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	<title>Managerhaftung Archive - Marktplatz für Finanzdienstleister</title>
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		<title>Die größten Irrtümer der Manager-Haftpflicht-Versicherung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[SBAdmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Feb 2020 11:01:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Hendricks]]></category>
		<category><![CDATA[Managerhaftung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Heute: „Eine private D&amp;O-Versicherung ist nur dann erforderlich, wenn das Unternehmen keine besitzt.“ Die Haftungssituation Anlässe für Schadenersatzforderungen gibt es viele. Etwa wenn der Manager kein funktionierendes Compliance-System aufgebaut, einen Firmenteil unter Wert verkauft oder bei einem IT-Projekt den Dienstleister nicht sorgfältig genug ausgewählt hat. In 80 Prozent aller Managerhaftungsfälle in Deutschland ist es das  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Heute: „Eine private D&amp;O-Versicherung ist nur dann erforderlich, wenn das Unternehmen keine besitzt.“</em><br />
<strong>Die Haftungssituation</strong><br />
Anlässe für Schadenersatzforderungen gibt es viele. Etwa wenn der Manager kein funktionierendes Compliance-System aufgebaut, einen Firmenteil unter Wert verkauft oder bei einem IT-Projekt den Dienstleister nicht sorgfältig genug ausgewählt hat.<br />
In 80 Prozent aller Managerhaftungsfälle in Deutschland ist es das eigene Unternehmen selbst, das von einem Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsratsmitglied nach Fehlentscheidungen Schadenersatz fordert. Dabei haften sie persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Und zwar nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für die anderen Organmitglieder. In den verbleibenden 20 Prozent der Haftungsfälle kommen die Schadenersatzansprüche von Personen außerhalb des Unternehmens, Zu den häufigsten Anspruchsstellern zählen Insolvenzverwalter und Behörden.<br />
<strong>Das Risiko in der Unternehmens-D&amp;O</strong><span id="more-10112"></span><br />
Um ihre Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte für den Haftungsfall abzusichern, haben immer mehr Unternehmen in den vergangenen Jahren D&amp;O-Versicherungen abgeschlossen. Die Managerhaftpflichtpolicen haben sich in der Praxis als Schutzschirm für die Führungsetage bewährt.<br />
Da der jeweilige Manager jedoch nicht Vertragspartner des D&amp;O-Versicherungsvertrags des Unternehmens ist, sondern nur begünstigte versicherte Person, bestehen in der Praxis folgende Unsicherheiten für die Unternehmensleiter:</p>
<ul>
<li>keine sofortige Zugriffsmöglichkeit auf die Versicherungspolice</li>
<li>oftmals keine Kenntnis vom genauen Umfang des Versicherungsschutzes und vielleicht bestehender Deckungslücken. Ist das Unternehmen überhaupt ausreichend versichert?</li>
<li>Ausschöpfung der Deckungssumme durch andere versicherte Personen: Der Kreis der mitversicherten Personen ist groß (z.B. viele Tochtergesellschaften) und die Gefahr besteht, dass die zur Verfügung stehende Deckungssumme bereits für Schadensfälle anderer Mitversicherten aufgebraucht wurde.</li>
</ul>
<p>Zudem muss der Manager bei einer klassischen Unternehmens-D&amp;O befürchten, dass nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen der Versicherungsschutz durch Vertragskündigung oder Deckungssummenreduzierung beschnitten wird. 85% der Schadenersatzansprüche entstehen erst nach Ausscheiden des Managers. Und für den Versicherungsschutz entscheidend ist dann die Police zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme und nicht der Versicherungsumfang zuvor zur aktiven Zeit.<br />
<strong>Die Lösung</strong><br />
