Kein Vertrieb ohne Beratung: IDD schiebt Ausnahmen einen Riegel vor

Kategorien: Recht0,8 min readSchlagwörter:
Insurtechs, Direktversicherer und Online-Vertriebe hatten bisher die Möglichkeit, ohne Beratung Produkte zu vermitteln. Diese Ausnahmeregelungen wurden in der IDD jetzt gestrichen und es gilt: gleiche Beratungspflichten für alle, ob online oder offline. 

Der Bundestag hat am 29.06.017 im Rahmen der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen, dass es zukünftig keinen Vertrieb ohne Beratung mehr geben wird. Bisher hatten Vermittler von Versicherungen im Fernabsatz die Möglichkeit, auch ohne Beratung der Kunden die Produkte zu vertreiben. Der Gedanke dahinter war, die Abläufe im Verkauf bei weniger beratungsintensiven Produkten im Onlinevertrieb zu vereinfachen. Die Kritik auf Maklerseite und von mehreren Vermittlerverbänden, die für gleiche Rechte und Pflichten für Offline- und Online-Verkäufer mobil machten, hat nun Erfolg gezeigt. Die Ausnahmeregelung für Verträge im Fernabsatz wurde gestrichen (§ 6, Abs.6 VVG).


Quelle: http://www.asscompact.de/nachrichten/kein-vertrieb-ohne-beratung-idd-schiebt-ausnahmen-einen-riegel-vor?from=2017-07-05%2009%3A00&to=2017-07-06%2007%3A30&pid=463952

Kein Vertrieb ohne Beratung: IDD schiebt Ausnahmen einen Riegel vor

Kategorien: Recht0,8 min readSchlagwörter:
Insurtechs, Direktversicherer und Online-Vertriebe hatten bisher die Möglichkeit, ohne Beratung Produkte zu vermitteln. Diese Ausnahmeregelungen wurden in der IDD jetzt gestrichen und es gilt: gleiche Beratungspflichten für alle, ob online oder offline. 

Der Bundestag hat am 29.06.017 im Rahmen der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen, dass es zukünftig keinen Vertrieb ohne Beratung mehr geben wird. Bisher hatten Vermittler von Versicherungen im Fernabsatz die Möglichkeit, auch ohne Beratung der Kunden die Produkte zu vertreiben. Der Gedanke dahinter war, die Abläufe im Verkauf bei weniger beratungsintensiven Produkten im Onlinevertrieb zu vereinfachen. Die Kritik auf Maklerseite und von mehreren Vermittlerverbänden, die für gleiche Rechte und Pflichten für Offline- und Online-Verkäufer mobil machten, hat nun Erfolg gezeigt. Die Ausnahmeregelung für Verträge im Fernabsatz wurde gestrichen (§ 6, Abs.6 VVG).


Quelle: http://www.asscompact.de/nachrichten/kein-vertrieb-ohne-beratung-idd-schiebt-ausnahmen-einen-riegel-vor?from=2017-07-05%2009%3A00&to=2017-07-06%2007%3A30&pid=463952