KV-Beiträge steigen 2026 – Makler profitieren vom Wechsel

Kategorien: Allgemein3,5 min read

KV-Beiträge steigen 2026 – Makler profitieren vom Wechsel

Für viele Angestellte ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 2026 teurer geworden. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist auf jährlich 69.750 Euro (5.812,50 Euro pro Monat) gestiegen (2025: 5.512,50 Euro monatlich). Bis zu dieser Grenze wird das Bruttoeinkommen für die Berechnung der Beiträge in der GKV und der gesetzlichen Pflegeversicherung herangezogen. Zudem steigt der von Experten offiziell geschätzte Zusatzbeitrag zur GKV gegenüber 2025 um 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent. Davon machen die Kassen unterschiedlich Gebrauch, aufgrund der ausgebliebenen Reformen gab es zum Teil aber drastisch stärkere Preiserhöhungen. Von 92 zu Jahresbeginn existierenden Kassen haben 44 ihren Zusatzbeitrag erhöht, zwei gesenkt und 46 unverändert gelassen. Damit liegen 71 Kassen über dem Schätzwert. „Die Erhöhungen liegen fast alle zwischen 0,1 und 1,0 Prozentpunkten“, hat Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH als Betreiber des bekannten Online-Portals „Gesetzlichekrankenkassen.de“, beobachtet.

Auch Kassen mit besonders vielen Mitgliedern sind betroffen, so die TK – Techniker Krankenkasse (+0,24 Prozentpunkte auf moderate 2,69 Prozent Zusatzbeitrag), die meisten AOK, viele BKK und die DAK (+0,4 Prozentpunkte auf 3,2 Prozent). Den höchsten Zusatzbeitrag zahlt man nun bei der bundesweit geöffneten BKK24 mit 4,39 Prozent, wobei es dort 2026 keine Erhöhung gab, den geringsten bei der bundesweit geöffneten BKK Firmus mit 2,18 Prozent. Insgesamt ist mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag derzeit die BKK Firmus die billigste Krankenkasse Deutschlands (16,78 Prozent), während die teuerste Kasse 18,99 Prozent verlangt (BKK24). Auch wenn nicht jede Krankenkasse in jedem Bundesland zur Auswahl steht, ist das Sparpotenzial für Versicherte hoch – bis zu 120 Euro pro Monat lassen sich mit einem Wechsel sparen. „Angesichts der teils deutlich gestiegenen Beiträge sollten Versicherte unbedingt prüfen, ob neben dem Beitrag auch das Leistungsspektrum ihrer Krankenkasse passend ist – und umfassende freiwillige Mehrleistungen der Kasse sind oft deutlich mehr wert als kleine Differenzen beim Zusatzbeitrag“, betont Adolph. Viele denken dennoch über einen Kassenwechsel nach.

Im Gegenzug zu den Erhöhungen beim Zusatzbeitrag besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Wechsel zu einer anderen Krankenkasse: Der neuen Kasse muss nur schriftlich mitgeteilt werden, dass man Mitglied werden will, eine schriftliche Kündigung bei der alten Kasse ist nicht nötig. Die Kündigung wird mit einer Frist von zwei vollen Monaten wirksam, also bei Antragstellung am 9. Januar dann zum 1. April. Wer seinen Job wechselt, kann bis spätestens 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn eine neue Kasse wählen, ohne die übliche Bindungsfrist von zwölf Monaten einzuhalten.

Das von der Kassensuche GmbH betriebene Portal „Makleraktiv.de“, wo aktuell 63 der insgesamt 71 für die Allgemeinheit geöffneten Krankenkassen angebunden sind, bietet im Vermittlerregister eingetragenen Vermittlern die Möglichkeit, mit geringem Aufwand die passende gesetzliche Krankenkasse für ihre Kunden zu ermitteln und somit eine noch bessere Rundumbetreuung zu bieten. Dabei werden in der interaktiven Kassensuche aus über 70 Leistungspunkten diejenigen ausgewählt, die dem Kunden besonders wichtig sind.

