Versicherungsunternehmen darf eigenen Allfinanzvertrieb nicht mehr als Betreuer und Ansprechpartner nennen (IGVM)

Kategorien: Vereine und Verbände0,5 min readSchlagwörter:
Versicherungsunternehmen darf eigenen Allfinanzvertrieb nicht mehr als Betreuer und Ansprechpartner nennen.
Versicherungsunternehmen unterliegt in einem Rechtsstreit vor dem OLG Nürnberg dem IGVM-Mitgliedsunternehmen Thummet Versicherungsmakler GmbH.
Mit Urteil vom 30.06.2015 hat das OLG Nürnberg dem beklagten Versicherungsunternehmen sinngemäß untersagt, zu Zwecken des Wettbewerbs in Schreiben an Versicherungsnehmer unter der Rubrik „Es betreut Sie:“ den Berater eines eigenen Allfinanzvertriebes zu benennen, wenn der Versicherungsnehmer einen Maklervertrag mit einem Versicherungsmakler geschlossen hat und dieser dem Versicherer eine entsprechende Vollmacht vorgelegt hat (Az.: 3 U 2086/14 – noch nicht rechtskräftig). weiterlesen>
Quelle: MAKLERKONZEPTE

Versicherungsunternehmen darf eigenen Allfinanzvertrieb nicht mehr als Betreuer und Ansprechpartner nennen (IGVM)

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Versicherungsunternehmen darf eigenen Allfinanzvertrieb nicht mehr als Betreuer und Ansprechpartner nennen.
Versicherungsunternehmen unterliegt in einem Rechtsstreit vor dem OLG Nürnberg dem IGVM-Mitgliedsunternehmen Thummet Versicherungsmakler GmbH.
Mit Urteil vom 30.06.2015 hat das OLG Nürnberg dem beklagten Versicherungsunternehmen sinngemäß untersagt, zu Zwecken des Wettbewerbs in Schreiben an Versicherungsnehmer unter der Rubrik „Es betreut Sie:“ den Berater eines eigenen Allfinanzvertriebes zu benennen, wenn der Versicherungsnehmer einen Maklervertrag mit einem Versicherungsmakler geschlossen hat und dieser dem Versicherer eine entsprechende Vollmacht vorgelegt hat (Az.: 3 U 2086/14 – noch nicht rechtskräftig). weiterlesen>
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