Denn wenn die Unternehmens-D&amp;O-Versicherung versagt, kann das für Geschäftsführer und Vorstände, aber auch für die Aufsichtsräte sehr gefährlich werden. Denn bleiben Unternehmen im Ernstfall auf ihrem Schaden sitzen, fordern sie umso mehr Geld von dem Manager direkt privat ein. Die einfachste Möglichkeit das geschilderte Risiko abzusichern liegt im Abschluss einer personenbezogenen Versicherung als Personal-D&amp;O-Versicherung, die subsidiär, also im Anschluss an den Versicherungsschutz der Unternehmens-D&amp;O Anwendung findet. Sie greift immer dann, wenn der Versicherungsschutz der Unternehmens-D&amp;O, aus welchen Gründen auch immer, versagt. Eine Konstruktion ohne diese Subsidiarität ist problematisch, da mangels Versichereridentität unterschiedliche Versicherer einen einheitlichen Haftungsfall mit in der Regel unterschiedlichen Deckungssummen und Versicherungsbedingungen behandeln müssten.<br />
<strong>Der Schutz</strong><br />
Unsere hendricks Personal-D&amp;O-Versicherung gewährt ausschließlich dem Versicherungsnehmer einen individuellen Versicherungsschutz. Der Unternehmensleiter als Versicherungsnehmer profitiert von unserer persönlichen Beratung, sichert sich eine eigene Deckungssumme und genießt zu jeder Zeit volle Kontrolle über seinen Versicherungsschutz – sowohl als Ergänzung als auch unabhängig vom Versicherungsschutz der Unternehmens-D&amp;O. Zudem dient unsere Personal-D&amp;O-Versicherung der Deckung des Selbstbehalts aus § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG. Zusätzlich wird eine Kostenübernahme von Selbstbeteiligungen im Rahmen von Vergleichen gewährt.<br />
<strong>Auch bei Managerrisiken ist Privatvorsorge angesagt!</strong> Sprechen Sie uns an.<br />
Weitere Informationen zu hendricks und der persönlichen D&amp;O erhalten Sie <a href="https://hendricks-makler.de/kommunikation/kontakt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>hier</strong></a>.<br />
Sie arbeiten am liebsten digital? Ihre exklusiven Zugangsdaten zu hendricks digital, dem hybriden Erlebnis aus Innovation und Tradition erhalten Sie <a href="https://hendricks-makler.de/hendricks-digital/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>hier</strong></a>.</p>
<hr />
<p><strong>Über hendricks GmbH:</strong><br />
Die hendricks GmbH, Marktführer für Managerversicherungen in Deutschland, bietet Unternehmen, Führungskräften und deren Maklern innovative Versicherungslösungen rund um die Themen Managerhaftpflicht-, Rechtsschutz- und Vermögensschadenversicherung (Financial Lines) sowie Cyber- und Vertrauensschadenversicherungen. Rund 80 Juristen und Versicherungsexperten verhandeln seit 1994 kompetent und persönlich beste Versicherungsbedingungen. Mit drei Standorten in Deutschland und einem breiten internationalen Netzwerk begleitet die hendricks GmbH ihre Kunden in über 90 Ländern. <a href="https://hendricks-makler.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.hendricks-makler.de</a><br />
<strong>Pressekontakt:</strong><br />
hendricks GmbH<br />
Denise Jetzki | Marketing Manager<br />
T +49 (0)211 940 83 &#8211; 64<br />
E <a href="mailto:denise.jetzki@hendricks-makler.de">denise.jetzki@hendricks-makler.de</a></p>
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		<title>Nach der neuen DIN-Norm müssen Manager in der privaten Kundenberatung ab sofort über ihre Berufsrisiken informiert werden</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/nach-der-neuen-din-norm-muessen-manager-in-der-privaten-kundenberatung-ab-sofort-ueber-ihre-berufsrisiken-informiert-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SBAdmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Feb 2019 11:22:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[Assekuradeure]]></category>
		<category><![CDATA[ConceptIF]]></category>
		<category><![CDATA[Managerhaftung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>ConceptIF BIZ brachte den Stein ins Rollen – Persönliche Managerhaftung ist Teil des DIN-Standards für private Beratung – Vermittler sollten ab sofort Firmenchefs über Haftungsrisiken aufklären – Persönliche D&amp;O-Versicherung für Manager so wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung Die persönliche Haftung von Managern ist dank des neuen DIN-Standards nun ein wichtiger Bestandteil der privaten Beratung geworden.  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>ConceptIF BIZ brachte den Stein ins Rollen &#8211; Persönliche Managerhaftung ist Teil des DIN-Standards für private Beratung &#8211; Vermittler sollten ab sofort Firmenchefs über Haftungsrisiken aufklären &#8211; Persönliche D&amp;O-Versicherung für Manager so wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung</strong><br />
