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	<title>AfW Archive - Marktplatz für Finanzdienstleister</title>
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	<title>AfW Archive - Marktplatz für Finanzdienstleister</title>
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		<title>Trotz vereinfachtem Beratungsprozess: aufwändige Betreuung von Gewerbekunden schreckt Maklerinnen und Makler ab</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Sascha Zingler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Mar 2025 13:47:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[AfW]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>von AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. | 24. März 2025 Personalabbau, Reduzierung von direkten Ansprechpartnern, Hotlines – auf den ersten Blick scheint es, als ob Versicherer es Vermittlerinnen und Vermittlern nicht gerade leicht machen wollen, komplexe Gewerbeversicherungen an Unternehmerinnen und Unternehmer zu bringen. Inzwischen verzichtet ein Fünftel der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler komplett auf das Gewerbegeschäft. Im  ...</p>
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<p>von AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. | 24. März 2025</p>
<p>Personalabbau, Reduzierung von direkten Ansprechpartnern, Hotlines – auf den ersten Blick scheint es, als ob Versicherer es Vermittlerinnen und Vermittlern nicht gerade leicht machen wollen, komplexe Gewerbeversicherungen an Unternehmerinnen und Unternehmer zu bringen. Inzwischen verzichtet ein Fünftel der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler komplett auf das Gewerbegeschäft. Im Rahmen des aktuellen Vermittlerbarometers hat der AfW ermittelt, welche Folgen das für die Beratung und Betreuung von Gewerbeversicherungen hat.</p>
<p>Der sogenannte „Bauchladenmakler“ ist ein bekanntes Bild: Ob Altersvorsorge, Hausrat oder Vermögensschaden-Haftpflicht – alles wird angeboten, überall besteht Fachwissen. Doch diese Vorstellung entspricht längst nicht mehr der Realität. Das zeigt auch die aktuelle Umfrage des AfW: Etwa 20 % der Befragten vermitteln keine gewerblichen Versicherungen.</p>
<p><strong>Komplexität als Hürde für Gewerbeversicherungen</strong><br />
Ein Blick auf die Gründe macht deutlich: Vor allem die zunehmende Komplexität der Produkte schreckt viele Vermittlerinnen und Vermittler ab. Ob Beratungsaufwand, Schadensregulierung oder Haftungsrisiken – in nahezu allen Bereichen nannten die Befragten wachsende Herausforderungen. Die Zahl der Teilnehmenden, welche keine besonderen Schwierigkeiten im Vertrieb von Gewerbeversicherungen sehen, schrumpft auch im Jahr 2024 weiter.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-9751 size-full" src="https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2025/03/VB-Gewerbe-Bild-1-scaled.jpg" sizes="(max-width: 2560px) 100vw, 2560px" srcset="https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2025/03/VB-Gewerbe-Bild-1-scaled.jpg 2560w, https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2025/03/VB-Gewerbe-Bild-1-300x172.jpg 300w, https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2025/03/VB-Gewerbe-Bild-1-1024x586.jpg 1024w, https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2025/03/VB-Gewerbe-Bild-1-768x439.jpg 768w, https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2025/03/VB-Gewerbe-Bild-1-1536x878.jpg 1536w, https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2025/03/VB-Gewerbe-Bild-1-2048x1171.jpg 2048w" alt="" width="2560" height="1464" /></p>
<p>„Wir beobachten eine deutliche Reduzierung direkter Ansprechpartner für Vermittlerinnen und Vermittler, etwa in Form von Underwritern“, erklärt Franziska Geusen, Vorständin des AfW und selbst auf Gewerbeversicherungen spezialisierte Maklerin. „Früher konnte man im persönlichen Austausch unkompliziert maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen entwickeln. Heute dominieren standardisierte Produkte und anonyme Hotlines – auch im Gewerbebereich. Die aktuelle Tendenz, weiter Personal im Sachbereich abzubauen, wird diesen Effekt sicherlich weiter verstärken.“</p>
<p><strong>Kippt die Stimmung?</strong><br />
Neben den vorgegebenen Antwortmöglichkeiten bot die Umfrage auch Raum für individuelle Kommentare. Wo im letzten Jahr noch besonders häufig auf Kooperationen mit Fachmaklern hingewiesen wurde, finden sich beim 17. Vermittlerbarometer klare Aufforderungen in Richtung der Versicherer:</p>
<ul>
<li>„Der Service bei den VR wird immer schlechter. Emails werden nicht beantwortet – Die telefonische Erreichbarkeit wird gefühlt immer schlechter“</li>
<li>„Fehlender AD – Support insbesondere beim Check komplexer Risiken vor Ort.“</li>
<li>„grottenschlechte Schadenbearbeitungszeiten der Versicherer“</li>
<li>„schlechte und verzögerte Leistungen beim Versicherer“</li>
</ul>
<p>Diese Aussagen verdeutlichen, dass viele Vermittlerinnen und Vermittler sich nicht mehr dazu in der Lage fühlen, die individuellen Herausforderungen der Gewerbetreibenden zu bedienen. Gerade im komplexen Gewerbebereich wird eine individuelle Betreuung gefordert.</p>
