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	<title>Code of Conduct Archive - Marktplatz für Finanzdienstleister</title>
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	<title>Code of Conduct Archive - Marktplatz für Finanzdienstleister</title>
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		<title>Datenschutz – Projekt mit vielen Baustellen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[SBAdmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Nov 2015 18:37:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Code of Conduct]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auf der vierten Fachkonferenz „Datenschutz in der Assekuranz: Aktuelle Anforderungen an die Versicherungsunternehmen“ der Versicherungsforen Leipzig am 10. und 11. November 2015 kamen daher Datenschutzbeauftragte von Versicherungsunternehmen zusammen und diskutierten die aktuellen Marktentwicklungen und deren Auswirkungen auf den Datenschutz. Einen Überblick, was die Datenschützer momentan beschäftigt, gab Stefan Werner (R+V Versicherung) zu Beginn der zweitägigen  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der vierten Fachkonferenz „Datenschutz in der Assekuranz: Aktuelle Anforderungen an die Versicherungsunternehmen“ der Versicherungsforen Leipzig am 10. und 11. November 2015 kamen daher Datenschutzbeauftragte von Versicherungsunternehmen zusammen und diskutierten die aktuellen Marktentwicklungen und deren Auswirkungen auf den Datenschutz.<br />
Einen Überblick, was die Datenschützer momentan beschäftigt, gab Stefan Werner (R+V Versicherung) zu Beginn der zweitägigen Veranstaltung. Das geänderte Nutzerverhalten (vor allem mit Hinblick auf soziale Medien) und die technologischen Weiterentwicklungen identifizierte er als kritischste Entwicklungen, denn trotz der sich ändernden Rahmenbedingungen bleibt die Rechtsgrundlage des Datenschutzes unverändert. Seiner Meinung nach hat die Realität den rechtlichen Rahmen längst überholt. Sensibilisierung und Aufklärung der Nutzer/Kunden sei daher eine der wichtigsten Aufgaben und der Datenschutz müsse bei dieser Aufklärungsarbeit helfen.<span id="more-3944"></span><br />
Ein weiteres Mal wurde auf der Konferenz auch das Dauerbrenner-Thema „Code of Conduct“ (CoC) diskutiert. Die Thematik des Löschens und Sperrens von Daten(-sätzen) stellt die Versicherungsunternehmen nach wie vor vor große Herausforderungen. Vor allem die Bestandsführungs- und SAP-Systeme und ihre mangelnden Fähigkeiten Daten physisch zu löschen, sind dabei ein Hindernis. Ein CoC-konformes Sperr- und Löschkonzept aufzusetzen, hinter dem ein explizites Berechtigungssystem zur Steuerung der Zugriffe auf Daten steht, ist daher für die meisten Häuser noch nahezu unmöglich. In Erfahrungsberichten präsentierten Volker Dossinger (BGV / Badische Versicherungen) und Axel Hervatin (Talanx SystemeAG) gemeinsam mit Ulrich Strasser (Talanx AG) ihre Herangehensweise an die Umsetzung des Code of Conducts. In beiden Berichten wurde deutlich, dass diese Umsetzung ein sehr umfangreiches Projekt ist, in das viele Abteilungen eines Versicherungsunternehmens eingebunden werden müssen. Eine gute Planung und strukturierte Umsetzung kann daher maßgeblich zum Erfolg beitragen.<br />
Den Blick auf den CoC aus einer ganz anderen Richtung zeigte Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht. Aus Sicht der Datenschutzaufsicht sei der Code of Conduct der Versicherungswirtschaft ein erfolgreiches Projekt. Er warf sogar die Überlegung in den Raum, diesen für Versicherungsvermittler zu adaptieren. Zusätzlich ging er in seinem Vortrag noch einmal auf die Strukturen, Aufgaben und Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden insgesamt ein und warf einen Blick in die Zukunft und damit auf die kommende europäische DatenschutzGrundverordnung, welche auch Annette Karstedt-Meierrieks (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) in ihrem Vortrag erläuterte. Beide Referenten betonten die angestrebte Harmonisierung und Vereinheitlichungen der Datenschutzregelungen in den EU-Mitgliedsstaaten.<br />
