riesterrente in der Ansparphase eine staatliche Förderung in Höhe von durchschnittlich 73,97 Prozent (über die Gesamtlaufzeit). In den ersten Jahren mit den Kinderzulagen beträgt die Förderung sogar mehr als 95 Prozent. Denn den Eigenbeträgen von 60 Euro p. a. stehen eine individuelle Zulage in Höhe von 154 Euro und die Kinderzulagen in Höhe von 900 Euro gegenüber.  AVP finance tools Riesterberechnung Teil 1
Beträgt das Einkommen der Mutter hingegen 6.000 Euro und das Gesamteinkommen 12.000 Euro pro Monat, so „sinkt“ die Förderung auf 49,19 Prozent – obwohl die persönlichen Zulagen die gleiche Höhe haben wie bei der Mutter, die weniger verdient.  AVP finance tools Riesterberechnung

Um es kurz zu machen: Bestimmte Berechnungsparameter unterstellt (Renteneintritt mit 67 Jahren, 3 Prozent Rendite beim Riestervertrag, keine wesentliche Gehaltssteigerungen, keine weiteren Kinder etc.) dürfte die Mutter, die weniger verdient, eine staatliche Rente von ca. 1.000 Euro und eine Riesterrente von ca. 238 Euro pro Monat erhalten. Die Riesterrente würde mit ca. 62 Euro besteuert.Ein einfaches Beispiel, ein einfaches Ergebnis, klar zugunsten der Familie mit dem geringeren Einkommen. Und dies gilt erst recht, wenn auch die (potenziellen) Steuern in der Rentenbezugszeit mit einberechnet werden. Auch hier zeigt sich die Überlegenheit der genialen Konzeption der Riesterrente. Für diejenigen, die im Zweifel geringe stattliche Renten und eine geringe Riesterrente erhalten, bedeutet die Riesterrente mindestens eine profitable Steuerersparnis. Sie werden heute durch persönliche Zulagen (oder eine Steuerentlastung) gefördert, im Alter jedoch aufgrund der insgesamt geringen Rentenhöhe keine oder wenig Steuern zahlen müssen. Für die Besserverdienenden bedeutet die Riesterrente aufgrund der späteren – wahrscheinlich – höheren Rentenbezüge hingegen im Zweifel nur eine Steuerstundung. Was sie heute an Steuern sparen, werden sie später zahlen. Wer jetzt mit dem Zeigefinger auf einen eventuell niedrigeren Steuersatz im Alter hinweist, dürfte – vielleicht – Recht haben. Das hängt aber von der künftigen Steuerpolitik ab.
Bei der besser verdienenden Mutter hingegen fielen bei der Riesterrente in Höhe von 449 Euro Steuern in Höhe von 181 Euro pro Monat an. Unterstellt man eine 20-jährige Rentenzeit bedeutet dies „Mehrsteuern“ in Höhe von 28.560 Euro.
Und es ist egal, auch andere Berechnungsparameter lassen sich mit den AVP finance tools berechnen – sie kommen alle zum gleichen Ergebnis: Riester ist sozialpolitisch genial konstruiert worden!
Fazit
Einen Wermutstropfen hat die Riesterrente aber schon: Es wäre schön, wenn deren Rentenleistungen nicht auf die Grundsicherung angerechnet würden. Aber noch schöner wäre es, wenn sich andere Formen der staatlichen Altersvorsorgeförderung (Basisrente, BAV oder Privatrenten) an der Förderung der Riesterrente orientierten – natürlich ohne die Begrenzung der Sparbeiträge (inkl. Zulagen) auf 2.100 Euro p.a..
Autor: Dr. Ulrich Antonius Steinmetzler, LL.M., AVP professional


 
Financial Planners Group GbR
Gesellschafter: Volker Dubiel, Ralf Schäfer, Dr. Ulrich Steinmetzler, LL.M.
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: +49 30 88 92 66 60 | Fax: +49 30 88 92 66 69
www.avp-professional.de | berlin@avp-professional.de