<p><strong>Versicherer können sich leicht abheben</strong><br />
Für diejenigen Versicherer, die im Gewerbebereich wachsen wollen, sollten diese Aussagen aber auch Grund zu Hoffnung geben. Bei allen Digitalisierungsbestrebungen und Produktverbesserungen scheint der Service in der Bestandsbetreuung den Nerv der Vermittlerinnen und Vermittlern zu treffen.</p>
<p>„Wer es schafft, hier herauszustechen, kann sicherlich enormes Wachstumspotential ausschöpfen.“, kommentiert Franziska Geusen. „In vielen Bereichen können die Risikoträger vor allem im kleinen und mittleren Gewerbesegment eine auskömmliche Marge generieren. Die Versicherer sollten sicherlich überlegen, wie sie – vor allem auch jüngere – Vermittlerinnen und Vermittler unterstützen können, um sich als richtiger Partner im Gewerbegeschäft zu positionieren.“</p>
<p><strong>Zur Studie:</strong> Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 17. Mal mittels einer Online-Umfrage im Oktober und November 2024 durchgeführt. Insgesamt 1.173 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten 124 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Rund neun von zehn Befragten (88,6 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 84 Prozent im Maklerstatus. 59,1 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild weist weit über den Verband hinaus, denn 62,4 Prozent der Befragten sind keine Mitglieder des AfW.</p>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>AfW zur BaFin-Einschätzung zu Finfluencern: Richtig, aber</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Sascha Zingler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Feb 2025 18:47:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[AfW]]></category>
		<category><![CDATA[Finfluencer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die BaFin hat vor kurzem ihr Merkblatt „Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung“ um Äußerungen zu sogenannten Finfluencern ergänzt. Diese haben insbesondere in Social-Media-Foren von Vermittlern vereinzelt für Kritik gesorgt, da die BaFin sie nicht unter den Erlaubnisvorbehalt einer Anlageberatung stellt. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung weist darauf hin, dass die BaFin als Exekutivorgan bestehende Gesetze umsetzt.  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die BaFin hat vor kurzem ihr Merkblatt „Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung“ um Äußerungen zu sogenannten Finfluencern ergänzt. Diese haben insbesondere in Social-Media-Foren von Vermittlern vereinzelt für Kritik gesorgt, da die BaFin sie nicht unter den Erlaubnisvorbehalt einer Anlageberatung stellt. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung weist darauf hin, dass die BaFin als Exekutivorgan bestehende Gesetze umsetzt. Entscheidend sind daher nicht die Bewertung durch die Aufsichtsbehörde, sondern die gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst.</p>
<p>„Die vereinzelt geäußerte Kritik an der Einschätzung der BaFin ist emotional gesehen nachvollziehbar. Sie verkennt jedoch eines: Die BaFin kann sich nicht einfach auf Wunsch über die geltende Rechtslage hinwegsetzen“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Solange keine individuelle Beratung, Empfehlung oder Vermittlung erfolgt, greifen die aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht – unabhängig davon, ob die Aussagen auf TikTok, von Verbraucherzentralen oder bei Stern TV von Hermann-Josef Tenhagen Finanztip und dem selbsternannten Versicherungsberater Ron Perduss stammen. Das BaFin-Merkblatt ist in diesem Punkt völlig korrekt und gesetzeskonform.“</p>
<p>Der AfW setzt sich bereits seit längerem intensiv in Berlin und Brüssel dafür ein, dass unqualifizierte Ratschläge und Empfehlungen durch nicht fachkundige Personen im Interesse der Verbraucher und der qualifizierten Fachleute eingedämmt werden. Denn mehr als die Hälfte der Anlegerinnen und Anleger aus den Generationen Y und Z bewerten soziale Medien als verlässliche Informationsquelle für Finanzthemen. 60 Prozent betrachten sie laut einer BaFin-Studie aus dem letzten Jahr sogar als gute Alternative zur professionellen Beratung. „Wir haben also ganz dringenden Handlungsbedarf. Aber: Das Thema ist platziert, und wir erwarten im Laufe der Legislaturperioden entsprechende Ergebnisse der Gesetzgeber.“, so Wirth weiter. Sobald der Gesetzgeber klare Vorgaben schafft, liegt es an den zuständigen Aufsichtsorganen, diese konsequent umzusetzen. Der AfW wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten.</p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong></p>
<div class="presscontact">
<p>AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.<br />
Telefon: 030 / 63 96 43 7 – 0<br />
Fax: 030 / 63 96 43 7 – 29<br />
E-Mail: <a href="mailto:office@afw-verband.de">office@afw-verband.de</a></p>
<p><strong>Unternehmen</strong></p>
</div>
<div class="presscontact">AfW – Bundesverband Finanzdienstleisung e.V</div>
<div class="presscontact">Kurfürstendamm 37</div>
<div class="presscontact">10719 Berlin</div>