Karstedt-Meierrieks gab jedoch zu bedenken, dass die neue EU-Verordnung das deutsche Bundesdatenschutzgesetz aufhebe und auch alle fachspezifischen Datenschutzregelungen auf ihre Kompatibilität mit der geplanten europäischen Datenschutz-Grundverordnung überprüft werden müssen. In diesem Bereich wird es für die Versicherungswirtschaft nach der Verabschiedung der EUVerordnung noch einige Diskussionspunkte geben.<br />
Wahrscheinlich wird aber auch diese Datenschutz-Grundverordnung nicht alle datenschutzrechtlichen Herausforderungen der Zukunft vollständig berücksichtigen. Dies wurde auch im Vortrag von Malte Michael Kaspar (ERGO Direkt) zum Thema Big Data deutlich, der auf die großen Chancen, aber auch die hohen Risiken von Big Data hinwies, die von Nutzen, für den jeweiligen Betroffenen aber natürlich auch risikobehaftet sein können.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter <a href="http://www.versicherungsforen.net/datenschutz" target="_blank" rel="noopener noreferrer">http://www.versicherungsforen.net/datenschutz</a></p>
<hr />
<p>Ihre Ansprechpartnerin<br />
Katharina Thiemann<br />
T +49 341 98988-224<br />
E <a href="mailto:katharina.thiemann@versicherungsforen.net" target="_blank" rel="noopener noreferrer">katharina.thiemann@versicherungsforen.net</a><br />
I <a href="http://www.versicherungsforen.net/presse" target="_blank" rel="noopener noreferrer">http://www.versicherungsforen.net/presse</a><br />
<strong>Über die Versicherungsforen Leipzig GmbH</strong><br />
Die Versicherungsforen Leipzig verstehen sich als Dienstleister für Forschung und Entwicklung (F&amp;E) in der Assekuranz. Als Impulsgeber für die Versicherungswirtschaft liegt ihre Kernkompetenz im Erkennen, Aufgreifen und Erforschen neuer Trends und Themen, zum Beispiel im Rahmen von Studien und Forschungsprojekten unter unmittelbarer Beteiligung von Versicherern. Basierend auf aktuellen wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnissen entwickeln und implementieren sie zukunftsweisende Lösungen für die Branche.<br />
Mit dem speziellen Wissen der Versicherungsbetriebslehre, der Versicherungsinformatik, der Versicherungsmathematik und des Versicherungsrechts schaffen die Versicherungsforen Leipzig die Basis für die Lösung anspruchsvoller neuer Fragestellungen innerhalb der Assekuranz. Zudem ermöglicht die wissenschaftliche Interdisziplinarität und der hohe Praxisbezug einen aufschlussreichen »Blick über den Tellerrand«.</p>
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		<title>PPI AG-Analyse – “Code of Conduct: Sperren und Löschen versetzt Versicherer in Verzug”</title>
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		<dc:creator><![CDATA[SBAdmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Apr 2015 12:23:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Code of Conduct]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hamburg, 16. April 2015 – Für 122 Versicherer wird es eng bei der Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung zum Datenschutz, dem Code of Conduct (CoC). Die Frist von drei Kalenderjahren läuft für sie Ende dieses Jahres aus. Bei einigen ist schon jetzt klar, dass sie die organisatorischen und IT-technischen Maßnahmen nicht rechtzeitig vollständig umsetzen können. 70  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hamburg, 16. April 2015 – Für 122 Versicherer wird es eng bei der Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung zum Datenschutz, dem Code of Conduct (CoC). Die Frist von drei Kalenderjahren läuft für sie Ende dieses Jahres aus. Bei einigen ist schon jetzt klar, dass sie die organisatorischen und IT-technischen Maßnahmen nicht rechtzeitig vollständig umsetzen können. 70 Prozent der Projektzeiten beansprucht dabei der Bereich „Sperren und Löschen“. Die Assekuranzen müssen vorrangig nach schnellen Lösungen suchen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Marktbeobachtung des Software- und Beratungshauses PPI AG.</strong><br />
