Bestätigt! IDD-Umsetzungsgesetz ist verfassungswidrig!

Kategorien: Recht4 min readSchlagwörter: ,

Eine rechtswissenschaftliche schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Schwintowski von der Humboldt Universität zu Berlin im Auftrag des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, unterstützt von der Standard Life Assurance Deutschland, der HAMBURGER PHÖNIX maxpool AG und der Honorarkonzept GmbH kommt zu diesem klaren Ergebnis.
Der unabhängigen Beratung kommt bei der Risikoabsicherung und der Altersvorsorge eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Gerade die umfassende Beratung durch einen Versicherungsmakler stellt sicher, dass der Kunde im komplexen Vorsorgesystem unter den vielen Anbietern und Produkten die passende Lösung findet. Die Pläne zur Umsetzung der IDD in deutsches Recht greifen unverhältnismäßig stark in den Markt ein. Insbesondere die Pläne, welche weit über eine 1:1 Umsetzung der IDD gehen. Gerade die geplante Provisionsbindung schränkt die Berufs- und Beratungsfreiheit des Maklers erheblich ein und geht damit zu Lasten der unabhängigen Versicherungsmakler, aber auch zu Lasten der Verbraucher. Beratung muss für Verbraucher und Finanzdienstleister weiterhin zu vernünftigen, wirtschaftlich sinnvollen Konditionen möglich sein. Die volle Wahlfreiheit der Kunden und des Maklers zwischen in Bezug auf die Art und Weise der Vergütung ist eine Stärke und muss daher erhalten bleiben.

Die Kernaussagen der vorliegenden wissenschaftlichen Stellungnahme lauten:

  1. Die vom Gesetzgeber geplante Provisionsbindung des Versicherungsvermittlers, und damit auch des Versicherungsmaklers, an die Versicherungsunternehmen ist verfassungswidrig.
  2. Das totale Verbot, Honorarvereinbarungen mit den Verbrauchern zu schließen, ist der schwerstmögliche Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Versicherungsmakler.
  3. Die geplante Provisionsbindung fördert nicht die Honorarberatung, sondern schädigt sie. Nur die große Masse der Makler (ca. 45.000) wäre in der Lage die Honorarberatung in Deutschland flächendeckend zu stärken.
  4. Die geplante Provisionsbindung der Versicherungsmakler an die Versicherer ist zur Stärkung der Honorarberatung weder erforderlich, noch geeignet. Der Eingriff beinhaltet schon gar nicht das mildeste Mittel, worauf zutreffend auch der Bundesrat hingewiesen hat.