<div class="presscontact">Internet: <a href="http://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/" target="_blank" rel="noopener">www.bundesverband-finanzdienstleistung.de</a><strong>Über AfW – Bundesverband Finanzdienstleisung e.V</strong>Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.</p>
<p>Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.</p>
<p>Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.</p>
</div>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Unzulässigkeit kollektiver Massenkündigungen durch Versicherer bestätigt</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/unzulaessigkeit-kollektiver-massenkuendigungen-durch-versicherer-bestaetigt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Sascha Zingler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Dec 2024 09:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[AfW]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. macht auf die Ergebnisse eines von ihm beauftragten rechtswissenschaftlichen Gutachtens aufmerksam, das die Praxis kollektiver, bestandsauflösender Kündigungen durch Versicherer klar als rechtswidrig einstuft. Die von einigen Versicherern avisierten Maßnahmen, ganze Versicherungsbestände – oder zumindest große Teile der Bestände - aufzulösen, sind nicht nur unzulässig, sondern haben weitreichende negative Konsequenzen  ...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="summary">Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. macht auf die Ergebnisse eines von ihm beauftragten rechtswissenschaftlichen Gutachtens aufmerksam, das die Praxis kollektiver, bestandsauflösender Kündigungen durch Versicherer klar als rechtswidrig einstuft. Die von einigen Versicherern avisierten Maßnahmen, ganze Versicherungsbestände – oder zumindest große Teile der Bestände &#8211; aufzulösen, sind nicht nur unzulässig, sondern haben weitreichende negative Konsequenzen – insbesondere für Versicherungsmakler und deren Kunden.</p>
<p>Das Gutachten von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Humboldt-Universität zu Berlin, legt dar:</p>
<p>1.            Rechtswidrigkeit und Missbrauch von Kündigungsrechten</p>
<p>Die flächendeckende Auflösung von Versicherungsbeständen – oder großer Teile der Bestände &#8211; mittels kollektiver Kündigungen verstößt gegen grundlegende Rechtsprinzipien, wie das Schädigungsverbot (§ 226 BGB) und die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Derartige Maßnahmen stellen einen Missbrauch des Kündigungsrechts dar und sind rechtlich unzulässig.</p>
<p>2.            Pflichten der BaFin zur Intervention</p>
<p>Die Umgehung der Bestandsübertragungsregelungen (§ 13 VAG) durch Massenkündigungen ist ein klarer Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben. Die BaFin ist verpflichtet, gemäß § 298 Abs. 1 VAG einzuschreiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Missstände zu beheben.</p>
<p>3.            Belastungen für Versicherungsmakler und Vertrauensverlust bei Kunden</p>
<p>Für unabhängige Versicherungsvermittler (Makler) ist diese Praxis katastrophal. Sie müssen Kunden erklären, dass Versicherungsverträge – trotz Schadensfreiheit und ohne sachlichen Grund – unerwartet gekündigt werden. Dies gefährdet nicht nur die Kundenbeziehung, sondern schädigt massiv das Vertrauen in die gesamte Branche. Viele Makler werden gezwungen, in kurzer Zeit neuen Versicherungsschutz zu finden, was sowohl für sie als auch für die Kunden erhebliche zusätzliche Belastungen und Kosten mit sich bringt – und nicht immer erfolgreich sein wird.</p>
<p>Der Verfasser des Gutachtens, Prof. Dr. Schwintowski, war lange Jahre u.a. Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Verbraucherorganisation „Bund der Versicherten“, Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und Mitglied der vom Bundesministerium der Justiz eingesetzten Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG-Reformkommission). Seine Expertise ist unbestritten.</p>
<p>Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, betont:</p>
<p>„Das Vorgehen einzelner Versicherer bringt Vermittler in unmögliche Situationen und hinterlässt Kunden völlig unvorbereitet in einer Lage, in der sie ohne Versicherungsschutz dastehen oder deutlich höhere Prämien zahlen müssen. Die BaFin muss einschreiten, um solche Praktiken sofort zu unterbinden.“</p>
<p>Ein weiterer kritischer Punkt, den der AfW hervorhebt, ist die essenzielle Bedeutung der Wohngebäudeversicherung für die Immobilienfinanzierung. Banken und Kreditinstitute setzen bei der Vergabe von Bau- oder Immobilienkrediten in der Regel eine gültige Wohngebäudeversicherung voraus, um das finanzierte Objekt abzusichern. Der Verlust dieser Versicherung kann zu erheblichen Problemen für Immobilieneigentümer führen.</p>
<p>Wirth ergänzt: „Wenn Banken aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes zusätzliche Sicherheiten verlangen oder sogar bestehende Kredite gefährden, entsteht für Immobilienbesitzer eine existenzbedrohende Situation. Dies unterstreicht, wie unverantwortlich es ist, durch kollektive Kündigungen den Versicherungsschutz ohne sachlichen Grund zu entziehen.“</p>