Die persönliche Haftung von Managern ist dank des neuen DIN-Standards nun ein wichtiger Bestandteil der privaten Beratung geworden. Dafür hat sich der Hamburger Assekuradeur für das Gewerbegeschäft, ConceptIF BIZ, im Rahmen der Beratungen der Expertengruppe eingesetzt. Schlussendlich wurde die Information über die persönlichen Haftungsrisiken von Managern in die Basis-Finanzanalyse von Privathaushalten nach der DIN-Norm 77230 aufgenommen. Für Vermittler ergeben sich hieraus erhebliche vertriebliche Chancen und die Aussicht, mögliche Haftungsrisiken in ihren Beständen durch eine normgerechte Beratung zu beseitigen.<span id="more-9145"></span><br />
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, die nicht nur für große Dax-Konzerne, sondern auch im Mittelstand und für Vereine und Stiftungen tätig sind, müssen künftig von ihrem Vermittler, wenn er die neue DIN-Norm anwendet, über eine persönliche D&amp;O(Directors-and-Officers)-Versicherung informiert werden. Der Grund: Manager in Deutschland haften gesetzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie ihre unternehmerischen Pflichten verletzen. „In diesen Fällen hilft weder eine private Haftpflicht- noch eine Privatrechtsschutz-Versicherung“, erklärt Jörg Reiner, Geschäftsführer der ConceptIF BIZ GmbH. Nach seiner Einschätzung gewinnt die persönliche D&amp;O-Versicherung mit dem Inkrafttreten der DIN 77230 massiv an Bedeutung und rückt aus dem bisherigen Nischen-Dasein ins Rampenlicht der Beratung.<br />
Eine persönliche D&amp;O-Police ist für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte genauso wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung. Gleichzeitig werden durch die DIN 77230 Vermittler von einer scheinbar schwierigen Beratungsaufgabe befreit, wenn ihre Kunden lediglich durch eine Unternehmens-D&amp;O abgesichert sind. Dazu Jörg Reiner: „Das private Haftungsrisiko der Manager wird durch die Norm richtigerweise in das private Umfeld des Managers verlagert. Der Vermittler sollte seine Kunden unbedingt darüber informieren, dass eine Unternehmens-D&amp;O im ´Stressfall´ dem Manager lediglich eine scheinbare Sicherheit gibt.“ Die begrenzte Versicherungssumme und die Tatsache, dass der Manager spätestens nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen keinerlei Kontrolle über den ihn persönlich betreffenden Versicherungsschutz mehr hat, sprechen für eine persönliche Absicherung.<br />
Risiken aus Managertätigkeit ab sofort im Fokus der privaten Beratung<br />
Die Frage nach den persönlichen und möglichen Risiken aus Organstellungen wird bei der Bestandsaufnahme im Rahmen der Basis-Finanzanalyse gestellt. „Ab sofort gehört nicht nur eine private Haftpflichtversicherung zu den notwendigen Standard-Empfehlungen eines Vermittlers, sondern auch eine persönliche D&amp;O-Police bei Risiken aus der Organhaftung“, unterstreicht Stefan Bertinetti, Prokurist der ConceptIF BIZ GmbH. Das bedeute jedoch nicht, dass Vermittler nun gezwungen sind, auf die standardisierte DIN-Beratung umzusteigen; sie sollten jedoch mindestens auf diesem Niveau beraten. Die DIN-Norm stellt somit eine Mindestanforderung an die private Beratung dar. Das habe einen einfachen Grund ergänzt Bertinetti: „Bei Haftungsstreitigkeiten um eine fachgerechte Beratung ist davon auszugehen, dass die Gerichte die DIN-Norm als Entscheidungsgrundlage für ihre Urteile heranziehen werden.“ Versicherungskunden sollen daher ab sofort erwarten können, dass sie in ihren privaten Versicherungsangelegenheiten zumindest auf dem von der DIN 77230 vorgegebenen Niveau beraten werden.<br />
Medienkontakt:<br />
Claudia Kressel, CKC CLAUDIA KRESSEL COMMUNICATION<br />
Tel.: 040 – 64 53 83 12<br />
E-Mail: info@kressel-communication.de</p>
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