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	<title>Datenschutzbeauftragter Archive - Marktplatz für Finanzdienstleister</title>
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	<title>Datenschutzbeauftragter Archive - Marktplatz für Finanzdienstleister</title>
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	<item>
		<title>AfW und Datenschutzgrundverordnung (Datenschutzbeauftragter, Pooltreffen)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[SBAdmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 May 2018 13:03:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Maklerpools]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Inkrafttreten der bereits 2016 vom EU-Parlament beschlossenen Datenschutzgrundverordnung rückt näher. Diese Verordnung gilt für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und ab dem 25.05.2018 unmittelbar. Mit dieser Verordnung wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen und auch öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union geregelt. Sie gilt also auch für unsere gesamte Branche. Eine Vielzahl von Fragen  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Inkrafttreten der bereits 2016 vom EU-Parlament beschlossenen Datenschutzgrundverordnung rückt näher. Diese Verordnung gilt für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und ab dem 25.05.2018 unmittelbar. Mit dieser Verordnung wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen und auch öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union geregelt. Sie gilt also auch für unsere gesamte Branche. Eine Vielzahl von Fragen zur Umsetzung der DSGVO sind bereits bei uns eingegangen und wurden weitestgehend auch beantwortet.<br />
Eine der häufigsten und drängendsten Fragen, die beim Verband ankam, ist die Frage nach der Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten. Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mehr als 9 Mitarbeiter (dazu zählen auch freie Mitarbeiter und Praktikanten) mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind. Eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht aber auch &#8211; unabhängig von der Mitarbeiterzahl &#8211; wenn das betreffende Unternehmen regelmäßig besonders geschützte Daten (also etwa Gesundheitsdaten) verarbeitet.<span id="more-8017"></span><br />
„Hierzu haben wir sämtliche Landesdatenschutzbeauftragen der einzelnen Bundesländer in Deutschland angeschrieben. Wir baten um Mitteilung darüber, wie die behördliche Sicht auf ein Versicherungsmaklerunternehmen diesbezüglich ist.“ erläutert Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, das Vorgehen des Verbandes. Das Ergebnis ist insgesamt nicht ganz eindeutig, aber doch mit einer sehr klaren Tendenz. So haben sich Berlin, Brandenburg und Bayern klar gegen die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten ausgesprochen. Andere Bundesländer wie Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern äußerten sich dahingehend, dass sie es zumindest für zweifelhaft halten, dass ein Datenschutzbeauftragter erforderlich ist. Eine generelle Beurteilung würde man jedoch nicht vornehmen und es käme auf den konkreten Einzelfall an. Damit bleibt die Möglichkeit etwas offen, ob ein Datenschutzbeauftragter für erforderlich gehalten wird. Dies wäre ganz besonders der Fall, wenn von einer „umfangreichen Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten)“ ausgegangen wird. Dass Gesundheitsdaten regelmäßig in einem Maklerunternehmen erhoben, verarbeitet und auch weitergegeben werden, ist klar. Dass dies umfangreich ist, ist regelmäßig in einem durchschnittlichen Maklerunternehmen im Sinne der DSGVO nicht der Fall. Insbesondere sieht die DSGVO eine Pflicht zu einem Datenschutzbeauftragten in den Fällen von Anwälten oder Ärzten, welche allein praktizieren, nicht vor. So heißt es in Erwägungsgrund 91 der DSGVO: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte nicht als umfangreich gelten, wenn die Verarbeitung personenbezogene Daten von Patienten oder von Mandanten betrifft und durch einen einzelnen Arzt, sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufes oder Rechtsanwalt erfolgt.“ Eine Parallele ist entsprechend zu ziehen. Eine umfangreiche Verarbeitung von personenbezogenen Daten wäre der Fall, wenn ein überproportional großer Kundenstamm im Vergleich zu anderen Maklerunternehmen selber Ausrichtung und Größe vorhanden wäre oder die Nutzung von Big Data-Anwendungen vorgenommen werden würde. Gleiches gilt bei einem Geschäftsmodell, was mehr auf Masse als vielleicht auch auf persönlichen Kundenkontakt ausgerichtet ist, wie dies im großen Stil zum Beispiel bei Check24 der Fall ist.<br />