<p>Der AfW fordert die Versicherer auf, sich strikt an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Anstelle von Massenkündigungen steht Versicherern das Instrument der Bestandsübertragung gemäß § 13 VAG zur Verfügung. Dieses Verfahren gewährleistet, dass die Interessen der Versicherer, der Versicherten und auch der Vermittlerschaft gleichermaßen berücksichtigt werden.</p>
<p>Sollten Versicherer dennoch versuchen, Massenkündigungen umzusetzen, drohen rechtliche Konsequenzen. Unwirksame Kündigungen führen dazu, dass die betroffenen Verträge fortbestehen. Zudem könnten Versicherer Schadensersatzansprüche seitens der Versicherten ausgesetzt sein.</p>
<p>Das Gutachten ist auf der <a href="https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/">Webseite des AfW</a> unter diesem <a href="https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2024/12/Rechtswissenschaftliches-Gutachten-zur-Frage-der-Zulaessigkeit-kollektiver-bestandsaufloesender-Kuendigungen.pdf">Link</a> abrufbar.</p>
<div class="presscontact"><strong>Pressekontakt:</strong>AfW &#8211; Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.<br />
Telefon: 030 / 63 96 43 7 &#8211; 0<br />
Fax: 030 / 63 96 43 7 &#8211; 29<br />
E-Mail: <a href="mailto:office@afw-verband.de">office@afw-verband.de</a></p>
<p><strong>Unternehmen</strong></p>
<p>AfW &#8211; Bundesverband Finanzdienstleisung e.V<br />
Kurfürstendamm 37<br />
10719 Berlin</p>
<p>Internet: <a href="http://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/" target="_blank" rel="noopener">www.bundesverband-finanzdienstleistung.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Über AfW &#8211; Bundesverband Finanzdienstleisung e.V</strong></p>
<p>Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.</p>
<p>Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.</p>
<p>Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.</p>
<p>&nbsp;</p>
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</div>
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			</item>
		<item>
		<title>AfW Hauptstadtgipfel der Entscheider 2024: Ein Gipfeltreffen am Puls der Politik</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/afw-hauptstadtgipfel-der-entscheider-2024-ein-gipfeltreffen-am-puls-der-politik/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Sascha Zingler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Dec 2024 09:43:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[AfW]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Entscheider "hautnah" beim Koalitionsbruch dabei - Der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW bewies auch beim 21. Hauptstadtgipfel am 6. November 2024 ein feines Gespür für Timing: Während in Sichtweite des Kanzleramts und des Bundestags die Ampel-Koalition zerbrach, diskutierten rund 50 Fördermitglieder und Kooperationspartner des Verbands mit politischen Entscheidern über Zukunftsthemen. Dabei standen Themen im Fokus, die sowohl  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="summary">Entscheider &#8222;hautnah&#8220; beim Koalitionsbruch dabei &#8211; Der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW bewies auch beim 21. Hauptstadtgipfel am 6. November 2024 ein feines Gespür für Timing: Während in Sichtweite des Kanzleramts und des Bundestags die Ampel-Koalition zerbrach, diskutierten rund 50 Fördermitglieder und Kooperationspartner des Verbands mit politischen Entscheidern über Zukunftsthemen. Dabei standen Themen im Fokus, die sowohl die scheidende Regierung als auch die kommende Bundesregierung beschäftigen werden: die geplante Reform der geförderten Altersvorsorge, eine mögliche verpflichtende Altersvorsorge für Geringverdiener, Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Bildung insbesondere junger Menschen, sowie die EU-Kleinanlegerstrategie.</p>
<p>Als hochkarätige Gäste hatten Dr. Carsten Brodesser (Finanzexperte der CDU/CSU Bundestagsfraktion), Frauke Heiligenstadt (stellvertretende Sprecherin der AG Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion) und Katharina Beck (finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) zugesagt. Alle drei Abgeordneten sind Mitglieder des Finanzausschusses und beschäftigen sich intensiv mit den Themen Rente und private Altersvorsorge. Doch die politische Brisanz des Tages sorgte für dynamische Entwicklungen: So wurde Frau Heiligenstadt während Ihrer Rede in den Bundestag zurück gerufen. Diese Anwesenheitspflicht galt später auch für Frau Katharina Beck.</p>
<p><strong>Spannende Einblicke und vertrauliche Gespräche</strong><br />
„Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlebten hautnah, wie Politik gemacht wird – mittendrin in den Entwicklungen des Tages. Ein Teilnehmer postete sogar auf LinkedIn &gt;&gt;Was hast du am 06.11.2024 gemacht?&lt;&lt;&#8220; beschreibt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die besondere Atmosphäre des Gipfels, die sich sicher in das Gedächtnis aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingebrannt hat.</p>
