Frontalangriff auf Check24
Veröffentlicht:16. Januar 2018
Das Kleingedruckte in Versicherungsverträgen ist Verbraucherschützern seit jeher ein Ärgernis. Versicherungskaufleute wiederum ärgern sich seit geraumer Zeit über zu klein Geratenes im Internet: Konkret geht es um das Vergleichsportal Check24, das jedes Jahr Versicherungsverträge in Milliardenhöhe vermittelt, seine Maklertätigkeit aber eher im Kleingedruckten verschleiert.
Es ist nur ein Satz, der nach Einschätzung des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) viel größer, ausführlicher und weiter oben auf der Check-24-Website stehen müsste: „Erstinformation – Check-24 ist immer für Sie da, Ihr unabhängiger Versicherungsmakler und vielfacher Testsieger“, heißt es lapidar. Wird das blau hinterlegte Wort angeklickt, öffnet sich ein Fenster mit der „Information nach §11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)“. Das alles sei völlig intransparent und verstoße zudem gegen die Rechtsprechung, behauptet Verbandspräsident Michael Heinz. Denn: „Check24 ist eine Verkaufsmaschine“, sagt Heinz gegenüber dieser Zeitung.
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/check24-verbrauchertaeuschung-bei-vergleichsportal-15384886.html
Frontalangriff auf Check24
Veröffentlicht:16. Januar 2018
Das Kleingedruckte in Versicherungsverträgen ist Verbraucherschützern seit jeher ein Ärgernis. Versicherungskaufleute wiederum ärgern sich seit geraumer Zeit über zu klein Geratenes im Internet: Konkret geht es um das Vergleichsportal Check24, das jedes Jahr Versicherungsverträge in Milliardenhöhe vermittelt, seine Maklertätigkeit aber eher im Kleingedruckten verschleiert.
Es ist nur ein Satz, der nach Einschätzung des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) viel größer, ausführlicher und weiter oben auf der Check-24-Website stehen müsste: „Erstinformation – Check-24 ist immer für Sie da, Ihr unabhängiger Versicherungsmakler und vielfacher Testsieger“, heißt es lapidar. Wird das blau hinterlegte Wort angeklickt, öffnet sich ein Fenster mit der „Information nach §11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)“. Das alles sei völlig intransparent und verstoße zudem gegen die Rechtsprechung, behauptet Verbandspräsident Michael Heinz. Denn: „Check24 ist eine Verkaufsmaschine“, sagt Heinz gegenüber dieser Zeitung.
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/check24-verbrauchertaeuschung-bei-vergleichsportal-15384886.html