Bestand in Bestandsrente tauschen – Das neue Konzept zur Nachfolgeregelung

Kategorien: Assekuranz1,3 min readSchlagwörter: ,

Die Highlights im Überblick:

I. Sie übergeben Ihre Bestandsverträge ganz oder teilweise an einen Makler. Sie können also selektierte Kunden z.B. Ihre A-Kunden behalten. Dieser Makler bietet
ausgebildete und spezialisierte Backoffice- Mitarbeiter für Kundenanfragen oder im Schadenfall eine Vor-Ort Betreuung der Kunden durch ein vorhandenes qualifiziertes Außendienstteam.
(Auf diese Weise wird ein hoher Betreuungsservice sichergestellt, der zu einer hohen Bestandssicherheit beitragen soll.)
II. Sie erhalten weiterhin
Unbefristet 70 % (brutto incl. evtl. Steuern) aus der BP/ FC der übertragenen Bestände
(Da der übernehmende Partner in allen Bereichen optimierte Provisionssätze hat, dürften diese 70% vermutlich höher sein, als die 70% aus Ihrer BP/FC)
Eine Beteiligung von bis zu 10% aus künftigen AP´s aus diesen Bestandskunden
Hohe vertragliche Sicherheiten.
Da Ihre Entlohnung dem Wesen nach Tippgeberprovisionen darstellen, sind diese natürlich auch vererblich. Auch im Falle Ihres Ablebens können Zahlungen an Ihre Erben weiterlaufen.
III. Ihre Pflichten:
Sie unterstützen die Übertragung aktiv.
Sie unterlassen im Nachgang bestandsgefährdende Maßnahmen.
Gleich, ob Sie den Bestandsverkauf gegen Verrentung oder gegen Einmalzahlungen jetzt ober in absehbarer Zukunft planen, kommen Sie einfach auf uns zu. Verschiedene Partner unseres Netzwerkes bieten unterschiedliche Varianten für ihre Ruhestandsplanung an.
Informieren Sie sich kostenfrei, unverbindlich und diskret über verschiedene Möglichkeiten indem Sie unser Infopaket anfordern und eine email mit dem Betreff “Bestandsrente” an bestandsrente@fin-con.de senden.
Weitere Informationen erhalten Sie zudem bei:
Martin Stengl
JEZ Netzwerk UG
Bierweg 13
91236 Alfeld
kontakt@JEZ-netzwerk.com

Bestand in Bestandsrente tauschen – Das neue Konzept zur Nachfolgeregelung

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Die Highlights im Überblick:

I. Sie übergeben Ihre Bestandsverträge ganz oder teilweise an einen Makler. Sie können also selektierte Kunden z.B. Ihre A-Kunden behalten. Dieser Makler bietet
ausgebildete und spezialisierte Backoffice- Mitarbeiter für Kundenanfragen oder im Schadenfall eine Vor-Ort Betreuung der Kunden durch ein vorhandenes qualifiziertes Außendienstteam.
(Auf diese Weise wird ein hoher Betreuungsservice sichergestellt, der zu einer hohen Bestandssicherheit beitragen soll.)
II. Sie erhalten weiterhin
Unbefristet 70 % (brutto incl. evtl. Steuern) aus der BP/ FC der übertragenen Bestände
(Da der übernehmende Partner in allen Bereichen optimierte Provisionssätze hat, dürften diese 70% vermutlich höher sein, als die 70% aus Ihrer BP/FC)
Eine Beteiligung von bis zu 10% aus künftigen AP´s aus diesen Bestandskunden
Hohe vertragliche Sicherheiten.
Da Ihre Entlohnung dem Wesen nach Tippgeberprovisionen darstellen, sind diese natürlich auch vererblich. Auch im Falle Ihres Ablebens können Zahlungen an Ihre Erben weiterlaufen.
III. Ihre Pflichten:
Sie unterstützen die Übertragung aktiv.
Sie unterlassen im Nachgang bestandsgefährdende Maßnahmen.
Gleich, ob Sie den Bestandsverkauf gegen Verrentung oder gegen Einmalzahlungen jetzt ober in absehbarer Zukunft planen, kommen Sie einfach auf uns zu. Verschiedene Partner unseres Netzwerkes bieten unterschiedliche Varianten für ihre Ruhestandsplanung an.
Informieren Sie sich kostenfrei, unverbindlich und diskret über verschiedene Möglichkeiten indem Sie unser Infopaket anfordern und eine email mit dem Betreff “Bestandsrente” an bestandsrente@fin-con.de senden.
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Martin Stengl
JEZ Netzwerk UG
Bierweg 13
91236 Alfeld
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