Dann kann der Makler auch gleich eine Kassen-Mitgliedschaft beantragen, wofür die Kassen dem Vermittler eine Aufwandsentschädigung zahlen. „Aktuell sind dies pro Antrag bis zu 118,65 Euro an 34d-Vermittler“, berichtet Adolph. Weitere Vergütungen wie Bestandsprovisionen, Mengenstaffelungen oder Superprovisionen seien den Kassen von den Aufsichtsbehörden strikt untersagt. Adolph reicht von der Aufwandsentschädigung derzeit 90 Euro an den Makler weiter, demnächst 95 Euro, und stellt dafür auch die komplette Infrastruktur und Abwicklung zur Verfügung, was Maklern eine Direktanbindung an die Kassen erspart. Die Antragsformulare sind im Portal hinterlegt. Die Anbindung an das Portal „Makleraktiv.de“ sei simpel – und beinhalte nur eine kurze Vereinbarung, die den Makler weder zu Geschäft noch zu irgendwelchen Kostenzahlungen verpflichtet.

Der Makler bekommt die Zugangsdaten zu „Makleraktiv.de“ und kann die Vergleichsrechner und den weiteren Server (zum Beispiel für den Einbau eines einfachen Vergleichsrechners auf der eigenen Makler-Homepage mit Abschlussmöglichkeit) voll nutzen. „Erst wenn er einen Antrag über uns abwickelt, erheben wir unseren Anteil an der Aufwandsentschädigung mit der nächsten monatlichen Abrechnung“, so Adolph, der jahrzehntelang auch eine Maklerfirma geleitet hatte.
Seit Kurzem bieten auch der Maklerpool Maxpool und das Start-up Kassenkompass ein Online-Vergleichsportal, das nicht nur die Beiträge, sondern auch die Zusatzleistungen der verschiedenen Krankenkassen vergleicht.

Den Originaltext lesen sie hier: Hohe Kassenbeiträge: Wie Makler beim Wechsel helfen und mitverdienen | Versicherung | 08.01.2026 | FONDS professionell

KV-Beiträge steigen 2026 – Makler profitieren vom Wechsel

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KV-Beiträge steigen 2026 – Makler profitieren vom Wechsel

Für viele Angestellte ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 2026 teurer geworden. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist auf jährlich 69.750 Euro (5.812,50 Euro pro Monat) gestiegen (2025: 5.512,50 Euro monatlich). Bis zu dieser Grenze wird das Bruttoeinkommen für die Berechnung der Beiträge in der GKV und der gesetzlichen Pflegeversicherung herangezogen. Zudem steigt der von Experten offiziell geschätzte Zusatzbeitrag zur GKV gegenüber 2025 um 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent. Davon machen die Kassen unterschiedlich Gebrauch, aufgrund der ausgebliebenen Reformen gab es zum Teil aber drastisch stärkere Preiserhöhungen. Von 92 zu Jahresbeginn existierenden Kassen haben 44 ihren Zusatzbeitrag erhöht, zwei gesenkt und 46 unverändert gelassen. Damit liegen 71 Kassen über dem Schätzwert. „Die Erhöhungen liegen fast alle zwischen 0,1 und 1,0 Prozentpunkten“, hat Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH als Betreiber des bekannten Online-Portals „Gesetzlichekrankenkassen.de“, beobachtet.