Anbei finden Sie eine Übersicht der Antworten der Landesdatenschutzbeauftragten. <strong><a href="https://www.assekuranz-info-portal.de/media/content/attachment/3761577/20180418_zusammenfassung-der-d.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">PDF</a></strong><br />
Wirth: „Wir halten es daher grundsätzlich für nicht erforderlich, dass ein durchschnittlich aufgestelltes Versicherungsmaklerunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten bestellt.“<br />
In diesem Zusammenhang möchten wir auch darüber informieren, dass es am 11.04.2018 und in Fortsetzung am 02.05.2018 Treffen der Datenschutzfachleute der maßgeblichen Maklerpools und von Softwareunternehmen auf Initiative und organisiert vom AfW gab und gibt. Ziel dieser Treffen ist die Schaffung einer weitestgehend brancheneinheitlichen datenschutzkonformen Zusammenarbeit zwischen Maklern und Maklerpools.<br />
Teilnehmer bisher:<br />
ARUNA GmbH, BCA AG, blau direkt GmbH und Co. KG, Fonds Finanz Maklerservice GmbH, FondsKonzept AG, Fondsnet Holding GmbH, Jung DMS &amp; Cie.Pool GmbH, maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH, NAFI GmbH, Netfonds AG, Softfair GmbH, VFV GmbH – Der Sachpool.</p>
<hr />
<p><strong>AFW – BUNDESVERBAND FINANZDIENSTLEISTUNG E.V.</strong><br />
Der Berufsverband unabhängiger Finanzdienstleister. Circa 30.000 Versicherungs- und Kapitalanlagevermittler werden durch seine rund 1.800 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzdienstleister in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden.</p>
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		<item>
		<title>Datenschutz im Vermittlerbüro: Neues Weiterbildungskonzept von MAKLERKONZEPTE</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/datenschutz-im-vermittlerbuero-neues-ausbildungskonzept-von-maklerkonzepte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SBAdmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Oct 2017 09:59:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aus- und Weiterbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzbeauftragter]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzgrundverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Seminar]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ausbildung zum Spezialist für den Datenschutz im Vermittlerbüro Bildungsangebot für Versicherungsvermittler, Versicherungsberater und Honorarberater Seminarbeginn Januar 2018 Wenn am 25. Mai 2018 nach einer zweijährigen Übergangsfrist die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) umgesetzt sein müssen, findet das aktuell in Deutschland gültige Recht keine Anwendung mehr. Mit der neuen Gesetzgebung wird ein einheitlicher Schutz für die Verarbeitung  ...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Ausbildung zum Spezialist für den Datenschutz im Vermittlerbüro</h2>
<h2>Bildungsangebot für Versicherungsvermittler, Versicherungsberater und Honorarberater</h2>
<p><strong>Seminarbeginn Januar 2018</strong><br />
Wenn am 25. Mai 2018 nach einer zweijährigen Übergangsfrist die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) umgesetzt sein müssen, findet das aktuell in Deutschland gültige Recht keine Anwendung mehr. Mit der neuen Gesetzgebung wird ein einheitlicher Schutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Europa zur Anwendung kommen. Gestärkt werden damit auch die individuellen Nutzerrechte der Verbraucher. So wird beispielsweise der Zugang zu den gespeicherten persönlichen Daten erleichtert, damit der Verbraucher erfahren kann, welche Daten gesammelt und gespeichert wurden. Das Löschen von Daten und das „Recht auf Vergessen“ sollen künftig einfacher durchgesetzt werden können.<br />
Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Honorarberater und Versicherungsvermittler arbeiten täglich mit sensiblen Kundendaten unterschiedlichster Bereiche. Gesundheitsfragen, Familienverhältnisse, Daten zu Einkommensverhältnissen, Kredite, Arbeitsverhältnisse, Unternehmerdaten, Bilanzen u.v.m. werden angesprochen, aufgeschrieben, gespeichert, weiterverarbeitet, versendet und archiviert. Das Risiko, das aus einer Verletzung der Datenschutzverordnung, insbesondere für die eigene Existenz entstehen kann, wird häufig unterschätzt.<span id="more-6049"></span><br />
Insofern wird es für alle im Versicherungsvertrieb- und Betrieb, somit auch für Maklerunternehmen von großer Bedeutung sein, das nötige Fachwissen dem eigenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen und den Anforderungen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) entsprechen zu können.<br />
An diesem Punkt setzt das neue Weiterbildungsangebot des <a href="http://www.arbeitskreis-datenschutz.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ARBEITSKREIS DATENSCHUTZ im Versicherungsvertrieb</a> an, der bereits Anfang 2016 gegründet wurde. „Die Zeit drängt auch für Versicherungsmakler, die bis jetzt abgewartet haben die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung im eigenen Unternehmen umzusetzen“, sagt Sebastian M. Laude, Sprecher des Arbeitskreis Datenschutz im Versicherungsvertrieb.<br />
„Deshalb bieten wir basierend auf der neuen europäischen Datenschutzverordnung ab Januar 2018 ein Bildungsangebot, das aus drei Modulen besteht und optional mit einem fachpraktischen Leistungsnachweis zum „Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (IHK)“ abgeschlossen werden kann. Die Teilnehmer können sich dem fachpraktischen Leistungsnachweis im Rahmen einer Bildungskooperation mit der <strong>IHK Potsdam</strong> stellen und das <strong>IHK-Zertifikat „Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK)“</strong> erwerben“ ergänzt Rose Müller, Schulungsleiterin und Referentin.<br />
<strong>Seminarbeginn Januar 2018</strong><br />
Die Module beinhalten u.a. die Themenblöcke Grundlagen des Datenschutzes, die rechtliche Stellung des Datenschutzbeauftragten mit seinen Aufgaben und Pflichten, Datenschutzrecht, rechtliche Konsequenzen bei Verstößen, Verfahrensverzeichnisse, die Auftragsdatenverarbeitung, den Zusammenhang zwischen Datenschutz und Datensicherheit, Technische und Organisatorische Maßnahmen, Anforderungen an die IT-Infrastruktur, Gefährdungspotenzial aus dem und im Internet, eine datenschutzgerechte Organisation des Vermittlerbüros sowie Informationen zu Präventionsmaßnahmen.<br />
Ein weiterer Vorteil ist in Modul 3 die Intensivschulung „Der qualifizierte Vertrieb von Cyber-Risk-Policen. Dieser Baustein vermittelt den Seminarteilnehmern wichtiges Grundlagenwissen nicht nur für das eigene Unternehmen, sondern auch für die Beratung der Gewerbekunden im Kundenbestand“ führt Referent Ralf-Werner Barth aus.<br />
Die erste Seminarreihe, bestehend aus sechs ganztägigen Seminartagen, startet am<br />
25. Januar 2018 im hauseigenen Fortbildungszentrum in Potsdam.</p>
<hr />
<p><strong>Über das Unternehmen</strong><br />
MAKLERKONZEPTE ist ein Beratungsunternehmen, das als unabhängiger Partner seit über 10 Jahren Finanzdienstleister kompetent und praxisnah berät und betreut. Im Mittelpunkt stehen dabei Themen wie die Geschäftsprozesse und deren Anforderungen an die IT- und Software Architektur, Prozessoptimierung, Workflow, BPM Business Process Management sowie ASP Application Service Providing. Kunden profitieren von der Erhöhung der Makler- bzw. Kundenbindung, mehr Neugeschäft, Erweiterung des Cross-Selling-Potenzials, Optimierung und Integration der Prozesse und Business Consulting.<br />
<strong>Ansprechpartner für Pressevertreter</strong><br />
Herr Sebastian M. Laude<br />
MAKLERKONZEPTE GbR<br />
Am Luftschiffhafen 1<br />
14471 Potsdam<br />
Tel: +49 (0) 331 97 91 94 31<br />
E-Mail: <a href="mailto:info@arbeitskreis-datenschutz.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">info@arbeitskreis-datenschutz.de</a><br />
Internet: <a href="http://www.arbeitskreis-datenschutz.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www. arbeitskreis-datenschutz.de</a><br />