Mit der Selbstverpflichtung zum Code of Conduct Datenschutz (CoC) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entsteht für Versicherer in vielen Bereichen Handlungsbedarf. Der Datenschutzkodex berührt sämtliche Sparten der Versicherungsunternehmen, besonders im Bereich der IT. Anfang dieses Jahres hatten sich trotzdem insgesamt 285 Assekuranzen zu diesen strengen Datenschutzregeln verpflichtet. Fast die Hälfte von ihnen war bereits bei der Gründung Anfang 2013 mit dabei. Diese Vorreiter müssen die Umsetzungsarbeiten bereits bis Jahresende abgeschlossen haben.<br />
„Der Umfang wurde von vielen Versicherern unterschätzt. Besonders die Regelungen zum Sperren und Löschen der Kundendaten verursachen große Aufwände und beanspruchen fast drei Viertel des Zeitbudgets“, sagt Ulrich Kusch, Managing Consultant und Versicherungsexperte des auf Finanzunternehmen spezialisierten Software- und Beratungshauses PPI AG.<br />
Personenbezogene Daten liegen inzwischen an vielen Orten vor. Gerade in jüngster Zeit werden für den erfolgreichen Einsatz eines Data Warehouse viele Daten über die Kunden gesammelt. Angereichert mit Informationen aus den sozialen Medien, Kundenkarteien, Internetforen und Befragungen werden diese vielfach als eine große Big-Data-Masse gespeichert. Doch dieses Datensammeln wiederspricht dem CoC. Der Kodex beinhaltet den Gedanken der Datensparsamkeit im Umgang mit Kundendaten. Wenn eine Löschung nach Vertragsende aus gesetzlicher, vertraglicher oder fachlicher Pflicht nicht möglich ist, müssen die Daten zumindest gesperrt werden.<br />
Doch es gibt keine einheitlichen Regeln über die verschiedenen Sparten und Fälle hinweg, was die Umsetzung umso schwieriger macht. Bestimmte Informationen müssen oder dürfen länger gespeichert werden als andere. Teilweise widerspricht der CoC auch gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.<br />
Viele Versicherer haben den Aufwand unterschätzt. Zudem gibt es kaum Konzepte, die unterschiedlichen gesetzlichen und geschäftsbedingten Aufbewahrungsfristen zu erfüllen und gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit der Fachbereiche sicherzustellen. „Die in Zeitnot geratenen Versicherer sollten ein Zwischenfazit ziehen und nach Einsparpotenzialen suchen. Dass einige Artikel des CoC unterschiedlich ausgelegt werden können, erhöht das Risiko einer Fehlinterpretation“, sagt Ulrich Kusch. Eine vollständige Umsetzung in der IT ist nicht immer nötig, einzelne Anforderungen können auch organisatorisch erfüllt oder im Rahmen der Regeln weniger stringent ausgelegt werden.<br />
Oftmals hilft es auch, das Projekt durchdachter anzugehen. Der Versicherungsexperte empfiehlt, ein Regelwerk mit Sperr- und Löschkonzept zu erstellen, in dem die wichtigsten Grundlagen und Fristen zusammengefasst werden. Viele der nötigen Schritte lassen sich dann durch Automation beschleunigen. „Es bietet sich auch an, endlich für Ordnung in bestehenden Data Warehouses und BI-Systemen zu sorgen. Durchdachte systematisierte Löschprozesse sparen auf Dauer Zeit und Geld. Ressourcen für das Kerngeschäft werden frei“, rät Kusch.<br />
PPI Aktiengesellschaft<br />