Auch Kassen mit besonders vielen Mitgliedern sind betroffen, so die TK – Techniker Krankenkasse (+0,24 Prozentpunkte auf moderate 2,69 Prozent Zusatzbeitrag), die meisten AOK, viele BKK und die DAK (+0,4 Prozentpunkte auf 3,2 Prozent). Den höchsten Zusatzbeitrag zahlt man nun bei der bundesweit geöffneten BKK24 mit 4,39 Prozent, wobei es dort 2026 keine Erhöhung gab, den geringsten bei der bundesweit geöffneten BKK Firmus mit 2,18 Prozent. Insgesamt ist mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag derzeit die BKK Firmus die billigste Krankenkasse Deutschlands (16,78 Prozent), während die teuerste Kasse 18,99 Prozent verlangt (BKK24). Auch wenn nicht jede Krankenkasse in jedem Bundesland zur Auswahl steht, ist das Sparpotenzial für Versicherte hoch – bis zu 120 Euro pro Monat lassen sich mit einem Wechsel sparen. „Angesichts der teils deutlich gestiegenen Beiträge sollten Versicherte unbedingt prüfen, ob neben dem Beitrag auch das Leistungsspektrum ihrer Krankenkasse passend ist – und umfassende freiwillige Mehrleistungen der Kasse sind oft deutlich mehr wert als kleine Differenzen beim Zusatzbeitrag“, betont Adolph. Viele denken dennoch über einen Kassenwechsel nach.

Im Gegenzug zu den Erhöhungen beim Zusatzbeitrag besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Wechsel zu einer anderen Krankenkasse: Der neuen Kasse muss nur schriftlich mitgeteilt werden, dass man Mitglied werden will, eine schriftliche Kündigung bei der alten Kasse ist nicht nötig. Die Kündigung wird mit einer Frist von zwei vollen Monaten wirksam, also bei Antragstellung am 9. Januar dann zum 1. April. Wer seinen Job wechselt, kann bis spätestens 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn eine neue Kasse wählen, ohne die übliche Bindungsfrist von zwölf Monaten einzuhalten.

Das von der Kassensuche GmbH betriebene Portal „Makleraktiv.de“, wo aktuell 63 der insgesamt 71 für die Allgemeinheit geöffneten Krankenkassen angebunden sind, bietet im Vermittlerregister eingetragenen Vermittlern die Möglichkeit, mit geringem Aufwand die passende gesetzliche Krankenkasse für ihre Kunden zu ermitteln und somit eine noch bessere Rundumbetreuung zu bieten. Dabei werden in der interaktiven Kassensuche aus über 70 Leistungspunkten diejenigen ausgewählt, die dem Kunden besonders wichtig sind.

Dann kann der Makler auch gleich eine Kassen-Mitgliedschaft beantragen, wofür die Kassen dem Vermittler eine Aufwandsentschädigung zahlen. „Aktuell sind dies pro Antrag bis zu 118,65 Euro an 34d-Vermittler“, berichtet Adolph. Weitere Vergütungen wie Bestandsprovisionen, Mengenstaffelungen oder Superprovisionen seien den Kassen von den Aufsichtsbehörden strikt untersagt. Adolph reicht von der Aufwandsentschädigung derzeit 90 Euro an den Makler weiter, demnächst 95 Euro, und stellt dafür auch die komplette Infrastruktur und Abwicklung zur Verfügung, was Maklern eine Direktanbindung an die Kassen erspart. Die Antragsformulare sind im Portal hinterlegt. Die Anbindung an das Portal „Makleraktiv.de“ sei simpel – und beinhalte nur eine kurze Vereinbarung, die den Makler weder zu Geschäft noch zu irgendwelchen Kostenzahlungen verpflichtet.

Der Makler bekommt die Zugangsdaten zu „Makleraktiv.de“ und kann die Vergleichsrechner und den weiteren Server (zum Beispiel für den Einbau eines einfachen Vergleichsrechners auf der eigenen Makler-Homepage mit Abschlussmöglichkeit) voll nutzen. „Erst wenn er einen Antrag über uns abwickelt, erheben wir unseren Anteil an der Aufwandsentschädigung mit der nächsten monatlichen Abrechnung“, so Adolph, der jahrzehntelang auch eine Maklerfirma geleitet hatte.
Seit Kurzem bieten auch der Maklerpool Maxpool und das Start-up Kassenkompass ein Online-Vergleichsportal, das nicht nur die Beiträge, sondern auch die Zusatzleistungen der verschiedenen Krankenkassen vergleicht.

Den Originaltext lesen sie hier: Hohe Kassenbeiträge: Wie Makler beim Wechsel helfen und mitverdienen | Versicherung | 08.01.2026 | FONDS professionell