Häufiger Irrtum: In der D&O gibt es „schnelles Geld“
Veröffentlicht:25. März 2020
Sowohl versicherte Personen als auch Unternehmen und Außenstehende wie beispielsweise Insolvenzverwalter haben häufig ein Interesse daran, die Absicherung von D&O-Verträgen zu aktivieren. Dabei unterliegen viele dem Irrtum, dass eine einvernehmliche Meldung bei der Versicherung zu einer raschen Anerkennung des Schadens führt. Ihre Erwartung an „schnelles Geld“ kollidiert allerdings mit der Realität.
Einigkeit der Antragsteller trügt
Oft sind sich Manager, Unternehmen und Dritte darüber einig, dass es zu Versäumnissen kam, deren finanzielle Folgen über die Versicherung reguliert werden sollen. Dann müsste der Fall doch eigentlich „klar sein“ – denn wofür zahlt man jahrelang Beiträge? Gerade in diesen so einfach erscheinenden Fällen, die mit der Erwartungshaltung einer raschen Zahlung bereits unter Angabe der Banküberweisungsdaten an die Versicherung gemeldet werden, folgt oft „schnelle Frustration“.
Realitätsschock: 52 Monate bis zur Klärung der Ansprüche
Denn ein Versicherer zahlt nicht bei Einigkeit der Beteiligten, sondern wenn die rechtlichen Bedingungen einer Regulierung des Schadens erfüllt ist. Dies wird er in jedem Einzelfall prüfen. In D&O-Haftungsfällen kommt es regelmäßig zu Zivilgerichtsverfahren, bei denen die Instanzen durchlaufen werden und es bis zu einer endgültigen Klärung und Abwicklung im Schnitt 52 Monate dauert. Dass schnelle außergerichtliche Einigungen Ausnahmefälle sind, ist für viele ein Realitätsschock.
Warum gibt es kein schnelles Geld?
Die Versicherung benimmt sich im D&O-Versicherungsfall nicht anders als dies der versicherte Manager auch tun würde: Müsste er behauptete Schäden aus seinem Privatvermögen begleichen, würde er sämtliche Verteidigungsmöglichkeiten ausschöpfen. Deshalb entscheiden sich auch Versicherer zunächst für die Abwehroption – und damit für eine sorgfältige Prüfung.
Insbesondere bei Innenansprüchen – wenn sich Unternehmen durch eigene Organe oder sonstige Verantwortliche geschädigt sehen – ist die anfängliche Einigkeit nach rechtlicher Prüfung und Abstimmung mit dem Versicherer oft rasch dahin. Selten wird wohlwollend aufgefasst, dass die angeblichen Verursacher beste Anwälte zur Seite gestellt bekommen und eine penible Aufarbeitung der Sachverhalte erfolgt. Das ist wichtig, denn gerade in anfangs einfach erscheinenden Fällen mangelt es nicht selten an stichhaltigen Beweisen und Argumentationen. Die juristische Begründung von Haftungsansprüchen muss letzten Endes ein Gericht überzeugen. Denn nicht alle als Schäden angesehene Verluste basieren auf Pflichtverletzungen im juristischen Sinn, sondern sind oft unternehmerische Fehlentscheidungen. Kommen verschiedene Gründe für das Scheitern eines Projekts zusammen, sind Pflichtverletzungen und deren Ursächlichkeit nicht immer klar zu belegen. So kommt es zuweilen zu kreativen, kuriosen und optimistisch begründeten Schadenmeldungen.
Gerade bei einem Hochleistungsversicherungsprodukt wie der D&O, die derzeit Schadenquoten jenseits von 100 Prozent aufweist, müssen Ansprüche kritisch hinterfragt werden. Das liegt im Interesse aller Kunden und Marktteilnehmer. Und weil die Deckung der Haftung folgt, machen Versicherer von weitreichenden Auskunftsrechten Gebrauch und klären das Vorliegen von Einreden und Ausschlussgründen ab. Versäumnisse beim Vorbereiten von Schadenmeldungen wirken sich hier negativ aus.
„Langsames Geld“ ist nicht zu verachten
Die Anstrengungen lohnen sich. Denn wenn es um wirtschaftliche Existenzen von Geschäftsführern, Vorständen und anderen Führungskräften geht, ist die D&O-Versicherung alternativlos. Anwälte und Makler setzen sich dafür ein, dass die Interessen der versicherten Personen und Versicherungsnehmer bei einer restriktiven Regulierungspraxis gewahrt werden und nicht nur auf dem Papier existieren. Bei hendricks werden alle Fälle mit einer eigenen Schadenabteilung von A(nfang) bis Z(ahlung) durch Spezialisten begleitet. Und wo es kein „schnelles Geld“ gibt, ist „langsames Geld“ nicht zu verachten.
Sie möchten mehr über hendricks und über die Welt der D&O erfahren? Dann kontaktieren Sie uns hier.
Sie arbeiten am liebsten digital? Ihre exklusiven Zugangsdaten zu hendricks digital, dem hybriden Ergebnis aus Innovation und Tradition erhalten Sie hier.
