10. IGVM-Versicherungsmaklerforum – BU in Recht und Praxis und Versicherungsmaklerrecht

Kategorien: Recht3,4 min readSchlagwörter:

Zum 10. Mal in Folge richtet die IGVM das Forum für Versicherungsmakler/innen aus. Der Berufsverband ist dieses Mal zu Gast im Waldhotel „Schäferberg“ in Espenau (in der Nähe von Kassel).

Zweimal pro Jahr – jeweils im Frühjahr und Herbst veranstaltet der Berliner Verband dieses Versicherungsmaklerforum, dass die unabhängige berufliche Fortbildung von Versicherungsmakler/innen zum Ziel hat – völlig frei von Produkt bezogenen Absatzinteressen der Versicherungswirtschaft und zu reinen Selbstkosten.
Schwerpunkte sind bei der diesjährigen Herbsttagung: die Berufsunfähigkeitsversicherung in Recht und Praxis und das Versicherungsmaklerrecht. Anders, als man dies von herkömmlichen Seminarreihen für Versicherungsvermittler kennt, steht am 24. September nicht der Vergleich von guten Bedingungswerken im Vordergrund, sondern die Bearbeitung von BU-Leistungsfällen. „Denn hier trennt sich die Spreu vom Weizen in der Vermittlerschaft“, betont der 1. stellvertretende Vorsitzende des Verbandes und Referent, Wilfried E. Simon. „Gute BU-Bedingungswerke, die dem Bedarf des VN möglichst umfassend entsprechen, bilden die rechtlichen Grundlagen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Dies aber ist nur die eine Seite der Medaille. Mindestens genauso wichtig ist professionelle Hilfe im Leistungsfall. Hier müssen Versicherungsmakler wissen, worauf sie achten müssen, damit ihr Mandant möglichst schnell und ohne lange Wege über die Gerichtsinstanzen gehen zu müssen, zu seinem Recht kommt. Denn hier geht es schließlich um dessen Existenzschutz, für den sich viele Berufsgruppen hohe Beiträge leisten müssen.
Der Freitag (25.9.) steht wie immer im Fokus des Versicherungsvertrags- und Versicherungsmaklerrechts. Schwerpunktthemen sind hier die in letzter Zeit unzumutbaren Inhalte von Courtagevereinbarungen, die einige Versicherer zur Grundlage der künftigen Zusammenarbeit machen und die Versicherungsmaklerinnen inakzeptable und unannehmbare Pflichten aufbürden wollen. Wie der Vortrag von Dipl.-Betriebswirt (FH), Michael Otto, zeigen wird, ist die IGVM auch hier nicht untätig geblieben und hat reagiert. IGVM-eigene Bedingungen für die Zusammenarbeit von Versicherungsmaklerunternehmen mit den Versicherern (IGVM-ABGV), die der Verband entwickelte, werden dort zum ersten Mal vorgestellt.
Nach den voraussehbaren Kürzungen der Abschlusscourtagen durch die Versicherer in Folge des LVRG ist es unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlich geworden, dass Vermittler nach Alternativen bei Ihrer Vergütung Ausschau halten. Doch was ist erlaubt und wo werden die Grenzen erlaubter Rechtsdienstleistung überschritten? Da sind die Meinungen der Experten jedoch gespalten. Ein Vortrag, in dem die Seiten der Befürworter einer gesonderten Vergütungsvereinbarung und deren Gegner beleuchtet werden, soll mehr Licht ins Dunkle bringen und jedem Teilnehmer eine wertvolle Entscheidungshilfe bieten.
Was Versicherungsmakler/innen bei der Schadenshilfe nach Eintritt des Versicherungsfalls wissen und beachten müssen; dazu trägt die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht, Kathrin Pagel, Kanzlei SANDKÜHLER SCHIRMER, Hamburg umfassend vor. Die Vermittlung und Betreuung von gewerblichen Versicherungen bergen für den Vermittler erhebliche Risiken. Unzureichende Bedarfs- und Risikoanalysen können versicherte Betriebe schnell in den Ruin treiben. An Hand von Beispielen erläutern dies Ralf Kramer und Peter Leibold. Sie zeigen auf, wie sich die Haftungsklippen – auch bei rauher See – meisterlich umschiffen lassen.
Alle, die fleißig Bildungspunkte (BiPu) sammeln, kommen auch hier natürlich nicht zu kurz. Die IGVM erteilt für die Teilnahme an den beiden Veranstaltungstagen Zertifikate und hat die Inhalte zur Vorabprüfung bei „gut beraten“ angemeldet. Für die Anmeldung der BiPu müssen die Teilnehmer allerdings selbst sorge tragen.
Die 3-tägige Veranstaltung wird abgerundet von der Jahreshauptversammlung des Vereins, auf der die IGVM-Mitglieder Einzelheiten über aktuelle Aktionen und Initiativen des Verbandes gibt und bereits einen Ausblick auf solche für den Rest des Jahres und für 2016 gewährt.
Die genauen Details des auch für Nicht-IGVM-Mitglieder offenen Programms erfahren Interessierte auf der Webseite der IGVM (s.u.). Das Tagungsprogramm kann dort eingesehen und auch heruntergeladen werden. Wer sich anmelden möchte kann dies ebenfalls dort vornehmen. Interessenten sollten jedoch nicht lange überlegen, denn die Teilnehmerzahl ist an den möglichen Hotelkapazitäten ausgelegt und deshalb begrenzt. Die Frühjahrstagungen in Würzburg waren bereits binnen weniger Tage ausgebucht.
Nähere Informationen und Anmeldung unter:
http://www.igvm.de/anmeldung-igvm-versicherungsmaklerforum/

