Jeder Zweite schon Opfer von Internetkriminalität: VGH CyberSchutz jetzt auch für Privatkunden

Kategorien: Assekuranz2,9 min readSchlagwörter: , ,

Das Internet ist aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Mehr als 50 Millionen Deutsche sind täglich online, und das im Schnitt zweieinhalb Stunden lang. Leider ist auch die Cyber-Kriminalität zum Normalfall geworden. Die Fakten sind beunruhigend: Fast jeder zweite Internetnutzer ist bereits Opfer von Kriminellen im Netz geworden, 54 Prozent der Betroffenen erlitten dabei einen finanziellen Schaden.
Anfang 2018 brachten die VGH Versicherungen als größter öffentlicher Versicherer in Niedersachsen deshalb eine entsprechende Versicherung an den Start, zunächst für Firmenkunden und Landwirte. Seit Juli steht der VGH CyberSchutz auch Privatkunden zur Verfügung.
„Selbst wenn Sie Firewalls, Virenscanner und Spamfilter installiert haben – hundert Prozent IT-Sicherheit gibt es nicht“, warnt Kathrin Hoffmann, Direktionsbeauftragte der VGH für Cyberrisiken. Dass der eigene Computer gehackt wird, dass alle Fotos, Kontakte, Dateien und Musiktitel schlagartig weg sind, ist nur eine von vielen Gefahren. Zu ihnen gehören auch Ein- oder Verkäufe im Internet: „Jeder Fünfte ist beim Online-Shopping schon einmal Betrügern aufgesessen“, weiß die Versicherungsexpertin. Ebenso beliebt bei Netzstraftätern ist das „Phishing“, also das Ausspionieren persönlicher Daten und Passwörter, das Abfangen von Kreditkartendetails, Kontonummern, PINs und TANs. Die eigene Identität wird „gestohlen“ und rufschädigend für kriminelle Zwecke missbraucht. Unerwünschte E-Mails und Schadprogramme werden ohne eigenes Wissen unter dem Namen des Opfers versandt, um zum Beispiel das Betriebssystem der Empfänger zu beschädigen.

VGH CyberSchutz für Eigenschäden und Haftpflichtansprüche

Angesichts dieser potenziell kostspieligen Risiken erweitern neue Cyber-Deckungen das bestehende Versicherungsportfolio – wie die Hausrat-, private Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung – vom Wohnraum in die virtuelle Sphäre. In einem vergleichsweise neuen Markt unterscheiden sich die angebotenen Produkte hinsichtlich Struktur und Deckungsinhalten noch erheblich voneinander. Als regionaler Marktführer bietet die VGH Cyber-Leistungen „aus einem Guss“: Sie decken sowohl Eigenschäden als auch Haftpflichtansprüche geschädigter Dritter.
Ein optionaler Cyber-Rechtsschutz trägt Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen – auch im Falle des Vorwurfs strafrechtlicher Vergehen im Internet. Hoffmann: „Schon die arglose Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Bildes kann empfindlich teuer werden.“ Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.

Cyber-Attacken: Die Frage ist nicht „ob“, sondern „wann“

Wer Opfer von Cyber-Kriminellen wird, gerät in der kritischen ersten Phase schnell in Panik und fühlt sich hilflos gegenüber einem unsichtbaren Angreifer. „Es war uns deshalb wichtig, bei der Entwicklung unserer Cyber-Versicherung nicht nur an den nachträglichen Ausgleich finanzieller Schäden zu denken, sondern den Opfern von Internetkriminellen sofort zur Seite zu stehen“, betont Kathrin Hoffmann. Zum umfassenden Servicepaket gehören ein rund um die Uhr besetzter telefonischer Notdienst für umgehende Hilfe sowie die Vermittlung erfahrener IT-Spezialisten, die sich kurzfristig darum kümmern, den Schaden zu analysieren, ihn zu beheben und Daten wieder herzustellen.

Erstberatung bei Cyber-Mobbing

Auch nicht-materielle Schäden wie Cyber-Mobbing können Folgekosten verursachen. So bietet der VGH CyberSchutz auf Wunsch Zugang zur psychologischen Erstberatung, wenn etwa Kinder und Jugendliche in den sozialen Medien von ihren Mitschülern diskriminiert werden – ein Phänomen, das ohne professionelle Hilfe bei Minderjährigen zu Depressionen und Suizidgefährdung führen kann. Zum Leistungsspektrum gehört auch, rechtswidrige Äußerungen über Versicherte im Internet zu löschen. Umgekehrt schützt der Cyber-Haftpflichtbaustein vor Ansprüchen Dritter, wenn das eigene Kind ohne Wissen der Eltern zu den „Tätern“ gehört.
KONTAKT
Christian Worms
VGH Versicherungen
Unternehmenskommunikation
Pressesprecher
Tel.: 0511 362- 3808, Fax: 0511 362- 2597
E-Mail: christian.worms@vgh.de