Über hendricks GmbH:
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. www.hendricks-makler.de
Pressekontakt:
hendricks GmbH
Denise Jetzki | Marketing Manager
T +49 (0)211 940 83 – 64
E denise.jetzki@hendricks-makler.de
Häufiger Irrtum: In der D&O gibt es „schnelles Geld“
Veröffentlicht:25. März 2020
Sowohl versicherte Personen als auch Unternehmen und Außenstehende wie beispielsweise Insolvenzverwalter haben häufig ein Interesse daran, die Absicherung von D&O-Verträgen zu aktivieren. Dabei unterliegen viele dem Irrtum, dass eine einvernehmliche Meldung bei der Versicherung zu einer raschen Anerkennung des Schadens führt. Ihre Erwartung an „schnelles Geld“ kollidiert allerdings mit der Realität.
Einigkeit der Antragsteller trügt
Oft sind sich Manager, Unternehmen und Dritte darüber einig, dass es zu Versäumnissen kam, deren finanzielle Folgen über die Versicherung reguliert werden sollen. Dann müsste der Fall doch eigentlich „klar sein“ – denn wofür zahlt man jahrelang Beiträge? Gerade in diesen so einfach erscheinenden Fällen, die mit der Erwartungshaltung einer raschen Zahlung bereits unter Angabe der Banküberweisungsdaten an die Versicherung gemeldet werden, folgt oft „schnelle Frustration“.
Realitätsschock: 52 Monate bis zur Klärung der Ansprüche
Denn ein Versicherer zahlt nicht bei Einigkeit der Beteiligten, sondern wenn die rechtlichen Bedingungen einer Regulierung des Schadens erfüllt ist. Dies wird er in jedem Einzelfall prüfen. In D&O-Haftungsfällen kommt es regelmäßig zu Zivilgerichtsverfahren, bei denen die Instanzen durchlaufen werden und es bis zu einer endgültigen Klärung und Abwicklung im Schnitt 52 Monate dauert. Dass schnelle außergerichtliche Einigungen Ausnahmefälle sind, ist für viele ein Realitätsschock.
Warum gibt es kein schnelles Geld?
Die Versicherung benimmt sich im D&O-Versicherungsfall nicht anders als dies der versicherte Manager auch tun würde: Müsste er behauptete Schäden aus seinem Privatvermögen begleichen, würde er sämtliche Verteidigungsmöglichkeiten ausschöpfen. Deshalb entscheiden sich auch Versicherer zunächst für die Abwehroption – und damit für eine sorgfältige Prüfung.
Insbesondere bei Innenansprüchen – wenn sich Unternehmen durch eigene Organe oder sonstige Verantwortliche geschädigt sehen – ist die anfängliche Einigkeit nach rechtlicher Prüfung und Abstimmung mit dem Versicherer oft rasch dahin. Selten wird wohlwollend aufgefasst, dass die angeblichen Verursacher beste Anwälte zur Seite gestellt bekommen und eine penible Aufarbeitung der Sachverhalte erfolgt. Das ist wichtig, denn gerade in anfangs einfach erscheinenden Fällen mangelt es nicht selten an stichhaltigen Beweisen und Argumentationen. Die juristische Begründung von Haftungsansprüchen muss letzten Endes ein Gericht überzeugen. Denn nicht alle als Schäden angesehene Verluste basieren auf Pflichtverletzungen im juristischen Sinn, sondern sind oft unternehmerische Fehlentscheidungen. Kommen verschiedene Gründe für das Scheitern eines Projekts zusammen, sind Pflichtverletzungen und deren Ursächlichkeit nicht immer klar zu belegen. So kommt es zuweilen zu kreativen, kuriosen und optimistisch begründeten Schadenmeldungen.
Gerade bei einem Hochleistungsversicherungsprodukt wie der D&O, die derzeit Schadenquoten jenseits von 100 Prozent aufweist, müssen Ansprüche kritisch hinterfragt werden. Das liegt im Interesse aller Kunden und Marktteilnehmer. Und weil die Deckung der Haftung folgt, machen Versicherer von weitreichenden Auskunftsrechten Gebrauch und klären das Vorliegen von Einreden und Ausschlussgründen ab. Versäumnisse beim Vorbereiten von Schadenmeldungen wirken sich hier negativ aus.
„Langsames Geld“ ist nicht zu verachten
Die Anstrengungen lohnen sich. Denn wenn es um wirtschaftliche Existenzen von Geschäftsführern, Vorständen und anderen Führungskräften geht, ist die D&O-Versicherung alternativlos. Anwälte und Makler setzen sich dafür ein, dass die Interessen der versicherten Personen und Versicherungsnehmer bei einer restriktiven Regulierungspraxis gewahrt werden und nicht nur auf dem Papier existieren. Bei hendricks werden alle Fälle mit einer eigenen Schadenabteilung von A(nfang) bis Z(ahlung) durch Spezialisten begleitet. Und wo es kein „schnelles Geld“ gibt, ist „langsames Geld“ nicht zu verachten.
Sie möchten mehr über hendricks und über die Welt der D&O erfahren? Dann kontaktieren Sie uns hier.
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Über hendricks GmbH:
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. www.hendricks-makler.de
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E denise.jetzki@hendricks-makler.de