Professionelle Riesterberatung mit den AVP finance tools

Von Riester profitieren vor allem die Besserverdienenden … Riesterbashing nimmt kein Ende! – Gastbeitrag von Dr. Ulrich Antonius Steinmetzler, LL.M., AVP professional 
Anfang Juli 2015 kamen die Freie Universität Berlin und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e. V. auf Grund einer gemeinsamen Studie zu dem Ergebnis, dass „fast 40 Prozent der Gesamtförderung auf die oberen zwei Zehntel der Einkommensverteilung entfallen“. Medial wurde dieses Ergebnis wieder einmal als Fundamentalkritik an der Riesterrente vermarktet. Gegeißelt wurde die Riesterrente schon wegen angeblich geringer Renditeaussichten und hoher Kosten, eines hohen bürokratischen Aufwands und dergleichen mehr. Aber nun sind auch noch – und das natürlich ungerechterweise! – die Reichen deren Nutznießer.
Trotz der Reputation, die die FU Berlin und das DIW zu Recht genießen – die angebliche Schlussfolgerung der Studie und damit die „Kritik des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung sind grundfalsch“, wie der Namensgeber erst kürzlich bei einer Diskussionsrunde des Deutschen Instituts für Altersvorsorge GmbH darlegte. Und sie werden auch durch unendliche mediale Wiederholungen nicht richtig.
Ein Ergebnis, über das es sich zu sprechen lohnt?
Die Studie beschreibt einen „Ist“-Zustand. Sie untersucht nüchtern, was ist. Wer spart wie viel, wer erhält welche Förderung? Und wie teilt sich diese auf die einzelnen Verträge auf? Es ist kein Wunder, dass die Besserverdienenden Profiteure der Zulagen- und Steuerförderung bei der Altersvorsorge mittels einer Riesterrente sind. Fakt ist: Wer hohe Steuern zahlt, kann auch bei Riester absolut, also in Eurobeträgen bemessen, mehr Steuern sparen als diejenigen, die weniger Steuern zahlen!
Das Ergebnis kann nicht überraschen.
Eher nicht!
Überraschend ist jedoch, aus diesem „Ergebnis“ eine vermeintliche „Ungerechtigkeit“ herzuleiten. Verantwortlich hierfür sind in erster Linie die Medien, aber auch methodische Fehler der Studie.
Zum einen kann die individuelle Förderung der einzelnen, weniger gut verdienenden Person durchaus sehr hoch ausfallen, auch wenn der gesamte Förderbetrag für die Gruppe der weniger gut verdienenden Personen als Gesamtbetrag niedriger ist als der Gesamtförderbetrag der Gruppe der sog. Besserverdienenden. Und zum anderen ist es schlicht nicht sachgerecht, spätere Steuerzahlungen der Rentner nicht in die Gesamtbilanz der Riesterrente einzurechnen (was vielleicht auch nicht Aufgabe der Studie war). Denn für die Riesterrente, die in der Ansparphase staatlich gefördert wird, gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, dass die künftigen Altersrenten versteuert werden. Und diese Steuerzahlungen in der Rentenphase sind gegen die steuerlichen Ermäßigungen in der Ansparphase selbstverständlich aufzurechnen.
Riester ist sozialpolitisch genial!
Die Riesterrente ist sozialpolitisch die genialste Art der staatlichen Förderung der Altersvorsorge. Keine andere staatliche Förderung ist derart ausgewogen und durchdacht, die finanzmathematischen Ergebnisse von Hunderten von Riesterberechnungen für unsere Mandanten sind mehr als überzeugend.
Erreicht wird dies durch die Kombination aus einer Förderung durch eine Steuererleichterung, die sich prozentual anhand des (Grenz-)Steuersatzes errechnet und der Förderung durch persönliche Zulagen mit fixen Eurobeträgen.
Zunächst werden die Sparbeiträge durch die Gewährung von individuellen Zulagen und Kinderzulagen als fixe Eurobeträge gefördert oder es greift zusätzlich eine steuerliche Förderung der Sparbeiträge, sollte die Höhe der Steuerersparnis die Höhe der Zulagen übersteigen. Das hat bei Besserverdienenden mit hohen Sparbeiträgen zur Folge, dass die Förderung in erster Linie steuerlicher Natur ist. Sie ersparen Steuern in Höhe ihres persönlichen (Grenz-)Steuersatzes, maximal also 42 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Eine solche prozentual gleiche Förderung erhalten auch diejenigen, die weniger verdienen – es sei denn, die auf Euro lautenden fixen Beträge der Zulagenförderung stellen eine Förderung dar, die höher ausfällt als die prozentuale Förderung durch eine Steuerersparnis. Prozentual, also im Verhältnis zum Einkommen, fällt die staatliche Förderung bei der Gruppe der „Geringverdiener“ also immer mindestens genauso hoch aus wie bei der Gruppe der „Besserverdiener“ – und in vielen Fällen sogar wesentlich höher. Das lässt sich schnell und einfach durch die neuen AVP finance tools berechnen.
Ein Beispiel, das überzeugt:

Eine verheiratete Mutter, geb. 1980, wahrscheinliches Renteneintrittsalter 67 Jahre, mit 3 Kindern (alle nach 01.01.2008 geboren) und einem eigenen Einkommen in Höhe von brutto 2.000 Euro pro Monat (Gesamteinkommen des Ehepaares 4.000 Euro) erhält bei der Riesterrente in der Ansparphase eine staatliche Förderung in Höhe von durchschnittlich 73,97 Prozent (über die Gesamtlaufzeit). In den ersten Jahren mit den Kinderzulagen beträgt die Förderung sogar mehr als 95 Prozent. Denn den Eigenbeträgen von 60 Euro p. a. stehen eine individuelle Zulage in Höhe von 154 Euro und die Kinderzulagen in Höhe von 900 Euro gegenüber.  AVP finance tools Riesterberechnung Teil 1
Beträgt das Einkommen der Mutter hingegen 6.000 Euro und das Gesamteinkommen 12.000 Euro pro Monat, so „sinkt“ die Förderung auf 49,19 Prozent – obwohl die persönlichen Zulagen die gleiche Höhe haben wie bei der Mutter, die weniger verdient.  AVP finance tools Riesterberechnung

Um es kurz zu machen: Bestimmte Berechnungsparameter unterstellt (Renteneintritt mit 67 Jahren, 3 Prozent Rendite beim Riestervertrag, keine wesentliche Gehaltssteigerungen, keine weiteren Kinder etc.) dürfte die Mutter, die weniger verdient, eine staatliche Rente von ca. 1.000 Euro und eine Riesterrente von ca. 238 Euro pro Monat erhalten. Die Riesterrente würde mit ca. 62 Euro besteuert.Ein einfaches Beispiel, ein einfaches Ergebnis, klar zugunsten der Familie mit dem geringeren Einkommen. Und dies gilt erst recht, wenn auch die (potenziellen) Steuern in der Rentenbezugszeit mit einberechnet werden. Auch hier zeigt sich die Überlegenheit der genialen Konzeption der Riesterrente. Für diejenigen, die im Zweifel geringe stattliche Renten und eine geringe Riesterrente erhalten, bedeutet die Riesterrente mindestens eine profitable Steuerersparnis. Sie werden heute durch persönliche Zulagen (oder eine Steuerentlastung) gefördert, im Alter jedoch aufgrund der insgesamt geringen Rentenhöhe keine oder wenig Steuern zahlen müssen. Für die Besserverdienenden bedeutet die Riesterrente aufgrund der späteren – wahrscheinlich – höheren Rentenbezüge hingegen im Zweifel nur eine Steuerstundung. Was sie heute an Steuern sparen, werden sie später zahlen. Wer jetzt mit dem Zeigefinger auf einen eventuell niedrigeren Steuersatz im Alter hinweist, dürfte – vielleicht – Recht haben. Das hängt aber von der künftigen Steuerpolitik ab.
Bei der besser verdienenden Mutter hingegen fielen bei der Riesterrente in Höhe von 449 Euro Steuern in Höhe von 181 Euro pro Monat an. Unterstellt man eine 20-jährige Rentenzeit bedeutet dies „Mehrsteuern“ in Höhe von 28.560 Euro.
Und es ist egal, auch andere Berechnungsparameter lassen sich mit den AVP finance tools berechnen – sie kommen alle zum gleichen Ergebnis: Riester ist sozialpolitisch genial konstruiert worden!
Fazit
Einen Wermutstropfen hat die Riesterrente aber schon: Es wäre schön, wenn deren Rentenleistungen nicht auf die Grundsicherung angerechnet würden. Aber noch schöner wäre es, wenn sich andere Formen der staatlichen Altersvorsorgeförderung (Basisrente, BAV oder Privatrenten) an der Förderung der Riesterrente orientierten – natürlich ohne die Begrenzung der Sparbeiträge (inkl. Zulagen) auf 2.100 Euro p.a..
Autor: Dr. Ulrich Antonius Steinmetzler, LL.M., AVP professional


 
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