Rürup-Rente sicher beraten mit dem AVP finance planner

In einem kürzlich bekanntgewordenen Urteil des OLG Saarbrücken aus dem Jahr 2014 (Az.: 5 U 64/13) wurden die Anforderungen an die Beratung und die Dokumentation bei Rürup-Renten konkretisiert. Mit der Unterstützung durch den „AVP finance planner“ erfüllen Sie diese mühelos! Aber der Reihe nach. Das Gericht zählte auf, worauf Versicherungsmakler insbesondere hinzuweisen haben und was sie damit auch dokumentieren sollten, u. a.:

  • Deutliche Unterscheidung zwischen den so genannten Rürup-Rentenmodellen und den flexiblen Rentenmodellen der Privatversicherer. Es genüge nicht, lediglich die steuerlichen Vorteile einer Rürup-Rente zu verdeutlichen.
  • Unmissverständlicher Hinweis auf die Nachteile dieser steuerlich geförderten Rentenversicherung, etwa dass der Versicherungsnehmer zu keiner Zeit über das angesparte Kapital frei verfügen könne (Verzicht auf das Kapitalwahlrecht).
  • Eindeutiger Hinweis darauf, dass nach dem Tod lediglich der Ehegatte und die Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld bestehe, eine Hinterbliebenenrente erhalten könnten. Das Gericht betonte, dies sei hinsichtlich der Risikoeinschätzung ein zentraler Punkt der Rentenabsicherung. Denn ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer werde nicht davon ausgehen, dass er bei seiner zusätzlichen Vorsorge im Wege einer kapitalfinanzierten Altersversorgung ohne deutlichen Hinweis keinerlei frei vererbbaren Rückkaufswert anspare.
  • Der Versicherungsmakler schulde einem Interessenten darüber hinaus die Auswertung unterschiedlicher Versicherungsbedingungen. Der Makler genüge seiner oben dargestellten Beratungspflicht nicht allein dadurch, dass er ihm eine Vielzahl von Unterlagen zur eigenen Auswertung zur Verfügung stelle.

Machen Sie es sich leicht, mit dem „AVP finance planner“! All die angesprochenen Pflichten des Maklers können mit der Software einfach bewältigt werden. Der „AVP finance planner“ stellt Ihnen neben den Berechnungen auf Knopfdruck folgende Beratungs- und Dokumentationshilfen zur Verfügung:

  • Übersicht „Gesetzliche Rahmenbedingungen Altersvorsorge“.
  • Produktmanagement zu Basis-/Rürup-Renten.
  • Tools zur Erstellung individueller Dokumentationen (mit Textbausteinen).

Testen Sie jetzt alle Beratungs- und Dokumentationshilfen der Software. Für eine unbegrenzte Nutzung können „Basic-User“ jederzeit online auf die „Personal-Edition“ upgraden.
Weiter Informationen finden Sie unter https://www.avp-professional.de/

Rürup-Rente sicher beraten mit dem AVP finance planner

In einem kürzlich bekanntgewordenen Urteil des OLG Saarbrücken aus dem Jahr 2014 (Az.: 5 U 64/13) wurden die Anforderungen an die Beratung und die Dokumentation bei Rürup-Renten konkretisiert. Mit der Unterstützung durch den „AVP finance planner“ erfüllen Sie diese mühelos! Aber der Reihe nach. Das Gericht zählte auf, worauf Versicherungsmakler insbesondere hinzuweisen haben und was sie damit auch dokumentieren sollten, u. a.:

  • Deutliche Unterscheidung zwischen den so genannten Rürup-Rentenmodellen und den flexiblen Rentenmodellen der Privatversicherer. Es genüge nicht, lediglich die steuerlichen Vorteile einer Rürup-Rente zu verdeutlichen.
  • Unmissverständlicher Hinweis auf die Nachteile dieser steuerlich geförderten Rentenversicherung, etwa dass der Versicherungsnehmer zu keiner Zeit über das angesparte Kapital frei verfügen könne (Verzicht auf das Kapitalwahlrecht).
  • Eindeutiger Hinweis darauf, dass nach dem Tod lediglich der Ehegatte und die Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld bestehe, eine Hinterbliebenenrente erhalten könnten. Das Gericht betonte, dies sei hinsichtlich der Risikoeinschätzung ein zentraler Punkt der Rentenabsicherung. Denn ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer werde nicht davon ausgehen, dass er bei seiner zusätzlichen Vorsorge im Wege einer kapitalfinanzierten Altersversorgung ohne deutlichen Hinweis keinerlei frei vererbbaren Rückkaufswert anspare.
  • Der Versicherungsmakler schulde einem Interessenten darüber hinaus die Auswertung unterschiedlicher Versicherungsbedingungen. Der Makler genüge seiner oben dargestellten Beratungspflicht nicht allein dadurch, dass er ihm eine Vielzahl von Unterlagen zur eigenen Auswertung zur Verfügung stelle.

Machen Sie es sich leicht, mit dem „AVP finance planner“! All die angesprochenen Pflichten des Maklers können mit der Software einfach bewältigt werden. Der „AVP finance planner“ stellt Ihnen neben den Berechnungen auf Knopfdruck folgende Beratungs- und Dokumentationshilfen zur Verfügung:

  • Übersicht „Gesetzliche Rahmenbedingungen Altersvorsorge“.
  • Produktmanagement zu Basis-/Rürup-Renten.
  • Tools zur Erstellung individueller Dokumentationen (mit Textbausteinen).

Testen Sie jetzt alle Beratungs- und Dokumentationshilfen der Software. Für eine unbegrenzte Nutzung können „Basic-User“ jederzeit online auf die „Personal-Edition“ upgraden.
Weiter Informationen finden Sie unter https://www.avp-professional.de/