Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung: Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung bietet Unternehmen ausreichenden Schutz bei Compliance-Verstößen

Kategorien: Assekuranz2,4 min readSchlagwörter: , ,

Ob Einrichtung schwarzer Kassen bei Siemens oder die Diesel-Affäre bei VW – wo strafrechtlich relevante Verfehlungen im Unternehmen im Raum stehen, ziehen diese umfangreiche interne Ermittlungen in den betroffenen Unternehmen nach sich. Mit ganz beträchtlichen Kosten.

Gute Deckungskonzepte im Strafrechtsschutz sehen für interne Ermittlungen (Internal Investigations) eine Kostenübernahme vor. Allerdings ist diese fast durchgängig mit einem niedrigen Sublimit versehen, deckt also nur einen kleinen Teil der Kosten. Außerdem greift der Versicherungsschutz in der Regel nur, wenn bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft oder die Ermittlungsbehörde das Unternehmen zumindest zur Sachverhaltsaufklärung aufgefordert hat.

Vereinzelt gibt es in der Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung Leistungen mit ausdrücklichem Compliance-Bezug, die auch interne Ermittlungen einschließen. Deren Umfang ist jedoch überschaubar; meist erschöpfen sich die Leistungen darin, dass allenfalls eine einmalige Compliance-Schulung für Mitarbeiter oder die Möglichkeit zur Beratung des Compliance-Beauftragten bei Verdachtsfällen angeboten wird. Eine vollumfängliche Deckung der erheblichen Kosten einer Compliance-Untersuchung sucht man vergeblich.

Unternehmensstrafrecht erhöht Bedeutung von Compliance-Untersuchungen
Mit Blick auf das geplante Verbandssanktionengesetz (VerSanG), zu dem bereits das Gesetzgebungsverfahren läuft, wäre jedoch gerade ein Ausgleich für Compliance-Kosten wünschenswert. Herzstück des VerSanG ist die Strafmilderung für Unternehmen, wenn sie Compliance-Maßnahmen nachweisen, sprich auch interne Ermittlungen anstoßen.

Die Anforderungen an die Durchführung und die Ergebnisse des internen Ermittlungsverfahrens – z. B. ein wesentlicher Aufklärungsbeitrag und die Wahrung der Grundsätze des fairen Verfahrens – sind jedoch sehr hoch. Tatsächlich alle Voraussetzungen für eine Strafmilderung herbeizuführen, wird in den meisten Fällen nicht ohne Unterstützung durch externe Rechtsanwälte gelingen.

Compliance-Rechtsschutz-Versicherung greift schon bei Verdacht
Je mehr Compliance-Untersuchungen an Bedeutung gewinnen, desto höher wird auch das Kostenrisiko für die Unternehmen. Um dieses Risiko adäquat abzusichern hat hendricks die neuartige Compliance-Rechtsschutz-Versicherung entwickelt.

Bestehen begründete Verdachtsmomente für einen Compliance-Verstoß in den Bereichen Wettbewerb, IT oder Korruption, übernimmt der Versicherer die Kosten für die internen Ermittlungen. Die Einleitung eines behördlichen Ermittlungsverfahrens wird dafür nicht vorausgesetzt. Vielmehr wird der Versicherungsfall durch die entsprechende Beschlussfassung zur Compliance-Untersuchung ausgelöst.

Abgedeckt sind durch die Compliance-Rechtsschutz-Versicherung neben Rechtsanwaltshonoraren auch die Kosten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Forensiker. Auf Wunsch vermittelt der Versicherer dem Versicherungsnehmer einen Experten aus dem Compliance-Panel des Versicherers.


Sie möchten mehr über hendricks und die Welt der D&O erfahren? Dann kontaktieren Sie uns hier.

Die hendricks GmbH
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. www.hendricks-makler.de

Pressekontakt:
hendricks GmbH
Denise Jetzki | Senior Marketing Manager
T +49 (0)211 940 83 – 64
denise.jetzki@hendricks-makler.de

Irrtümer der Managerhaftpflicht-Versicherung: Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung bietet Unternehmen ausreichenden Schutz bei Compliance-Verstößen

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Ob Einrichtung schwarzer Kassen bei Siemens oder die Diesel-Affäre bei VW – wo strafrechtlich relevante Verfehlungen im Unternehmen im Raum stehen, ziehen diese umfangreiche interne Ermittlungen in den betroffenen Unternehmen nach sich. Mit ganz beträchtlichen Kosten.

Gute Deckungskonzepte im Strafrechtsschutz sehen für interne Ermittlungen (Internal Investigations) eine Kostenübernahme vor. Allerdings ist diese fast durchgängig mit einem niedrigen Sublimit versehen, deckt also nur einen kleinen Teil der Kosten. Außerdem greift der Versicherungsschutz in der Regel nur, wenn bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft oder die Ermittlungsbehörde das Unternehmen zumindest zur Sachverhaltsaufklärung aufgefordert hat.

Vereinzelt gibt es in der Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung Leistungen mit ausdrücklichem Compliance-Bezug, die auch interne Ermittlungen einschließen. Deren Umfang ist jedoch überschaubar; meist erschöpfen sich die Leistungen darin, dass allenfalls eine einmalige Compliance-Schulung für Mitarbeiter oder die Möglichkeit zur Beratung des Compliance-Beauftragten bei Verdachtsfällen angeboten wird. Eine vollumfängliche Deckung der erheblichen Kosten einer Compliance-Untersuchung sucht man vergeblich.

Unternehmensstrafrecht erhöht Bedeutung von Compliance-Untersuchungen
Mit Blick auf das geplante Verbandssanktionengesetz (VerSanG), zu dem bereits das Gesetzgebungsverfahren läuft, wäre jedoch gerade ein Ausgleich für Compliance-Kosten wünschenswert. Herzstück des VerSanG ist die Strafmilderung für Unternehmen, wenn sie Compliance-Maßnahmen nachweisen, sprich auch interne Ermittlungen anstoßen.

Die Anforderungen an die Durchführung und die Ergebnisse des internen Ermittlungsverfahrens – z. B. ein wesentlicher Aufklärungsbeitrag und die Wahrung der Grundsätze des fairen Verfahrens – sind jedoch sehr hoch. Tatsächlich alle Voraussetzungen für eine Strafmilderung herbeizuführen, wird in den meisten Fällen nicht ohne Unterstützung durch externe Rechtsanwälte gelingen.

Compliance-Rechtsschutz-Versicherung greift schon bei Verdacht
Je mehr Compliance-Untersuchungen an Bedeutung gewinnen, desto höher wird auch das Kostenrisiko für die Unternehmen. Um dieses Risiko adäquat abzusichern hat hendricks die neuartige Compliance-Rechtsschutz-Versicherung entwickelt.

Bestehen begründete Verdachtsmomente für einen Compliance-Verstoß in den Bereichen Wettbewerb, IT oder Korruption, übernimmt der Versicherer die Kosten für die internen Ermittlungen. Die Einleitung eines behördlichen Ermittlungsverfahrens wird dafür nicht vorausgesetzt. Vielmehr wird der Versicherungsfall durch die entsprechende Beschlussfassung zur Compliance-Untersuchung ausgelöst.

Abgedeckt sind durch die Compliance-Rechtsschutz-Versicherung neben Rechtsanwaltshonoraren auch die Kosten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Forensiker. Auf Wunsch vermittelt der Versicherer dem Versicherungsnehmer einen Experten aus dem Compliance-Panel des Versicherers.


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Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. www.hendricks-makler.de

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