Pressekontakt:
Wilfried  E.  Simon
Brückenstraße  22
57647 Nistertal
Telefon: 02661 / 94 95 – 81
Fax: 02661 / 94 95 – 82
E-Mail:  wilfried.simon@igvm.de
Internet: www.IGVM.de

10. IGVM-Versicherungsmaklerforum – BU in Recht und Praxis und Versicherungsmaklerrecht

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Zum 10. Mal in Folge richtet die IGVM das Forum für Versicherungsmakler/innen aus. Der Berufsverband ist dieses Mal zu Gast im Waldhotel „Schäferberg“ in Espenau (in der Nähe von Kassel).

Zweimal pro Jahr – jeweils im Frühjahr und Herbst veranstaltet der Berliner Verband dieses Versicherungsmaklerforum, dass die unabhängige berufliche Fortbildung von Versicherungsmakler/innen zum Ziel hat – völlig frei von Produkt bezogenen Absatzinteressen der Versicherungswirtschaft und zu reinen Selbstkosten.
Schwerpunkte sind bei der diesjährigen Herbsttagung: die Berufsunfähigkeitsversicherung in Recht und Praxis und das Versicherungsmaklerrecht. Anders, als man dies von herkömmlichen Seminarreihen für Versicherungsvermittler kennt, steht am 24. September nicht der Vergleich von guten Bedingungswerken im Vordergrund, sondern die Bearbeitung von BU-Leistungsfällen. „Denn hier trennt sich die Spreu vom Weizen in der Vermittlerschaft“, betont der 1. stellvertretende Vorsitzende des Verbandes und Referent, Wilfried E. Simon. „Gute BU-Bedingungswerke, die dem Bedarf des VN möglichst umfassend entsprechen, bilden die rechtlichen Grundlagen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Dies aber ist nur die eine Seite der Medaille. Mindestens genauso wichtig ist professionelle Hilfe im Leistungsfall. Hier müssen Versicherungsmakler wissen, worauf sie achten müssen, damit ihr Mandant möglichst schnell und ohne lange Wege über die Gerichtsinstanzen gehen zu müssen, zu seinem Recht kommt. Denn hier geht es schließlich um dessen Existenzschutz, für den sich viele Berufsgruppen hohe Beiträge leisten müssen.
Der Freitag (25.9.) steht wie immer im Fokus des Versicherungsvertrags- und Versicherungsmaklerrechts. Schwerpunktthemen sind hier die in letzter Zeit unzumutbaren Inhalte von Courtagevereinbarungen, die einige Versicherer zur Grundlage der künftigen Zusammenarbeit machen und die Versicherungsmaklerinnen inakzeptable und unannehmbare Pflichten aufbürden wollen. Wie der Vortrag von Dipl.-Betriebswirt (FH), Michael Otto, zeigen wird, ist die IGVM auch hier nicht untätig geblieben und hat reagiert. IGVM-eigene Bedingungen für die Zusammenarbeit von Versicherungsmaklerunternehmen mit den Versicherern (IGVM-ABGV), die der Verband entwickelte, werden dort zum ersten Mal vorgestellt.
Nach den voraussehbaren Kürzungen der Abschlusscourtagen durch die Versicherer in Folge des LVRG ist es unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlich geworden, dass Vermittler nach Alternativen bei Ihrer Vergütung Ausschau halten. Doch was ist erlaubt und wo werden die Grenzen erlaubter Rechtsdienstleistung überschritten? Da sind die Meinungen der Experten jedoch gespalten. Ein Vortrag, in dem die Seiten der Befürworter einer gesonderten Vergütungsvereinbarung und deren Gegner beleuchtet werden, soll mehr Licht ins Dunkle bringen und jedem Teilnehmer eine wertvolle Entscheidungshilfe bieten.
Was Versicherungsmakler/innen bei der Schadenshilfe nach Eintritt des Versicherungsfalls wissen und beachten müssen; dazu trägt die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht, Kathrin Pagel, Kanzlei SANDKÜHLER SCHIRMER, Hamburg umfassend vor. Die Vermittlung und Betreuung von gewerblichen Versicherungen bergen für den Vermittler erhebliche Risiken. Unzureichende Bedarfs- und Risikoanalysen können versicherte Betriebe schnell in den Ruin treiben. An Hand von Beispielen erläutern dies Ralf Kramer und Peter Leibold. Sie zeigen auf, wie sich die Haftungsklippen – auch bei rauher See – meisterlich umschiffen lassen.
Alle, die fleißig Bildungspunkte (BiPu) sammeln, kommen auch hier natürlich nicht zu kurz. Die IGVM erteilt für die Teilnahme an den beiden Veranstaltungstagen Zertifikate und hat die Inhalte zur Vorabprüfung bei „gut beraten“ angemeldet. Für die Anmeldung der BiPu müssen die Teilnehmer allerdings selbst sorge tragen.
Die 3-tägige Veranstaltung wird abgerundet von der Jahreshauptversammlung des Vereins, auf der die IGVM-Mitglieder Einzelheiten über aktuelle Aktionen und Initiativen des Verbandes gibt und bereits einen Ausblick auf solche für den Rest des Jahres und für 2016 gewährt.
Die genauen Details des auch für Nicht-IGVM-Mitglieder offenen Programms erfahren Interessierte auf der Webseite der IGVM (s.u.). Das Tagungsprogramm kann dort eingesehen und auch heruntergeladen werden. Wer sich anmelden möchte kann dies ebenfalls dort vornehmen. Interessenten sollten jedoch nicht lange überlegen, denn die Teilnehmerzahl ist an den möglichen Hotelkapazitäten ausgelegt und deshalb begrenzt. Die Frühjahrstagungen in Würzburg waren bereits binnen weniger Tage ausgebucht.
Nähere Informationen und Anmeldung unter:
http://www.igvm.de/anmeldung-igvm-versicherungsmaklerforum/

Pressekontakt:
Wilfried  E.  Simon
Brückenstraße  22
57647 Nistertal
Telefon: 02661 / 94 95 – 81
Fax: 02661 / 94 95 – 82
E-Mail:  wilfried.simon@igvm.de
Internet: www.IGVM.de