&nbsp;<br />
&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Nicht vorbestraft &#8211; Makler verstößt gegen das Datenschutzgesetz!</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/nicht-vorbestraft-makler-verstoesst-gegen-das-datenschutzgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SBAdmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Mar 2017 10:42:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzbeauftragter]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>So, oder ähnlich könnte die Schlagzeile in den Medien lauten. Was war passiert? Max Makler erzählt: "Am Montagmorgen klingelt es an der Bürotür und ein streng blickender Herr steht davor. Er weist sich als Datenschutzbeauftragter des Regierungsbezirkes aus und bittet um Einlass, da ihm eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz vorliegt. Auf meine  ...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>So, oder ähnlich könnte die Schlagzeile in den Medien lauten. Was war passiert?</strong><br />
Max Makler erzählt:<br />
&#8222;Am Montagmorgen klingelt es an der Bürotür und ein streng blickender Herr steht davor. Er weist sich als Datenschutzbeauftragter des Regierungsbezirkes aus und bittet um Einlass, da ihm eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz vorliegt. Auf meine Frage, wer denn die Anzeige aufgegeben hat, verweigert er mir die Antwort, Datenschutz, eben!<br />
Ich bitte ihn herein und er beginnt umgehend sich gründlich umzusehen, notiert Stichworte und macht Beweisfotos (Arbeitsplätze, Aktenschränke, Aktenordner, Papierkörbe) und spricht ausführlich mit unserer Innendienstkraft. Nach einer gefühlten Ewigkeit verabschiedet er sich freundlich mit ein paar Fragen an mich, den Geschäftsführer / Inhaber.</p>
<ul>
<li>Kennen Sie die Vorgaben im Datenschutzgesetz für den Versicherungsvertrieb?</li>
<li>Arbeiten Sie nach empfohlenen Standarts und Handlungsweisen?</li>
<li>Sind Sie sich darüber im Klaren, dass es sich um eine Straftat handelt, wenn Sie fahrlässig mit kundenrelevanten Daten umgehen?</li>
</ul>
<p>Danach verließ er das Büro und ward nicht mehr gesehen.<br />
Schreck lass nach, dachte ich und rief meinen Anwalt an – besser ist das, dachte ich mir.<br />
Fünf Wochen später kam mit der Post die Anklageschrift und der Aufforderung zur Stellungnahme. Die Sache kam also ins Rollen!<br />
Mein Anwalt übernahm die Korrespondenz und es kam nach weiteren Wochen zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. In der Verhandlung wurde deutlich, dass einer meiner Kunden die Anzeige erstattet hatte, wohl aus Rache dafür, dass die von mir vermittelte Versicherung seinen Schaden am Wohngebäude nicht vollständig bezahlt hatte. Er bleibe somit auf einigen Tausend Euro sitzen. Ich hatte ihn allerdings vorher auf die Unterdeckung nachdrücklich hingewiesen, aus Kostengründen wollte er keine zusätzliche Deckung.<br />
Der Richter wurde deutlich.<br />
Der Anklage sei im Wesentlichen zu folgen und die Verstöße im Unternehmen seien durch die Überprüfung vor Ort dokumentiert, bestätigt und bewiesen worden.<br />
In meinem Büro werde unzulässig mit besonders schutzbedürftigen, personenbezogenen Daten umgegangen. Ausgefüllte Anträge, Kopien von Personalausweisen, sensible Gesundheitsfragen, Angaben von Wohnort, Arbeitgeber, Bankverbindung u.a.m würden an den Arbeitsplätzen und an weiteren Orten (Ablage), z.B. Kopierer ungeschützt für jedermann einsichtig und zugänglich sein. PC-Bildschirme wären von außerhalb des Gebäudes einsehbar und es gäbe keine Arbeitsrichtlinien (Standards) oder rechtliche Anweisungen (Vergatterung) beim Personal.<br />
Eine Straftat sei damit bewiesen und müsse geahndet werden, sowie eine Strafe verhängt werden. Die Höhe des Strafmaßes liegt allerdings im Ermessen des Richters. Der sehe in meinem Fall grobe Fahrlässigkeit, sowie einen gewissen Vorsatz.<br />
Täglicher Büroalltag, dachte ich in dem Moment nur.<br />
Durch Zahlung einer Strafe von 90 Tagessätzen á € 100,00 an eine gemeinnützige Stiftung, sowie die volle Übernahme der Gerichts- und Gutachterkosten, würde ich nicht als vorbestraft gelten und käme so mit einem blauen Auge davon, was ich umgehend akzeptierte.<br />