<p>Aufgrund der politischen Unsicherheit wurde Vertraulichkeit zu den genauen Aussagen der anwesenden Politikerinnen und Politiker vereinbart. Klar ist jedoch: Die kommende Bundesregierung wird nicht bei Null starten. Die Union betonte, dass die notwendige Förderung der privaten Altersvorsorge nicht durch einen politischen Umbruch behindert werden sollte.</p>
<p>Dr. Carsten Brodesser sprach sich zudem deutlich für eine verpflichtende Altersvorsorge für Geringverdiener aus, die zunächst allein von den Arbeitgebern finanziert werden soll. Sobald ein gewisses Einkommen erreicht wird, soll diese Vorsorge in eine regulär geförderte Altersvorsorge überführt werden. „Damit würden wir auf einen Schlag sieben bis acht Millionen Menschen mit einer Altersvorsorge ausstatten, die bislang keine haben“, so Brodesser. Diese Initiative könnte helfen, Versorgungslücken in großem Umfang zu schließen.</p>
<p><strong>Keine Angst vor dem Provisionsverbot: Entwarnung aus Brüssel</strong><br />
Markus Ferber (CSU), wirtschaftspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament und wichtiger Dialogpartner des AfW, gab in einem Onlinegespräch mit AfW-Vorstand Frank Rottenbacher Entwarnung: Das Provisionsverbot, das im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie noch vor einem Jahr drohte, sei praktisch vom Tisch. Nach Ferbers derzeitiger Einschätzung wird der zur Retail Investment Strategy laufende Trilog gegen Ende des ersten Halbjahres 2025 abgeschlossen werden, sodass die neuen Regeln, nach Umsetzung in nationales Recht, voraussichtlich zum 1. Januar 2028 in Kraft treten könnten.</p>
<p><strong>Was bedeutet der Koalitionsbruch für die Vermittlerinnen und Vermittler?</strong><br />
„Vermittlerinnen und Vermittler brauchen stabile gesetzliche Rahmenbedingungen, auf deren Basis sie ihre Kunden beraten können“, betonte Frank Rottenbacher. Der Verband begrüßt, dass zumindest erste Schritte unternommen wurden, um die private Altersversorgung hin zum Kapitalmarkt zu öffnen und flexibler zu gestalten. „Wir hoffen sehr, dass die neue Bundesregierung, sollte sie von der CDU geführt werden, diesen Gedanken weiterverfolgt. Nach der gescheiterten Reform der Riester-Rente brauchen wir dringend neue, zielführende Sparformen mit weniger bürokratischem Aufwand&#8220;, fasst Rottenbacher zusammen.</p>
<p>Ein weiteres wichtiges Thema des Hauptstadtgipfels war die finanzielle Bildung, insbesondere von jungen Menschen. Die Diskussionen machten deutlich, dass frische Ideen und nachhaltige Konzepte zur Verbesserung der finanziellen Bildung nach wie vor dringend benötigt werden. Der AfW wird dieses Thema weiterhin mit Priorität vorantreiben.</p>
<p><strong>Der Hauptstadtgipfel 2024: Ein Treffpunkt der Finanzbranche</strong><br />
Der 21. AfW-Hauptstadtgipfel fand im Hotel Steigenberger am Kanzleramt in Berlin statt. Rund 50 AfW-Fördermitglieder und Kooperationspartner bereicherten die Diskussion mit wertvollen Beiträgen aus ihrer beruflichen Praxis. Insgesamt zählt der AfW 102 Fördermitglieder und Kooperationspartner, die den Berufsverband unterstützen.</p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong></p>
<div class="presscontact">
<p>AfW &#8211; Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.<br />
Telefon: 030 / 63 96 43 7 &#8211; 0<br />
Fax: 030 / 63 96 43 7 &#8211; 29<br />
E-Mail: <a href="mailto:office@afw-verband.de">office@afw-verband.de</a></p>
<p><strong>Unternehmen</strong></div>
<div class="presscontact">AfW &#8211; Bundesverband Finanzdienstleisung e.V</div>
<div class="presscontact">Kurfürstendamm 37</div>
<div class="presscontact">10719 BerlinInternet: <a href="http://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/" target="_blank" rel="noopener">www.bundesverband-finanzdienstleistung.de</a></p>
<p><strong>Über AfW &#8211; Bundesverband Finanzdienstleisung e.V</strong>Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.</p>
<p>Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.</p>
<p>Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.</p>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>AfW hat seine Checkliste zur Berufshaftpflichtversicherung aktualisiert</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Sascha Zingler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Sep 2024 11:31:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[Aus- und Weiterbildung]]></category>
		<category><![CDATA[AfW]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber auch insbesondere zum Schutz der Kunden im Fall der Fälle, benötigen Versicherungsmaklerinnen und -makler nach §34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach §34f GewO für die Erlaubnis der Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung ( oder auch Vermögensschadenshaftpflichtversicherung – VSH genannt). Um kein Risiko einzugehen, ist es für Vermittlerinnen und  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zum eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber auch insbesondere zum Schutz der Kunden im Fall der Fälle, benötigen Versicherungsmaklerinnen und -makler nach §34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach §34f GewO für die Erlaubnis der Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung ( oder auch Vermögensschadenshaftpflichtversicherung – VSH genannt).</p>
