Die größten Irrtümer der Manager-Haftpflicht-Versicherung
Veröffentlicht:26. Februar 2020
Heute: „Eine private D&O-Versicherung ist nur dann erforderlich, wenn das Unternehmen keine besitzt.“
Die Haftungssituation
Anlässe für Schadenersatzforderungen gibt es viele. Etwa wenn der Manager kein funktionierendes Compliance-System aufgebaut, einen Firmenteil unter Wert verkauft oder bei einem IT-Projekt den Dienstleister nicht sorgfältig genug ausgewählt hat.
In 80 Prozent aller Managerhaftungsfälle in Deutschland ist es das eigene Unternehmen selbst, das von einem Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsratsmitglied nach Fehlentscheidungen Schadenersatz fordert. Dabei haften sie persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Und zwar nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für die anderen Organmitglieder. In den verbleibenden 20 Prozent der Haftungsfälle kommen die Schadenersatzansprüche von Personen außerhalb des Unternehmens, Zu den häufigsten Anspruchsstellern zählen Insolvenzverwalter und Behörden.
Das Risiko in der Unternehmens-D&O
Um ihre Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte für den Haftungsfall abzusichern, haben immer mehr Unternehmen in den vergangenen Jahren D&O-Versicherungen abgeschlossen. Die Managerhaftpflichtpolicen haben sich in der Praxis als Schutzschirm für die Führungsetage bewährt.
Da der jeweilige Manager jedoch nicht Vertragspartner des D&O-Versicherungsvertrags des Unternehmens ist, sondern nur begünstigte versicherte Person, bestehen in der Praxis folgende Unsicherheiten für die Unternehmensleiter:
- keine sofortige Zugriffsmöglichkeit auf die Versicherungspolice
- oftmals keine Kenntnis vom genauen Umfang des Versicherungsschutzes und vielleicht bestehender Deckungslücken. Ist das Unternehmen überhaupt ausreichend versichert?
- Ausschöpfung der Deckungssumme durch andere versicherte Personen: Der Kreis der mitversicherten Personen ist groß (z.B. viele Tochtergesellschaften) und die Gefahr besteht, dass die zur Verfügung stehende Deckungssumme bereits für Schadensfälle anderer Mitversicherten aufgebraucht wurde.
Zudem muss der Manager bei einer klassischen Unternehmens-D&O befürchten, dass nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen der Versicherungsschutz durch Vertragskündigung oder Deckungssummenreduzierung beschnitten wird. 85% der Schadenersatzansprüche entstehen erst nach Ausscheiden des Managers. Und für den Versicherungsschutz entscheidend ist dann die Police zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme und nicht der Versicherungsumfang zuvor zur aktiven Zeit.
Die Lösung
Denn wenn die Unternehmens-D&O-Versicherung versagt, kann das für Geschäftsführer und Vorstände, aber auch für die Aufsichtsräte sehr gefährlich werden. Denn bleiben Unternehmen im Ernstfall auf ihrem Schaden sitzen, fordern sie umso mehr Geld von dem Manager direkt privat ein. Die einfachste Möglichkeit das geschilderte Risiko abzusichern liegt im Abschluss einer personenbezogenen Versicherung als Personal-D&O-Versicherung, die subsidiär, also im Anschluss an den Versicherungsschutz der Unternehmens-D&O Anwendung findet. Sie greift immer dann, wenn der Versicherungsschutz der Unternehmens-D&O, aus welchen Gründen auch immer, versagt. Eine Konstruktion ohne diese Subsidiarität ist problematisch, da mangels Versichereridentität unterschiedliche Versicherer einen einheitlichen Haftungsfall mit in der Regel unterschiedlichen Deckungssummen und Versicherungsbedingungen behandeln müssten.
Der Schutz
Unsere hendricks Personal-D&O-Versicherung gewährt ausschließlich dem Versicherungsnehmer einen individuellen Versicherungsschutz. Der Unternehmensleiter als Versicherungsnehmer profitiert von unserer persönlichen Beratung, sichert sich eine eigene Deckungssumme und genießt zu jeder Zeit volle Kontrolle über seinen Versicherungsschutz – sowohl als Ergänzung als auch unabhängig vom Versicherungsschutz der Unternehmens-D&O. Zudem dient unsere Personal-D&O-Versicherung der Deckung des Selbstbehalts aus § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG. Zusätzlich wird eine Kostenübernahme von Selbstbeteiligungen im Rahmen von Vergleichen gewährt.
Auch bei Managerrisiken ist Privatvorsorge angesagt! Sprechen Sie uns an.
Weitere Informationen zu hendricks und der persönlichen D&O erhalten Sie hier.
Sie arbeiten am liebsten digital? Ihre exklusiven Zugangsdaten zu hendricks digital, dem hybriden Erlebnis aus Innovation und Tradition erhalten Sie hier.