Die PPI Aktiengesellschaft ist seit 30 Jahren erfolgreich für Banken und Versicherungen tätig. 2014 erwirtschaftete das Unternehmen mit seinen 388 Mitarbeitern 51,7 Millionen Euro Umsatz in den Geschäftsfeldern Consulting, Software-Entwicklung, Business Intelligence und Produkte. Im Markt der Banken ist PPI Spezialist für Zahlungsverkehr, Risikomanagement und Compliance. Versicherungsunternehmen bietet PPI fachlich wie methodisch exzellente Lösungen für alle Kernprozesse der Assekuranz. Die langjährigen Kunden schätzen an der Vorgehensweise die hohe Qualität sowie die absolute Termin- und Budgettreue. Die praxiserfahrenen Mitarbeiter vermitteln stets zwischen den Fachbereichen und der IT.</p>
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		<title>Versicherungsforen Leipzig – Code of Conduct &#8211; Datenschutz erlebbar machen”</title>
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		<dc:creator><![CDATA[SBAdmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2014 10:39:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Code of Conduct]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datensicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>PRESSEMITTEILUNG – [Leipzig, 7. November 2014] Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat im März 2013 die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“, den sogenannten Code of Conduct (CoC), veröffentlicht. Dieser wurde gemeinsam mit den Datenschutzbehörden sowie dem Verbraucherzentrale Bundesverband entwickelt und forciert eine Selbstregulierung der Assekuranz. Eine Vielzahl der  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>PRESSEMITTEILUNG – [Leipzig, 7. November 2014] Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat im März 2013 die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“, den sogenannten Code of Conduct (CoC), veröffentlicht. Dieser wurde gemeinsam mit den Datenschutzbehörden sowie dem Verbraucherzentrale Bundesverband entwickelt und forciert eine Selbstregulierung der Assekuranz. Eine Vielzahl der Versicherer ist dem CoC bereits beigetreten. Derzeit herrschen in den einzelnen Häusern jedoch noch viele Unsicherheiten bei den Details der Umsetzung.</strong><br />
Auf der dritten Fachkonferenz „Datenschutz in der Assekuranz: Umsetzung des Code of Conduct in der Versicherungswirtschaft“ der Versicherungsforen Leipzig am 5. und 6. November 2014 kamen daher Datenschutzbeauftragte von Versicherungsunternehmen zusammen und diskutierten die Herausforderungen der Umsetzung des CoC. Große Unklarheiten bestehen bei den Versicherern zum Beispiel beim Thema Löschen und Sperren. Die nicht mehr verwendeten Daten in den Systemen der Versicherer zu löschen ist ein Aufwand, den so gut wie kein Haus stemmen kann. Die Daten zu sperren ist dagegen technisch einfacher. Doch auch dies ist mit vielen Fragen verbunden, denn zu definieren, wann welche Daten nicht mehr benötigt werden, ist häufig von Abteilung zu Abteilung unterschiedlich. Versicherer sind gut damit beraten, ein CoC-konformes Sperr- und Löschkonzept zu entwickeln, hinter dem ein explizites Berechtigungssystem zur Steuerung der Zugriffe auf Daten steht.<br />
Von ihren individuellen Erfahrungen bei der Einführung des CoC berichteten auf der Fachkonferenz unter anderem Vertreter der ERGO Direkt, der Nürnberger Versicherungsgruppe sowie des AXA Konzerns. In allen drei Vorträgen wurde deutlich, dass die Umsetzung des CoC ein umfangreiches Projekt ist, das gut geplant und strukturiert durchgeführt werden muss. Malte-Michael Kaspar (ERGO Direkt) betonte, dass für eine erfolgreiche Umsetzung verschiedene Abteilungen von Anfang an mit ins Boot geholt werden müssen, denn der CoC berühre mehr Abteilungen, als es auf den ersten Blick scheint. Dirk Petrautzki (Nürnberger Versicherungsgruppe) empfahl zudem, immer auf Prüfungen vorbereitet zu sein. Auch wenn sich Versicherer selbst zum CoC verpflichten, ist mit regelmäßigen Prüfungen der Aufsicht zu rechnen. Darauf, dass es auch sinnvoll ist, bei diesem Projekt den Vorstand frühzeitig einzubeziehen, wies Peter Mainzer (AXA) hin.<br />
