IDD – „Aus Angst vor dem Tod in den Selbstmord – oder gibt es Alternativen?“

Kategorien: Recht1,9 min readSchlagwörter: ,

Fast alle Verbände sind sich einig: Der Kabinettsbeschluss vom 18. Januar 2017, der die IDD in nationales Recht umsetzen soll, bedeutet in seiner jetzigen Form eine Existenzbedrohung des Maklerstands.
Es ist deshalb wichtig, sich frühzeitig mit den Alternativen zu befassen, um auch für einen „Worst Case“ bei der für den 7. Juli 2017 vorgesehenen Beschlussfassung im Bundesrat vorbereitet zu sein.
Folgende Alternativen haben Sie nun, wenn Sie sich nicht gänzlich aus dem Markt zurückziehen möchten:

1. Wechsel in die Ausschließlichkeit

Alle Anforderungen zur Produktprüfung und –beobachtung sind für Sie bedeutungslos. Das „Versichererprivileg“ gemäß § 6 Abs.6 VVG und der damit verbundene Verlust des Kundenschutzes für den Makler entfällt. Standen Sie bislang allerdings als Sachwalter des Kunden auf dessen Seite, dann ist für Sie ein solcher Schritt eher unvereinbar mit Ihrem selbstgewählten Berufsbild.

2. Statuswechsel zum „Versicherungsberater“

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, sowohl Brutto- als auch Nettotarife zu vermitteln. Das Risiko der Stornohaftung wäre nach der aktuell vorgesehenen Regelung ausgeschlossen. Zudem stünden Sie weiterhin „auf der Seite des Kunden“. Jedoch sind aktuell weder die Systematik noch die Höhe der Vergütung des „Versicherungsberaters“ definiert und es ist durchaus zweifelhaft, ob es genügend Kunden geben wird, die eine solche Honorarberatung in Anspruch nehmen wollen oder sich Stundensätze von ca. 150 Euro leisten möchten und können .

3. Strategische Allianz

Sie können mit einem Partner eine Allianz eingehen, sodass Sie bei größtmöglicher Rechts- und Haftungssicherheit von vertriebsfremden Prozessen und Aufgaben entlastet sind und sich auf Ihre Kernkompetenzen – die Akquise und Kundenberatung – konzentrieren können.
Die Vertriebs- und Serviceplattform Swiss Compare bietet Ihnen genau dies.
Folgendes können Sie von Swiss Compare erwarten:

  • Partner- und Produktvielfalt sowie eine zweistufige Prüfroutine, die die Qualität der         Gesellschaft und die Qualität der Produkte sicherstellt
  • Zertifizierte und mehrfach ausgezeichnete Beratungskonzeption und -qualität: vollständig integrierte Angebots- und Vergleichsrechner; vorbefüllte und rechtssichere Beratungsdokumentation; Möglichkeit der elektronischen Unterschrift; eine elektronische Beratungsmappe; Möglichkeit, Dokumente digital hochzuladen und zu verwalten; CRM-Tool
  • Administrationsentlastung: Aus- und Weiterbildung (auch für Ihren Innendienst), leistungsstarke Vertriebsservices wie IT-Support (vor Ort), Büro-Services, Standortmanagement, Marketingunterstützung und bei Bedarf fachliche Unterstützung im Bereich Produkte, Konzepte und Wettbewerbsvergleiche

Mehr zu Swiss Compare erfahren Sie hier.

IDD – „Aus Angst vor dem Tod in den Selbstmord – oder gibt es Alternativen?“

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Fast alle Verbände sind sich einig: Der Kabinettsbeschluss vom 18. Januar 2017, der die IDD in nationales Recht umsetzen soll, bedeutet in seiner jetzigen Form eine Existenzbedrohung des Maklerstands.
Es ist deshalb wichtig, sich frühzeitig mit den Alternativen zu befassen, um auch für einen „Worst Case“ bei der für den 7. Juli 2017 vorgesehenen Beschlussfassung im Bundesrat vorbereitet zu sein.
Folgende Alternativen haben Sie nun, wenn Sie sich nicht gänzlich aus dem Markt zurückziehen möchten:

1. Wechsel in die Ausschließlichkeit

Alle Anforderungen zur Produktprüfung und –beobachtung sind für Sie bedeutungslos. Das „Versichererprivileg“ gemäß § 6 Abs.6 VVG und der damit verbundene Verlust des Kundenschutzes für den Makler entfällt. Standen Sie bislang allerdings als Sachwalter des Kunden auf dessen Seite, dann ist für Sie ein solcher Schritt eher unvereinbar mit Ihrem selbstgewählten Berufsbild.

2. Statuswechsel zum „Versicherungsberater“

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, sowohl Brutto- als auch Nettotarife zu vermitteln. Das Risiko der Stornohaftung wäre nach der aktuell vorgesehenen Regelung ausgeschlossen. Zudem stünden Sie weiterhin „auf der Seite des Kunden“. Jedoch sind aktuell weder die Systematik noch die Höhe der Vergütung des „Versicherungsberaters“ definiert und es ist durchaus zweifelhaft, ob es genügend Kunden geben wird, die eine solche Honorarberatung in Anspruch nehmen wollen oder sich Stundensätze von ca. 150 Euro leisten möchten und können .

3. Strategische Allianz

Sie können mit einem Partner eine Allianz eingehen, sodass Sie bei größtmöglicher Rechts- und Haftungssicherheit von vertriebsfremden Prozessen und Aufgaben entlastet sind und sich auf Ihre Kernkompetenzen – die Akquise und Kundenberatung – konzentrieren können.
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Folgendes können Sie von Swiss Compare erwarten:

  • Partner- und Produktvielfalt sowie eine zweistufige Prüfroutine, die die Qualität der         Gesellschaft und die Qualität der Produkte sicherstellt
  • Zertifizierte und mehrfach ausgezeichnete Beratungskonzeption und -qualität: vollständig integrierte Angebots- und Vergleichsrechner; vorbefüllte und rechtssichere Beratungsdokumentation; Möglichkeit der elektronischen Unterschrift; eine elektronische Beratungsmappe; Möglichkeit, Dokumente digital hochzuladen und zu verwalten; CRM-Tool
  • Administrationsentlastung: Aus- und Weiterbildung (auch für Ihren Innendienst), leistungsstarke Vertriebsservices wie IT-Support (vor Ort), Büro-Services, Standortmanagement, Marketingunterstützung und bei Bedarf fachliche Unterstützung im Bereich Produkte, Konzepte und Wettbewerbsvergleiche

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