Bei Unternehmensverkauf muss Ehegatte gefragt werden
Veröffentlicht:21. September 2017
Viele Versicherungsmakler beschäftigen sich mit dem Gedanken, ihr Maklerunternehmen beziehungsweise die Versicherungsbestände, welche das Unternehmen im Wesentlichen auch ausmachen, zu verkaufen, um insbesondere damit die eigene Altersrente zu sichern. Allerdings ist wenig bekannt, dass es sich bei einem solchen Verkauf um eine Verfügung handelt, welche einer Verfügungsbeschränkung unterliegt, nämlich der Einwilligung des Ehegatten.
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Quelle: https://www.experten.de/2017/09/21/bei-unternehmensverkauf-muss-ehegatte-gefragt-werden/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=170921-122+experten+News%C2%B2
Bei Unternehmensverkauf muss Ehegatte gefragt werden
Veröffentlicht:21. September 2017
Viele Versicherungsmakler beschäftigen sich mit dem Gedanken, ihr Maklerunternehmen beziehungsweise die Versicherungsbestände, welche das Unternehmen im Wesentlichen auch ausmachen, zu verkaufen, um insbesondere damit die eigene Altersrente zu sichern. Allerdings ist wenig bekannt, dass es sich bei einem solchen Verkauf um eine Verfügung handelt, welche einer Verfügungsbeschränkung unterliegt, nämlich der Einwilligung des Ehegatten.
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