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW: „Wir sehen uns in unserer bisherigen Kritik an den Plänen zur IDD-Umsetzung bestätigt. Es geht hier um sehr grundsätzliche Fragen für den Berufsstand der Versicherungsmakler. Das geht auch schon deutlich über ein ‚Wehret den Anfängen‘ hinaus. Die vorgesehenen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Versicherungsmakler würden zu einem intensiven und mit nichts gerechtfertigten Markteingriff zugunsten der quasi nicht vorhandenen Berufsgruppe der Versicherungsberater führen. Ich gehe davon aus, dass wir, unterstützt durch diesem wissenschaftlichen Beitrag, noch zu einer sinnvollen Umsetzung der IDD kommen werden.“
Auch zu der bisher geplanten Doppelberatungspflicht (Beratung durch Makler und Versicherungsunternehmen) äußerst sich Prof. Dr. Schwintowski kritisch und regt unter Verweis auf das verfassungsrechtliche Grundprinzip der Normenbestimmtheit und Normenklarheit an, die bisherige Regelung beizubehalten. Diese ging davon aus, dass ein Versicherer nicht zur Beratung verpflichtet ist, wenn ein Makler den Versicherungsvertrag beim Kunden vermittelt hat.
Christian Nuschele, Head of Sales Germany & Austria der Standard Life: „Es ist wichtig, dass sich die Makler, Verbände und Maklerversicherer dafür stark machen, dass es in den finalen Verhandlungen noch einmal zu positiven Änderungen im Sinne der unabhängigen Makler kommt. Dass der AfW als einer der führenden Verbände vorangeht und Prof. Schwintowski mit einer rechtlichen Überprüfung beauftragt hat, begrüßen wir sehr. Es war für uns keine Frage, diese Initiative als Partner zu unterstützen.“
„Als Maklerpool ist es uns wichtig, einer offensichtlich verfassungswidrigen und praxisuntauglichen Schlechterstellung unseres Berufszweiges entgegenzutreten. Wir hoffen sehr auf eine verfassungskonforme und verbraucherfreundliche Nachjustierung des Gesetzes.“ Fügt Oliver Drewes aus dem Hause maxpool hinzu.
Heiko Reddmann, Geschäftsführer der Honorarkonzept, begründet das Engagement seines Unternehmens mit der dringend notwendigen Stärkung der Interessensvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler. „Gerade die aktuellen Pläne bei der Umsetzung der IDD, in die Gewerbefreiheit der Unabhängigen einzugreifen und sie durch das Provisionsgebot gesetzlich von den Provisionshöhen abhängig zu machen, halten wir in dieser Form für nicht zielführend für die gewünschte Stärkung der Honorarberatung in Deutschland. Denn der bisher ausschließlich im Kundeninteresse tätige Versicherungsmakler würde so seinen Status als unabhängiger Sachwalter des Kunden verlieren. Hier setzen wir auf das Engagement des Bundesverband AfW und unterstützen seine Positionen gern.“
Die wissenschaftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Schwintowski ist auf der Webseite des AfW www.afw-verband.de frei abrufbar. Der Verband und seine Unterstützer Standard Life, maxpool und Honorarkonzept stellen das Gutachten allen Interessierten zur Verfügung. Eine Weitergabe und Verbreitung ist erwünscht.


AFW – BUNDESVERBAND FINANZDIENSTLEISTUNG E.V.

Der Berufsverband unabhängiger Finanzdienstleister. Circa 30.000 Versicherungs- und Kapitalanlagevermittler werden durch seine rund 1.800 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzdienstleister in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden.

Bestätigt! IDD-Umsetzungsgesetz ist verfassungswidrig!

Kategorien: Recht4 min readSchlagwörter: ,

Eine rechtswissenschaftliche schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Schwintowski von der Humboldt Universität zu Berlin im Auftrag des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, unterstützt von der Standard Life Assurance Deutschland, der HAMBURGER PHÖNIX maxpool AG und der Honorarkonzept GmbH kommt zu diesem klaren Ergebnis.
Der unabhängigen Beratung kommt bei der Risikoabsicherung und der Altersvorsorge eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Gerade die umfassende Beratung durch einen Versicherungsmakler stellt sicher, dass der Kunde im komplexen Vorsorgesystem unter den vielen Anbietern und Produkten die passende Lösung findet. Die Pläne zur Umsetzung der IDD in deutsches Recht greifen unverhältnismäßig stark in den Markt ein. Insbesondere die Pläne, welche weit über eine 1:1 Umsetzung der IDD gehen. Gerade die geplante Provisionsbindung schränkt die Berufs- und Beratungsfreiheit des Maklers erheblich ein und geht damit zu Lasten der unabhängigen Versicherungsmakler, aber auch zu Lasten der Verbraucher. Beratung muss für Verbraucher und Finanzdienstleister weiterhin zu vernünftigen, wirtschaftlich sinnvollen Konditionen möglich sein. Die volle Wahlfreiheit der Kunden und des Maklers zwischen in Bezug auf die Art und Weise der Vergütung ist eine Stärke und muss daher erhalten bleiben.

