Strafanzeige – Kann es jeden Vermittler treffen? – Strafrechtsschutz für Versicherungsvermittler

Kategorien: Allgemein1,7 min read

Das Risiko von Strafanzeigen gegen Vermittler wächst.
Ob schuldlos oder nicht – jeder Vermittler kann von Anlageskandalen oder unseriösen Geschäftspraktiken betroffen sein. Vermittler sind immer abhängig von den Produkten und dem Geschäftsgebaren der Anbieter. Allzu oft – zumindest bei jedem neuen Anlageskandal – geraten Vermittler auch ohne eigene Schuld zwischen die Mühlen aufgebrachter Anleger, spezialisierter Anwälte und womöglich der Staatsanwaltschaft. Schnell stehen dabei Vorwürfe wie Kapitalanlagebetrug und andere harte Vorwürfe im Raum. Die betroffenen Vermittler fallen jedes Mal aus allen Wolken.
Aber jeder Vermittler kann und sollte für solche Fälle Vorsorge treffen. Der VSAV hilft Ihnen dabei.
Denn: Straf-Verfahren laufen oft über Monate, ja häufig sogar über Jahre, bis ein Ergebnis erzielt wird. Das Ergebnis einer erfolgreichen Strafverteidigung hängt im Wesentlichen von qualifizierten Strafverteidigern ab. Auch in den Fällen in denen die Verfahren eingestellt werden, entstanden in der Regel Kosten, die mehrere 10.000 € leicht überschritten haben. Beispiele: Link zu den Schadenfällen Diese haben die betroffenen Vermittler aus eigener Tasche zu zahlen, wenn Sie nicht Straf-Rechtsschutz versichert sind.
Der VSAV e.V. hat deshalb für seine Mitglieder, die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, eine Lösung geschaffen, welche die Mitglieder automatisch mit dem Beitritt zum VSAV e.V. erhalten. Der berufliche bedingte Straf-Rechtsschutz ist im jährlichen Mitgliedsbeitrag von 60 € automatisch enthalten. Das Beantragen der Mitgliedschaft reicht somit völlig aus, um diesen wichtigen Deckungsschutz zu erhalten.
Als Deckungssumme im Gruppenvertrag stehen jedem versicherten Mitglied 300.000 € und Strafkautionen bis zu 100.000 € darlehensweise zu.
Interessierte können den Antrag auf die VSAV e.V. Mitgliedschaft einreichen und erhalten nach der Mitgliedsbestätigung auch die Bestätigung über die Straf-Rechtsschutz-Deckung.
Vermittler, die sich und ihre Familien souverän stellen wollen, sollte diese Chance nutzen und sich somit beruflich optimal aufstellen.
Erneut stellt der VSAV sein Motto „Schützen und Nützen“ für seine Mitglieder damit praxisnah unter Beweis. Viele weitere Inklusiv-Leistungen finden Sie unter http://www.vsav.de
Kontakt:
VSAV e. V.
Ralf Werner Barth
Vorstandsvorsitzender
Birkenweg 5
74193 Schwaigern
Tel: 07138 810999-11
Fax: 07138 810999-22
E-Mail: info@vsav.de
Web: http://www.vsav.de

Strafanzeige – Kann es jeden Vermittler treffen? – Strafrechtsschutz für Versicherungsvermittler

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Das Risiko von Strafanzeigen gegen Vermittler wächst.
Ob schuldlos oder nicht – jeder Vermittler kann von Anlageskandalen oder unseriösen Geschäftspraktiken betroffen sein. Vermittler sind immer abhängig von den Produkten und dem Geschäftsgebaren der Anbieter. Allzu oft – zumindest bei jedem neuen Anlageskandal – geraten Vermittler auch ohne eigene Schuld zwischen die Mühlen aufgebrachter Anleger, spezialisierter Anwälte und womöglich der Staatsanwaltschaft. Schnell stehen dabei Vorwürfe wie Kapitalanlagebetrug und andere harte Vorwürfe im Raum. Die betroffenen Vermittler fallen jedes Mal aus allen Wolken.
Aber jeder Vermittler kann und sollte für solche Fälle Vorsorge treffen. Der VSAV hilft Ihnen dabei.
Denn: Straf-Verfahren laufen oft über Monate, ja häufig sogar über Jahre, bis ein Ergebnis erzielt wird. Das Ergebnis einer erfolgreichen Strafverteidigung hängt im Wesentlichen von qualifizierten Strafverteidigern ab. Auch in den Fällen in denen die Verfahren eingestellt werden, entstanden in der Regel Kosten, die mehrere 10.000 € leicht überschritten haben. Beispiele: Link zu den Schadenfällen Diese haben die betroffenen Vermittler aus eigener Tasche zu zahlen, wenn Sie nicht Straf-Rechtsschutz versichert sind.
Der VSAV e.V. hat deshalb für seine Mitglieder, die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, eine Lösung geschaffen, welche die Mitglieder automatisch mit dem Beitritt zum VSAV e.V. erhalten. Der berufliche bedingte Straf-Rechtsschutz ist im jährlichen Mitgliedsbeitrag von 60 € automatisch enthalten. Das Beantragen der Mitgliedschaft reicht somit völlig aus, um diesen wichtigen Deckungsschutz zu erhalten.
Als Deckungssumme im Gruppenvertrag stehen jedem versicherten Mitglied 300.000 € und Strafkautionen bis zu 100.000 € darlehensweise zu.
Interessierte können den Antrag auf die VSAV e.V. Mitgliedschaft einreichen und erhalten nach der Mitgliedsbestätigung auch die Bestätigung über die Straf-Rechtsschutz-Deckung.
Vermittler, die sich und ihre Familien souverän stellen wollen, sollte diese Chance nutzen und sich somit beruflich optimal aufstellen.
Erneut stellt der VSAV sein Motto „Schützen und Nützen“ für seine Mitglieder damit praxisnah unter Beweis. Viele weitere Inklusiv-Leistungen finden Sie unter http://www.vsav.de
Kontakt:
VSAV e. V.
Ralf Werner Barth
Vorstandsvorsitzender
Birkenweg 5
74193 Schwaigern
Tel: 07138 810999-11
Fax: 07138 810999-22
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