Jeder Zweite schon Opfer von Internetkriminalität: VGH CyberSchutz jetzt auch für Privatkunden

Kategorien: Assekuranz2,9 min readSchlagwörter: , ,

Das Internet ist aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Mehr als 50 Millionen Deutsche sind täglich online, und das im Schnitt zweieinhalb Stunden lang. Leider ist auch die Cyber-Kriminalität zum Normalfall geworden. Die Fakten sind beunruhigend: Fast jeder zweite Internetnutzer ist bereits Opfer von Kriminellen im Netz geworden, 54 Prozent der Betroffenen erlitten dabei einen finanziellen Schaden.
Anfang 2018 brachten die VGH Versicherungen als größter öffentlicher Versicherer in Niedersachsen deshalb eine entsprechende Versicherung an den Start, zunächst für Firmenkunden und Landwirte. Seit Juli steht der VGH CyberSchutz auch Privatkunden zur Verfügung.
„Selbst wenn Sie Firewalls, Virenscanner und Spamfilter installiert haben – hundert Prozent IT-Sicherheit gibt es nicht“, warnt Kathrin Hoffmann, Direktionsbeauftragte der VGH für Cyberrisiken. Dass der eigene Computer gehackt wird, dass alle Fotos, Kontakte, Dateien und Musiktitel schlagartig weg sind, ist nur eine von vielen Gefahren. Zu ihnen gehören auch Ein- oder Verkäufe im Internet: „Jeder Fünfte ist beim Online-Shopping schon einmal Betrügern aufgesessen“, weiß die Versicherungsexpertin. Ebenso beliebt bei Netzstraftätern ist das „Phishing“, also das Ausspionieren persönlicher Daten und Passwörter, das Abfangen von Kreditkartendetails, Kontonummern, PINs und TANs. Die eigene Identität wird „gestohlen“ und rufschädigend für kriminelle Zwecke missbraucht. Unerwünschte E-Mails und Schadprogramme werden ohne eigenes Wissen unter dem Namen des Opfers versandt, um zum Beispiel das Betriebssystem der Empfänger zu beschädigen.

VGH CyberSchutz für Eigenschäden und Haftpflichtansprüche

Angesichts dieser potenziell kostspieligen Risiken erweitern neue Cyber-Deckungen das bestehende Versicherungsportfolio – wie die Hausrat-, private Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung – vom Wohnraum in die virtuelle Sphäre. In einem vergleichsweise neuen Markt unterscheiden sich die angebotenen Produkte hinsichtlich Struktur und Deckungsinhalten noch erheblich voneinander. Als regionaler Marktführer bietet die VGH Cyber-Leistungen „aus einem Guss“: Sie decken sowohl Eigenschäden als auch Haftpflichtansprüche geschädigter Dritter.
Ein optionaler Cyber-Rechtsschutz trägt Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen – auch im Falle des Vorwurfs strafrechtlicher Vergehen im Internet. Hoffmann: „Schon die arglose Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Bildes kann empfindlich teuer werden.“ Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.

Cyber-Attacken: Die Frage ist nicht „ob“, sondern „wann“

Wer Opfer von Cyber-Kriminellen wird, gerät in der kritischen ersten Phase schnell in Panik und fühlt sich hilflos gegenüber einem unsichtbaren Angreifer. „Es war uns deshalb wichtig, bei der Entwicklung unserer Cyber-Versicherung nicht nur an den nachträglichen Ausgleich finanzieller Schäden zu denken, sondern den Opfern von Internetkriminellen sofort zur Seite zu stehen“, betont Kathrin Hoffmann. Zum umfassenden Servicepaket gehören ein rund um die Uhr besetzter telefonischer Notdienst für umgehende Hilfe sowie die Vermittlung erfahrener IT-Spezialisten, die sich kurzfristig darum kümmern, den Schaden zu analysieren, ihn zu beheben und Daten wieder herzustellen.

Erstberatung bei Cyber-Mobbing

Auch nicht-materielle Schäden wie Cyber-Mobbing können Folgekosten verursachen. So bietet der VGH CyberSchutz auf Wunsch Zugang zur psychologischen Erstberatung, wenn etwa Kinder und Jugendliche in den sozialen Medien von ihren Mitschülern diskriminiert werden – ein Phänomen, das ohne professionelle Hilfe bei Minderjährigen zu Depressionen und Suizidgefährdung führen kann. Zum Leistungsspektrum gehört auch, rechtswidrige Äußerungen über Versicherte im Internet zu löschen. Umgekehrt schützt der Cyber-Haftpflichtbaustein vor Ansprüchen Dritter, wenn das eigene Kind ohne Wissen der Eltern zu den „Tätern“ gehört.
KONTAKT
Christian Worms
VGH Versicherungen
Unternehmenskommunikation
Pressesprecher
Tel.: 0511 362- 3808, Fax: 0511 362- 2597
E-Mail: christian.worms@vgh.de