Über hendricks GmbH:
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. www.hendricks-makler.de
Pressekontakt:
hendricks GmbH
Denise Jetzki | Marketing Manager
T +49 (0)211 940 83 – 64
E denise.jetzki@hendricks-makler.de
Die größten Irrtümer der Manager-Haftpflicht-Versicherung
Veröffentlicht:26. Februar 2020
Heute: „Eine private D&O-Versicherung ist nur dann erforderlich, wenn das Unternehmen keine besitzt.“
Die Haftungssituation
Anlässe für Schadenersatzforderungen gibt es viele. Etwa wenn der Manager kein funktionierendes Compliance-System aufgebaut, einen Firmenteil unter Wert verkauft oder bei einem IT-Projekt den Dienstleister nicht sorgfältig genug ausgewählt hat.
In 80 Prozent aller Managerhaftungsfälle in Deutschland ist es das eigene Unternehmen selbst, das von einem Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsratsmitglied nach Fehlentscheidungen Schadenersatz fordert. Dabei haften sie persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Und zwar nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für die anderen Organmitglieder. In den verbleibenden 20 Prozent der Haftungsfälle kommen die Schadenersatzansprüche von Personen außerhalb des Unternehmens, Zu den häufigsten Anspruchsstellern zählen Insolvenzverwalter und Behörden.
Das Risiko in der Unternehmens-D&O
Um ihre Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte für den Haftungsfall abzusichern, haben immer mehr Unternehmen in den vergangenen Jahren D&O-Versicherungen abgeschlossen. Die Managerhaftpflichtpolicen haben sich in der Praxis als Schutzschirm für die Führungsetage bewährt.
Da der jeweilige Manager jedoch nicht Vertragspartner des D&O-Versicherungsvertrags des Unternehmens ist, sondern nur begünstigte versicherte Person, bestehen in der Praxis folgende Unsicherheiten für die Unternehmensleiter:
- keine sofortige Zugriffsmöglichkeit auf die Versicherungspolice
- oftmals keine Kenntnis vom genauen Umfang des Versicherungsschutzes und vielleicht bestehender Deckungslücken. Ist das Unternehmen überhaupt ausreichend versichert?
- Ausschöpfung der Deckungssumme durch andere versicherte Personen: Der Kreis der mitversicherten Personen ist groß (z.B. viele Tochtergesellschaften) und die Gefahr besteht, dass die zur Verfügung stehende Deckungssumme bereits für Schadensfälle anderer Mitversicherten aufgebraucht wurde.
Zudem muss der Manager bei einer klassischen Unternehmens-D&O befürchten, dass nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen der Versicherungsschutz durch Vertragskündigung oder Deckungssummenreduzierung beschnitten wird. 85% der Schadenersatzansprüche entstehen erst nach Ausscheiden des Managers. Und für den Versicherungsschutz entscheidend ist dann die Police zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme und nicht der Versicherungsumfang zuvor zur aktiven Zeit.
Die Lösung
Denn wenn die Unternehmens-D&O-Versicherung versagt, kann das für Geschäftsführer und Vorstände, aber auch für die Aufsichtsräte sehr gefährlich werden. Denn bleiben Unternehmen im Ernstfall auf ihrem Schaden sitzen, fordern sie umso mehr Geld von dem Manager direkt privat ein. Die einfachste Möglichkeit das geschilderte Risiko abzusichern liegt im Abschluss einer personenbezogenen Versicherung als Personal-D&O-Versicherung, die subsidiär, also im Anschluss an den Versicherungsschutz der Unternehmens-D&O Anwendung findet. Sie greift immer dann, wenn der Versicherungsschutz der Unternehmens-D&O, aus welchen Gründen auch immer, versagt. Eine Konstruktion ohne diese Subsidiarität ist problematisch, da mangels Versichereridentität unterschiedliche Versicherer einen einheitlichen Haftungsfall mit in der Regel unterschiedlichen Deckungssummen und Versicherungsbedingungen behandeln müssten.
Der Schutz
Unsere hendricks Personal-D&O-Versicherung gewährt ausschließlich dem Versicherungsnehmer einen individuellen Versicherungsschutz. Der Unternehmensleiter als Versicherungsnehmer profitiert von unserer persönlichen Beratung, sichert sich eine eigene Deckungssumme und genießt zu jeder Zeit volle Kontrolle über seinen Versicherungsschutz – sowohl als Ergänzung als auch unabhängig vom Versicherungsschutz der Unternehmens-D&O. Zudem dient unsere Personal-D&O-Versicherung der Deckung des Selbstbehalts aus § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG. Zusätzlich wird eine Kostenübernahme von Selbstbeteiligungen im Rahmen von Vergleichen gewährt.
Auch bei Managerrisiken ist Privatvorsorge angesagt! Sprechen Sie uns an.
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Über hendricks GmbH:
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. www.hendricks-makler.de
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Denise Jetzki | Marketing Manager
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E denise.jetzki@hendricks-makler.de