<p>Um kein Risiko einzugehen, ist es für Vermittlerinnen und Vermittler wichtig, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen:</p>
<ul>
<li>Sind alle Mitarbeitenden erfasst?</li>
<li>Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert?</li>
<li>Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen?</li>
<li>Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?</li>
</ul>
<p>Schon 2021 hat der AfW eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes vorgestellt. „Aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft führen wir das Projekt fort“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.</p>
<p>Die Liste wurde nun erneut mit Unterstützung des langjährigen Fördermitgliedes des Verbandes, der <a href="https://eur05.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.haftpflichtexperten.de%2F&amp;data=05%7C02%7CBuettner%40afw-verband.de%7C26cd2e37c02e4f7cbd3b08dccbe573bd%7Ce5565069f1294c8984e4ffa1e6940e94%7C0%7C0%7C638609433560557065%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=9iuOWwSrmKUx9bZaTIFGH6Aj%2Bpay6quxnaJavqlyhw0%3D&amp;reserved=0" target="_blank" rel="noopener">Hans John Versicherungsmakler GmbH</a>, aktualisiert. Die Checkliste Version 2.4 berücksichtigt einerseits zusätzliche Tätigkeitsfelder, die als versicherte Risiken in den jeweiligen Versicherungsvertrag eingeschlossen werden sollten, sofern diese vom Vermittler ausgeübt werden . Dazu zählt neben der Vermittlung von Fertighäusern auch die Tätigkeit als Demografieberater sowie die Tätigkeit als Autor, Dozent oder Referent. Andererseits wurde die Checkliste bei der Versicherungssumme ergänzt um die vermehrt in Bedingungswerken vorzufindende zusätzliche Versicherungssumme im Ruhestand, das sog. retirement cover. Neben kleineren redaktionellen Anpassungen wurden zudem die Erläuterungen zu den Anzeigepflichten im Schadenfall überarbeitet, um besser zu verdeutlichen, dass es mehrere Auslöser der Obliegenheit gibt.</p>
<p>„Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann heißt: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe!“ so Wirth ergänzend.</p>
<p>Die Checkliste ist frei zugänglich auf der Webseite des AfW <a href="https://eur05.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.bundesverband-finanzdienstleistung.de%2Fvsh-checkliste%2F&amp;data=05%7C02%7CBuettner%40afw-verband.de%7C26cd2e37c02e4f7cbd3b08dccbe573bd%7Ce5565069f1294c8984e4ffa1e6940e94%7C0%7C0%7C638609433560565348%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=tofN%2FMHWBJtnifsikoMg6NZwgTMAI%2FiuGx55jOZhoNg%3D&amp;reserved=0" target="_blank" rel="noopener">https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/vsh-checkliste/</a> abrufbar.</p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong><br />
AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.<br />
Telefon: 030 / 63 96 43 7 – 0<br />
Fax: 030 / 63 96 43 7 – 29<br />
E-Mail: <a href="mailto:office@afw-verband.de">office@afw-verband.de</a></p>
<p><strong>Unternehmen</strong><br />
AfW – Bundesverband Finanzdienstleisung e.V<br />
Kurfürstendamm 37<br />
10719 Berlin</p>
<p>Internet: <a href="http://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/" target="_blank" rel="noopener">www.bundesverband-finanzdienstleistung.de</a></p>
<p><strong>Über AfW – Bundesverband Finanzdienstleisung e.V</strong></p>
<p>Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.</p>
<p>Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.</p>
<p>Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.</p>
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		<item>
		<title>Gewerbliche Versicherungsprodukte zu komplex für die Beratung? Kooperationen sind im Kommen!</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/gewerbliche-versicherungsprodukte-zu-komplex-fuer-die-beratung-kooperationen-sind-im-kommen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Sascha Zingler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jun 2024 09:18:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[AfW]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbeversicherungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kombipolicen, einfache Antragsstrecken und Onlinevergleichsprogramme – inzwischen möchte man meinen, dass die Versicherer es möglichst leicht machen wollen, das eigene Gewerbeprodukt an den Unternehmer oder die Unternehmerin zu bringen. Dennoch vermitteln über 20% der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler keine Gewerbeversicherung. Der AfW hat im Rahmen eines umfassenden Stimmungsbildes der Branche eruiert, welche Probleme bei der Beratung  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kombipolicen, einfache Antragsstrecken und Onlinevergleichsprogramme – inzwischen möchte man meinen, dass die Versicherer es möglichst leicht machen wollen, das eigene Gewerbeprodukt an den Unternehmer oder die Unternehmerin zu bringen. Dennoch vermitteln über 20% der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler keine Gewerbeversicherung. Der AfW hat im Rahmen eines umfassenden Stimmungsbildes der Branche eruiert, welche Probleme bei der Beratung und Betreuung entstehen.</strong></p>