Was ich nicht wusste, die Verhandlung war öffentlich und die Presse zugelassen.<br />
Das war im Nachhinein die höchste Strafe, denn in der lokalen Presse wurde mein Fall medial ausgeschlachtet.<br />
Fazit:<br />
Hätte ich das alles verhindern können? – <strong>Nein</strong>.<br />
Hätte ich es besser machen können? – <strong>Ja</strong>.<br />
Heute arbeiten meine Mitarbeiter und ich, nach klaren Regeln und immer mit einem Blick auf den Datenschutz. Ich habe einen meiner Kollegen zur Fortbildung geschickt und ihn damit fit gemacht, uns vor groben Fehlern und Pannen in der Zukunft zu bewahren. Das klappt heute alles sehr gut.<br />
Wir konnten so unsere besorgten Kunden beruhigen, mit dem einfachen Hinweis auf unseren internen geprüften <strong>Datenschutzbeauftragten für das Versicherungswesen</strong>.&#8220;<br />
Lassen Sie es nicht soweit kommen! Sorgen Sie rechtzeitig vor und informieren Sie sich <a href="https://arbeitskreis-datenschutz.de/" data-cke-saved-href="https://arbeitskreis-datenschutz.de/"><strong>hier&gt;</strong></a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neu: Ausbildung zum/r Datenschutzbeauftragten für den Versicherungsvertrieb</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/neue-ausbildung-zumr-datenschutzbeauftragten-fuer-den-versicherungsvertrieb/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SBAdmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2017 10:44:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aus- und Weiterbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzbeauftragter]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anfang 2016 gründete sich auf Initiative der Firma MAKLERKONZEPTE GbR der ARBEITSKREIS DATENSCHUTZ. Im Rahmen seiner Tätigkeit bietet er Schulungen zur Umsetzung von Datenschutzrichtlinien sowie zur IT-Sicherheit in Unternehmen der Versicherungsbranche an. Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. sieht die Notwendigkeit dieser Ausbildung klar im Fokus der Zeit und stellt die am Markt  ...</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://maklerkonzepte.com/neue-ausbildung-zumr-datenschutzbeauftragten-fuer-den-versicherungsvertrieb/">Neu: Ausbildung zum/r Datenschutzbeauftragten für den Versicherungsvertrieb</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://maklerkonzepte.com">Marktplatz für Finanzdienstleister</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anfang 2016 gründete sich auf Initiative der Firma MAKLERKONZEPTE GbR der ARBEITSKREIS DATENSCHUTZ. Im Rahmen seiner Tätigkeit bietet er Schulungen zur Umsetzung von Datenschutzrichtlinien sowie zur IT-Sicherheit in Unternehmen der Versicherungsbranche an.<br />
Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. sieht die Notwendigkeit dieser Ausbildung klar im Fokus der Zeit und stellt die am Markt notwendige, unabhängige Zertifizierung sicher.<span id="more-5491"></span><br />
Das digitale Datenmanagement erleichtert den Arbeitsprozess, birgt aber etliche Gefahren. Ziel ist eine umfassende praxisbezogene Aus- und Weiterbildung von Fachkräften im Versicherungsvertrieb. Angesprochen sind alle, die mit sensiblen Kundendaten arbeiten. Die Erfüllung von Sicherheitsstandards wird in den kommenden Jahren ein immer wichtigeres Merkmal sein, nach dem Kunden ihren Berater auswählen.<br />
In den Seminaren lernen die Teilnehmer, welche gesetzlichen Bestimmungen für sie relevant sind und wie sie ihr Versicherungsbüro datenschutzkonform organisieren. Unsere Referenten verfügen über langjährige und umfangreiche Erfahrungen im Datenschutz sowie im Versicherungsvertrieb.<br />
Somit ist eine kompetente Aufbereitung der Seminarinhalte unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen gewährleistet.<br />
Detaillierte Informationen zur Ausbildung finden Sie <strong><a href="http://arbeitskreis-datenschutz.de/arbeitskreis/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier&gt;</a></strong><br />
Bei Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie uns bitte unter <a href="mailto:info@arbeitskreis-datenschutz.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">info@arbeitskreis-datenschutz.de</a>.</p>
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