Ist der Betriebsübergang nach § 613a BGB Teil Ihrer Altersvorsorge?

Kategorien: Assekuranz, Beratung1,6 min readSchlagwörter: ,

„Was passiert, wenn ich in den Ruhestand gehe …?“
Die Frage haben sich viele Versicherungsmakler bereits gestellt.
Ein über die Jahre aufgebauter Kundenbestand zählt für die meisten Versicherungsmakler in Deutschland als Teil der Altersversorgung. Ob als Form der Einmalzahlung oder als wiederkehrende Form der Rente bleibt Verhandlungssache der Parteien.
Von zusammenhängender Wichtigkeit ist es für den „Verkäufer“, dass die über die Jahre hinweg gesammelten Kunden problemlos und mit wenig Aufwand den Betreuer wechseln.
Hier entstehen direkt zwei Spannungsbögen.
Zum einen stellt sich die Frage nach dem materiellen Wert des Bestandes und zum anderen nach der Übertragbarkeit. Beides hängt miteinander zusammen.
Die Vertragsstruktur bildet die Grundlage für die Übertragbarkeit und den anzusetzen Bestandswert. Die im Fokus stehenden Verträge sind die Verträge zwischen Makler und Kunde, sprich Maklerauftrag, Datenschutzerklärung und Vollmacht.
Zu beachten ist stets, dass in den Verträgen die Rechtsnachfolge korrekt und in zulässiger Art und Weise geregelt wird. Nicht jede Rechtsnachfolge-Klausel ist mit dem Bundesdatenschutzgesetzt vereinbar und deckt den praktischen Bedarf für die Bestandsübertragung.
Sofern das Fundament für die Übertragung nicht gegeben ist, können die Bewertungen auf Null fallen und der Traum des Betriebsübergangs mit der einhergehenden Altersvorsorge platzt wie eine Seifenblase.
Damit Ihnen dies nicht passiert, sollten Sie sich jetzt mit Ihren eigenen Geschäftsdokumenten befassen. Halten diese einer Prüfung stand?
Unser Kooperationspartner, die RWM-Group steht Ihnen gerne bei der Prüfung und Erstellung von Vertragswerken zu Seite.
Daher bieten wir Ihnen in Kooperation mit der RWM-Group folgendes Angebot:

Kostenfreie Kurzprüfung Ihrer Auftragsdokumente

Dieses Angebot ist zeitlich befristet und gilt für alle Einsendungen im Zeitraum vom 08.02.2016 bis zum 15.02.2016
Kontaktieren Sie Herrn Zornik per Mail unter angebot@rwmgroup.de mit dem Betreff:„Prüfung Geschäftsunterlagen MAKLERKONZEPTE“ oder vereinbaren Sie direkt einen Termin in den Geschäftsräumen in Kassel.


Bartlomiej Zornik
Justiziar
tel.: 0561 98 62 630
fax.: 0561 98 62 620
Mail: www.rwmgroup.de
RWM Group
Wilhelmshöher Allee 191
34121 Kassel
Justiziar
B. Zornik

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„Was passiert, wenn ich in den Ruhestand gehe …?“
Die Frage haben sich viele Versicherungsmakler bereits gestellt.
Ein über die Jahre aufgebauter Kundenbestand zählt für die meisten Versicherungsmakler in Deutschland als Teil der Altersversorgung. Ob als Form der Einmalzahlung oder als wiederkehrende Form der Rente bleibt Verhandlungssache der Parteien.
Von zusammenhängender Wichtigkeit ist es für den „Verkäufer“, dass die über die Jahre hinweg gesammelten Kunden problemlos und mit wenig Aufwand den Betreuer wechseln.
Hier entstehen direkt zwei Spannungsbögen.
Zum einen stellt sich die Frage nach dem materiellen Wert des Bestandes und zum anderen nach der Übertragbarkeit. Beides hängt miteinander zusammen.
Die Vertragsstruktur bildet die Grundlage für die Übertragbarkeit und den anzusetzen Bestandswert. Die im Fokus stehenden Verträge sind die Verträge zwischen Makler und Kunde, sprich Maklerauftrag, Datenschutzerklärung und Vollmacht.
Zu beachten ist stets, dass in den Verträgen die Rechtsnachfolge korrekt und in zulässiger Art und Weise geregelt wird. Nicht jede Rechtsnachfolge-Klausel ist mit dem Bundesdatenschutzgesetzt vereinbar und deckt den praktischen Bedarf für die Bestandsübertragung.
Sofern das Fundament für die Übertragung nicht gegeben ist, können die Bewertungen auf Null fallen und der Traum des Betriebsübergangs mit der einhergehenden Altersvorsorge platzt wie eine Seifenblase.
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Bartlomiej Zornik
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