Ein ebenfalls sensibel zu behandelnder Aspekt ist die Auftragsdatenverarbeitung, denn auch Dienstleister, die z.B. Gesundheitsdaten verarbeiten, müssen im Sinne des CoC geprüft werden. Dr. Joachim Müller (Ceyoniq Consulting) empfahl, dies über die Anwendung einer Prüfliste zu gewährleisten. Wenn eine Risikobewertung nach Aktenlage jedoch unklar sein sollte, ist zudem eine Vor-Ort-Kontrolle empfehlenswert.<br />
Allgemein zum Thema Datenschutz betonte auch Dr. Ulrich Eberhardt (HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung), dass vor allem die Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten komplexe Prozesse mit sich bringt. Obwohl es hierzu eine Reihe von Vorschriften gibt, allen voran § 213 VVG, bestimmt das „ob“ der Auskunftsverpflichtung zwar der Versicherer. Über das „wie“ entscheide jedoch immer noch der Versicherungsnehmer, um den Leistungsanspruch geltend zu machen. Bei allen Überlegungen zu Datenschutz und -erhebung darf daher der Kunde nicht außer Acht gelassen werden. Zudem gab Dr. Eberhardt, welcher viele Jahre in der Datenschutzkommission des GDV als stellvertretender Vorsitzender tätig war, einen Einblick in die Entstehung und Hintergründe des CoC.<br />
Referentenstimmen zum Code of Conduct:<br />
„Der Code of Conduct stellt eine bemerkenswerte Vereinheitlichung der Sichtweise von Verbraucherschutzverbänden, Datenschutzbehörden und der Versicherungswirtschaft dar. Damit werden Millionen von Datenverarbeitungsprozessen auf eine zukunftssichere Basis gestellt, auf die alle am Prozess Beteiligten vertrauen können. Die Versicherungswirtschaft dürfte damit der erste Wirtschaftszweig sein, dem eine solch weittragende Selbstverpflichtung im Einklang mit Daten- und Verbraucherschutz gelungen ist.“<br />
Dr. Ulrich Eberhardt, Mitglied des Vorstands der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung<br />
„Der Code of Conduct Datenschutz bietet den Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, gegenüber ihren Kunden, das in sie gesetzte Vertrauen und die Sicherheit zu stärken. Vor dem Hintergrund, dass unsere Kunden für das Thema Datenschutz in allen Bereichen des Lebens immer sensibler werden, setzen wir mit der Initiative des GDV das richtige Signal für die Zukunft.“<br />
Axel Hervatin, Architekturmanagement &amp; Integrationsarchitekturen, Talanx Systeme AG<br />
„Der Code of Conduct veranschaulicht einerseits die Rechte und Pflichten gegenüber unseren Kunden, andererseits wird dem Kunden durch Information, Kommunikation und Transparenz der Umgang mit seinen personenbezogenen Daten im Unternehmen verdeutlicht. Der Beitrag des Versicherungsunternehmens zum Datenschutz wird für den Kunden erlebbar. Transparenz und Verständlichkeit wirken sich auf die Kundenbeziehung positiv aus.”<br />
Malte-Michael Kaspar, Datenschutzbeauftragter, ERGO Direkt Versicherung<br />
„Die Datenverarbeitung in der Versicherungswirtschaft orientierte sich bisher an den Generalnormen des Bundesdatenschutzgesetzes. Demgegenüber regelt der Code of Conduct die Datenverarbeitung aller relevanten Geschäftsprozesse in der Versicherungswirtschaft, wodurch die Rechtssicherheit für Unternehmen und Kunden erheblich verbessert wurde. Der CoC bewirkt eine Erhöhung der Transparenz der Datenverarbeitung in der Versicherungswirtschaft, wobei gleichzeitig eine Vereinfachung der Geschäftsprozesse erreicht wurde, wie z. B. bei der Beauftragung von Dienstleistern oder zur Übertragung von Beständen bei Ausscheiden von Vermittlern.“<br />
Peter Mainzer, Konzern-Datenschutzbeauftragter, AXA Konzern AG<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter <a href="http://www.versicherungsforen.net/datenschutz" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.versicherungsforen.net/datenschutz</a></p>
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