<p>Der sogenannte Bauchladenmakler ist sicherlich vielen ein Begriff: egal ob private Altersvorsorge, Hausrat oder Vermögensschaden-Haftpflicht – alles ist möglich, in allem scheint er oder sie fachlich top ausgebildet zu sein. Dass dieses Bild in der Praxis (glücklicherweise) nicht oder nicht mehr alltäglich zu sein scheint, zeigt das aktuelle Vermittlerbarometer des AfW.</p>
<p>Dabei haben mehr als ein Fünftel der befragten Vermittlerinnen und Vermittler angegeben, keine Gewerbeversicherungen zu vermitteln.</p>
<p><strong>Komplexität der Produkte scheint zunehmend abzuschrecken</strong></p>
<p>Schaut man sich die Gründe an, die durch die Befragten angegeben werden, steht insbesondere die Komplexität der Produkte im Vordergrund. Sei es der Aufwand in der Beratung, im Schadenfall oder die Haftung im Beratungsprozess – in nahezu allen Punkten stiegen die Anzahl der Angaben bei der Frage nach besonderen Herausforderungen in diesem Bereich.</p>
<p>Auffällig ist auch, dass weniger Teilnehmende angeben, keine besonderen Herausforderungen im Vertrieb von gewerblichen Versicherungen zu sehen.</p>
<p><img decoding="async" class="wp-image-9312 size-full aligncenter" src="https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2024/06/VB-Gewerbe-1.png" sizes="(max-width: 605px) 100vw, 605px" srcset="https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2024/06/VB-Gewerbe-1.png 605w, https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2024/06/VB-Gewerbe-1-300x157.png 300w" alt="" width="605" height="317" /></p>
<p>„Wir sehen hier die Folge einer immer stärker reduzierten Zahl direkter Ansprechpartner, wie Underwriter, für Vermittlerinnen und Vermittler“, kommentiert Franziska Geusen, Vorständin im AfW und selbst Versicherungsmaklerin für Gewerbeversicherung die Zahlen. „Was früher noch Nasengeschäft war, bei dem man gemeinsam unkompliziert gute Lösungen für die Unternehmen kreierte, wird heute zunehmend auf Produkte von der Stange und Hotlines gesetzt – auch im Gewerbebereich.“</p>
<p><strong>Spezialisierung als Schlüssel zum Erfolg?</strong></p>
<p>Neben den vorgegebenen Antwortmöglichkeiten gibt der AfW auch immer Raum für individuelle Kommentare. Auffallen häufig wird hier auf Kooperationen mit Kolleginnen und Kollegen verwiesen:</p>
<ul>
<li>„Hier ist Spezialisierung unabdingbar, wenn man nicht auf die Nase fallen will.“</li>
<li>„Ich kooperiere mit Fachmaklern für gewerbliche Versicherungen.“</li>
<li>„Das überlasse ich lieber den Profis.“</li>
<li>„Die Versicherungen werden bei mir über einen Partner abgewickelt.“</li>
</ul>
<p>Dies sind nur einige der vielen Hinweise darauf, dass Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sich stärker fokussieren und nicht nur einzelne Gewerbebereiche, sondern das komplette Geschäft an Kooperationspartner abgeben.</p>
<p>Aus Haftungsgesichtspunkten ist dies sicherlich eine sehr gute Entwicklung und erhöht die Qualität der Beratung, nicht nur von Unternehmen.</p>
<p><strong>Jüngere Vermittlerschaft verstärkt im Gewerbegeschäft unterwegs</strong></p>
<p>Der Umsatzanteil aus der Vermittlung von Gewerbeversicherungen war in den vergangenen Jahren schwankend. Im letzten Jahr gaben die Befragten an, ca. 21 % Ihrer Einnahmen aus dem Geschäft mit Gewerbekunden zu generieren.</p>
<p>Besonders interessant ist hier jedoch ein Blick auf die Altersstrukturen der Versicherungsmaklerinnen und -makler. Betrachtet man nun die Gruppe der bis 40-jährigen steigt der Umsatzanteil auf immerhin 24%.</p>
<p>„Eine gute Nachricht für die Branche: Auch die Unternehmen scheinen im Blickfeld der jungen Generation von Versicherungsmaklerinnen und -maklern zu stehen. Wenn wir gemeinsam mehr junge Menschen auch in den spezielleren Bereichen der Versicherungsbranche ausbilden, sollten auch diese beratungsintensiveren Produkte risikoadäquat vermittelt werden können.“ kommentiert Franziska Geusen die Zahlen.</p>
<p><strong><u>Zur Studie</u></strong>: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58 Prozent der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW.</p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong><br />
AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.<br />
Telefon: 030 / 63 96 43 7 – 0<br />
Fax: 030 / 63 96 43 7 – 29<br />
E-Mail: <a href="mailto:office@afw-verband.de">office@afw-verband.de</a></p>
<p><strong>Unternehmen</strong><br />
AfW – Bundesverband Finanzdienstleisung e.V<br />
Kurfürstendamm 37<br />
10719 Berlin</p>
<p>Internet: <a href="http://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/" target="_blank" rel="noopener">www.bundesverband-finanzdienstleistung.de</a></p>
<p><strong>Über AfW – Bundesverband Finanzdienstleisung e.V</strong></p>
<p>Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.</p>
<p>Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.</p>
