DIN-Entwurf zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Finanzberatung veröffentlicht
Veröffentlicht:11. Mai 2022
Nach hochkarätiger Mitwirkung von großen Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlage-Gesellschaften, Vertrieben, Maklern, Verbänden, Nachhaltigkeits-Experten, Verbraucherschützern und Wissenschaftlern hat das Deutsche Institut für Normung DIN nun den Entwurf eines Moduls „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ veröffentlicht. Das ESG-Modul soll nach den Vorstellungen der Initiatoren zukünftig als Bestandteil der ganzheitlichen DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“, aber auch losgelöst davon, anwendbar sein.
Die modulare Erweiterung der „Basis-Finanzanalyse“ begründen die Ausschuss-Mitglieder damit, dass Nachhaltigkeitspräferenzen Einstellungen und Verhalten von Menschen beeinflussen und deshalb einen Teil der Lebenssituation des analysierten Privathaushalts ausmachen. „Daher werden die Verbraucher sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, erwartet Dr. Klaus Möller, der Obmann des DIN-Arbeitsausschusses „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ und Vorstand der Defino Institut für Finanznorm AG. Das geplante ESG-Modul soll Verbrauchern Schutz vor manipulativer Abfrage gewähren und ihnen ermöglichen, sich weitgehend unbeeinflusst über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden.
Klar strukturierter Abfrageprozess gibt Verbrauchern und Beratenden Sicherheit
Das ESG-Modul schafft einen klar strukturierten, verständlichen Abfrageprozess zur Nachhaltigkeitspräferenz. Das war nötig geworden, weil die EU-Gesetzesvorlage in der Beratungspraxis durch die einzelnen Finanzdienstleister aufgrund ihrer Komplexität kaum umzusetzen war – aber bereits ab 2. August 2022 gilt. Mit Verabschiedung der endgültigen Fassung des ESG-Moduls wird der Finanzberatungsbranche ein Instrument zur Verfügung stehen, das im Beratungsalltag einfach und flexibel zu handhaben sein wird und den Beratenden wie auch den Verbrauchern die Sicherheit einer gesetzeskonformen Finanzberatung gibt.
Der Entwurf des ESG-Moduls liegt der Öffentlichkeit bis zum 6. Juli 2022 zur Einsicht und Stellungnahme vor (https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe und https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe/ne-stellung/wdc-beuth:din21:354206130). Anschließend können noch etwaige Optimierungen eingearbeitet werden, so dass das Norm-Modul im August 2022 verfügbar sein wird.
DIN-Entwurf zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Finanzberatung veröffentlicht
Veröffentlicht:11. Mai 2022
Nach hochkarätiger Mitwirkung von großen Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlage-Gesellschaften, Vertrieben, Maklern, Verbänden, Nachhaltigkeits-Experten, Verbraucherschützern und Wissenschaftlern hat das Deutsche Institut für Normung DIN nun den Entwurf eines Moduls „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ veröffentlicht. Das ESG-Modul soll nach den Vorstellungen der Initiatoren zukünftig als Bestandteil der ganzheitlichen DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“, aber auch losgelöst davon, anwendbar sein.
Die modulare Erweiterung der „Basis-Finanzanalyse“ begründen die Ausschuss-Mitglieder damit, dass Nachhaltigkeitspräferenzen Einstellungen und Verhalten von Menschen beeinflussen und deshalb einen Teil der Lebenssituation des analysierten Privathaushalts ausmachen. „Daher werden die Verbraucher sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, erwartet Dr. Klaus Möller, der Obmann des DIN-Arbeitsausschusses „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ und Vorstand der Defino Institut für Finanznorm AG. Das geplante ESG-Modul soll Verbrauchern Schutz vor manipulativer Abfrage gewähren und ihnen ermöglichen, sich weitgehend unbeeinflusst über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden.
Klar strukturierter Abfrageprozess gibt Verbrauchern und Beratenden Sicherheit
Das ESG-Modul schafft einen klar strukturierten, verständlichen Abfrageprozess zur Nachhaltigkeitspräferenz. Das war nötig geworden, weil die EU-Gesetzesvorlage in der Beratungspraxis durch die einzelnen Finanzdienstleister aufgrund ihrer Komplexität kaum umzusetzen war – aber bereits ab 2. August 2022 gilt. Mit Verabschiedung der endgültigen Fassung des ESG-Moduls wird der Finanzberatungsbranche ein Instrument zur Verfügung stehen, das im Beratungsalltag einfach und flexibel zu handhaben sein wird und den Beratenden wie auch den Verbrauchern die Sicherheit einer gesetzeskonformen Finanzberatung gibt.
Der Entwurf des ESG-Moduls liegt der Öffentlichkeit bis zum 6. Juli 2022 zur Einsicht und Stellungnahme vor (https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe und https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe/ne-stellung/wdc-beuth:din21:354206130). Anschließend können noch etwaige Optimierungen eingearbeitet werden, so dass das Norm-Modul im August 2022 verfügbar sein wird.