Die Kernaussagen der vorliegenden wissenschaftlichen Stellungnahme lauten:

  1. Die vom Gesetzgeber geplante Provisionsbindung des Versicherungsvermittlers, und damit auch des Versicherungsmaklers, an die Versicherungsunternehmen ist verfassungswidrig.
  2. Das totale Verbot, Honorarvereinbarungen mit den Verbrauchern zu schließen, ist der schwerstmögliche Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Versicherungsmakler.
  3. Die geplante Provisionsbindung fördert nicht die Honorarberatung, sondern schädigt sie. Nur die große Masse der Makler (ca. 45.000) wäre in der Lage die Honorarberatung in Deutschland flächendeckend zu stärken.
  4. Die geplante Provisionsbindung der Versicherungsmakler an die Versicherer ist zur Stärkung der Honorarberatung weder erforderlich, noch geeignet. Der Eingriff beinhaltet schon gar nicht das mildeste Mittel, worauf zutreffend auch der Bundesrat hingewiesen hat.

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW: „Wir sehen uns in unserer bisherigen Kritik an den Plänen zur IDD-Umsetzung bestätigt. Es geht hier um sehr grundsätzliche Fragen für den Berufsstand der Versicherungsmakler. Das geht auch schon deutlich über ein ‚Wehret den Anfängen‘ hinaus. Die vorgesehenen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Versicherungsmakler würden zu einem intensiven und mit nichts gerechtfertigten Markteingriff zugunsten der quasi nicht vorhandenen Berufsgruppe der Versicherungsberater führen. Ich gehe davon aus, dass wir, unterstützt durch diesem wissenschaftlichen Beitrag, noch zu einer sinnvollen Umsetzung der IDD kommen werden.“
Auch zu der bisher geplanten Doppelberatungspflicht (Beratung durch Makler und Versicherungsunternehmen) äußerst sich Prof. Dr. Schwintowski kritisch und regt unter Verweis auf das verfassungsrechtliche Grundprinzip der Normenbestimmtheit und Normenklarheit an, die bisherige Regelung beizubehalten. Diese ging davon aus, dass ein Versicherer nicht zur Beratung verpflichtet ist, wenn ein Makler den Versicherungsvertrag beim Kunden vermittelt hat.
Christian Nuschele, Head of Sales Germany & Austria der Standard Life: „Es ist wichtig, dass sich die Makler, Verbände und Maklerversicherer dafür stark machen, dass es in den finalen Verhandlungen noch einmal zu positiven Änderungen im Sinne der unabhängigen Makler kommt. Dass der AfW als einer der führenden Verbände vorangeht und Prof. Schwintowski mit einer rechtlichen Überprüfung beauftragt hat, begrüßen wir sehr. Es war für uns keine Frage, diese Initiative als Partner zu unterstützen.“
„Als Maklerpool ist es uns wichtig, einer offensichtlich verfassungswidrigen und praxisuntauglichen Schlechterstellung unseres Berufszweiges entgegenzutreten. Wir hoffen sehr auf eine verfassungskonforme und verbraucherfreundliche Nachjustierung des Gesetzes.“ Fügt Oliver Drewes aus dem Hause maxpool hinzu.
Heiko Reddmann, Geschäftsführer der Honorarkonzept, begründet das Engagement seines Unternehmens mit der dringend notwendigen Stärkung der Interessensvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler. „Gerade die aktuellen Pläne bei der Umsetzung der IDD, in die Gewerbefreiheit der Unabhängigen einzugreifen und sie durch das Provisionsgebot gesetzlich von den Provisionshöhen abhängig zu machen, halten wir in dieser Form für nicht zielführend für die gewünschte Stärkung der Honorarberatung in Deutschland. Denn der bisher ausschließlich im Kundeninteresse tätige Versicherungsmakler würde so seinen Status als unabhängiger Sachwalter des Kunden verlieren. Hier setzen wir auf das Engagement des Bundesverband AfW und unterstützen seine Positionen gern.“
Die wissenschaftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Schwintowski ist auf der Webseite des AfW www.afw-verband.de frei abrufbar. Der Verband und seine Unterstützer Standard Life, maxpool und Honorarkonzept stellen das Gutachten allen Interessierten zur Verfügung. Eine Weitergabe und Verbreitung ist erwünscht.


AFW – BUNDESVERBAND FINANZDIENSTLEISTUNG E.V.

Der Berufsverband unabhängiger Finanzdienstleister. Circa 30.000 Versicherungs- und Kapitalanlagevermittler werden durch seine rund 1.800 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzdienstleister in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden.