Servicegebührenmodell für Versicherungs- und Finanzmakler

Kategorien: Allgemein1,5 min readSchlagwörter: , ,

VSAV-Webinar mit Blanke Meier Evers Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Hiermit laden wir Sie herzlich zu dem Webinar
„Servicegebührenmodell für Versicherungs- und Finanzmakler“
mit Jürgen Evers, Partner und Rechtsanwalt für Vertriebsrecht bei Blanke Meier Evers, Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB und mit dem VSAV e. V. am 04. August 2015, um 10:00 Uhr ein.
Herr Jürgen Evers ist seit 1989 im Vertriebsrecht tätig, mit Schwerpunkt Vertrieb Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Begleitend zum Studium der Rechtswissenschaften an der Uni Göttingen war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Rewi Institut für Rechtswissenschaftliche und Betriebswirtschaftliche Information tätig, später auch an der Uni Göttingen. Er ist außerdem Herausgeber der Publikation „Vertriebsrecht in Leitsätzen“ – VertR-LS Rechtsprechungsdatenbank zum Vertriebsrecht. Zu seinen zahlreichen Publikationen zählt u.a. der „Maklerkompass 2014“.
Im Webinar werden folgende zentrale Themen behandelt:
Ausgangslage
Formen der Servicegebührenmodelle
Abgrenzung Beratung – Service
Vereinbarkeit mit Vertragspflichten
Grenzen der Serviceleistungen
Vorteile des Servicegebührenmodells
Staffelung der Serviceleistungen
Servicegebühr
Herausforderungen für den Makler
Konzeptentwicklung und Implementierung
Der Gesetzgeber hat mit dem Lebensversicherungs-Reformgesetz eine klare Ansage gemacht. Tarife sollen von Abschlusskosten entlastet werden. Es ist daher nicht mehr zeitgemäß, Kunden in dem Glauben zu lassen, Serviceleistungen seien Teil der Beratung und stets mit der Abschlusscourtage vergütet. Service ist getrennt von der Beratung zu sehen und nach dem Willen des Gesetzgebers einer gesonderten Vergütung zugänglich.
Weite Informationen zum Referenten Jürgen Evers finden Sie auf der Webseite der Kanzlei Blanke Meier Evers unter: http://bme-law.de/
Alle weiterführenden Informationen finden Sie auf der Event-Detailseite.
*Die 0180-er-Nr. kostet den Teilnehmer 14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR/Minute (inkl. MwSt.)
Da uns aus technischen Gründen nur ein begrenztes Kontingent von 100 Plätzen zur Verfügung steht, regen wir an, dass Sie sich zeitnah einen der Teilnehmerplätze sichern.

Servicegebührenmodell für Versicherungs- und Finanzmakler

Kategorien: Allgemein1,5 min readSchlagwörter: , ,

VSAV-Webinar mit Blanke Meier Evers Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Hiermit laden wir Sie herzlich zu dem Webinar
„Servicegebührenmodell für Versicherungs- und Finanzmakler“
mit Jürgen Evers, Partner und Rechtsanwalt für Vertriebsrecht bei Blanke Meier Evers, Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB und mit dem VSAV e. V. am 04. August 2015, um 10:00 Uhr ein.
Herr Jürgen Evers ist seit 1989 im Vertriebsrecht tätig, mit Schwerpunkt Vertrieb Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Begleitend zum Studium der Rechtswissenschaften an der Uni Göttingen war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Rewi Institut für Rechtswissenschaftliche und Betriebswirtschaftliche Information tätig, später auch an der Uni Göttingen. Er ist außerdem Herausgeber der Publikation „Vertriebsrecht in Leitsätzen“ – VertR-LS Rechtsprechungsdatenbank zum Vertriebsrecht. Zu seinen zahlreichen Publikationen zählt u.a. der „Maklerkompass 2014“.
Im Webinar werden folgende zentrale Themen behandelt:
Ausgangslage
Formen der Servicegebührenmodelle
Abgrenzung Beratung – Service
Vereinbarkeit mit Vertragspflichten
Grenzen der Serviceleistungen
Vorteile des Servicegebührenmodells
Staffelung der Serviceleistungen
Servicegebühr
Herausforderungen für den Makler
Konzeptentwicklung und Implementierung
Der Gesetzgeber hat mit dem Lebensversicherungs-Reformgesetz eine klare Ansage gemacht. Tarife sollen von Abschlusskosten entlastet werden. Es ist daher nicht mehr zeitgemäß, Kunden in dem Glauben zu lassen, Serviceleistungen seien Teil der Beratung und stets mit der Abschlusscourtage vergütet. Service ist getrennt von der Beratung zu sehen und nach dem Willen des Gesetzgebers einer gesonderten Vergütung zugänglich.
Weite Informationen zum Referenten Jürgen Evers finden Sie auf der Webseite der Kanzlei Blanke Meier Evers unter: http://bme-law.de/
Alle weiterführenden Informationen finden Sie auf der Event-Detailseite.
*Die 0180-er-Nr. kostet den Teilnehmer 14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR/Minute (inkl. MwSt.)
Da uns aus technischen Gründen nur ein begrenztes Kontingent von 100 Plätzen zur Verfügung steht, regen wir an, dass Sie sich zeitnah einen der Teilnehmerplätze sichern.