<p>Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://maklerkonzepte.com/gewerbliche-versicherungsprodukte-zu-komplex-fuer-die-beratung-kooperationen-sind-im-kommen/">Gewerbliche Versicherungsprodukte zu komplex für die Beratung? Kooperationen sind im Kommen!</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://maklerkonzepte.com">Marktplatz für Finanzdienstleister</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>FAQ und KI-Chatbot vom AfW zur Registrierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/faq-und-ki-chatbot-vom-afw-zur-registrierungspflicht-nach-dem-geldwaeschegesetz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Sascha Zingler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Nov 2023 10:32:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[AfW]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Alle nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten müssen spätestens ab 01.01.2024 in dem Online-Meldeportal „goAML“ registriert sein. Meldepflichtige sind u.a. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler (wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln) und Finanzunternehmen (also auch regelmäßig Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis gem. § 34f bzw. § 34h GewO). Mit Ablauf der bisher noch bestehenden Übergangsfrist am 31.12.2023 verstoßen alle  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1320.8px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-1"><p>Alle nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten müssen spätestens ab 01.01.2024 in dem Online-Meldeportal „goAML“ registriert sein. Meldepflichtige sind u.a. Immobilienmakler, Versicherungsvermittler (wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln) und Finanzunternehmen (also auch regelmäßig Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis gem. § 34f bzw. § 34h GewO).</p>
<p>Mit Ablauf der bisher noch bestehenden Übergangsfrist am 31.12.2023 verstoßen alle Verpflichteten, die keine goAML-Registrierung vorweisen können, gegen das Geldwäschegesetz. Die Registrierungspflicht gilt unabhängig davon, ob Geldwäsche-Verdachtsmeldung abgeben werden. Hier geht es zur Registrierung: <a href="https://goaml.fiu.bund.de/WebRegistration/NewEntityCR" target="_blank" rel="noopener">https://goaml.fiu.bund.de/WebRegistration/NewEntityCR</a></p>
<p>„Den AfW erreichten in den letzten Monaten zahlreiche Anfragen von Vermittlerinnen und Vermittlern dazu. Dies hat uns bewogen, die wichtigsten Fragen in einem Fragen-Antwort-Katalog aufzugreifen und für die Betroffenen somit eine erste Handreichung für die Erfüllung ihrer Registrierungspflicht zu geben.“, erläutert Rechtsanwalt und Geschäftsführender Vorstand des AfW, Norman Wirth, das neue Serviceangebot des Verbandes, welches hier zu finden ist: <a href="https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/infofaq-fuer-vermittler-zur-registrierungspflicht-nach-dem-geldwaeschegesetz-gwg-ueber-das-webportal-goaml/" target="_blank" rel="noopener">https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/infofaq-fuer-vermittler-zur-registrierungspflicht-nach-dem-geldwaeschegesetz-gwg-ueber-das-webportal-goaml/</a></p>
<p>Erstmals bietet der AfW Vermittlerinnen und Vermittlern auch Unterstützung durch einen KI-Chatbot. „Wir haben diesen Bot speziell auf die wichtigsten Fragen rund um die goAML-Registrierung trainiert. In das Training sind auch die vielen bereits an den AfW herangetragenen Fragen und Probleme eingeflossen. Vermittlerinnen und Vermittler können somit schnell Antworten auf ihre Fragen rund um die goAML-Registrierung erhalten“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Der KI-Chatbot ist ebenfalls auf der Services-Webseite des AfW erreichbar.</p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong><br />
AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.<br />
Telefon: 030 / 63 96 43 7 – 0<br />
Fax: 030 / 63 96 43 7 – 29<br />
E-Mail: <a href="mailto:office@afw-verband.de">office@afw-verband.de</a></p>
<p><strong>Unternehmen</strong><br />
AfW – Bundesverband Finanzdienstleisung e.V<br />
Kurfürstendamm 37<br />
10719 Berlin</p>
<p>Internet: <a href="http://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/" target="_blank" rel="noopener">www.bundesverband-finanzdienstleistung.de</a></p>
<p><strong>Über AfW – Bundesverband Finanzdienstleisung e.V</strong></p>
<p>Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.</p>
<p>Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.</p>
<p>Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.</p>
</div></div></div></div></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://maklerkonzepte.com/faq-und-ki-chatbot-vom-afw-zur-registrierungspflicht-nach-dem-geldwaeschegesetz/">FAQ und KI-Chatbot vom AfW zur Registrierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://maklerkonzepte.com">Marktplatz für Finanzdienstleister</a>.</p>
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		<title>AfW begrüßt BaFin-Kritik an EU-Taxonomie</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Sascha Zingler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Nov 2023 17:34:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[Vereine und Verbände]]></category>
		<category><![CDATA[AfW]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der AfW begrüßt die sehr klaren Worte des BaFin-Chefs Mark Branson zur verfehlten EU-Nachhaltigkeitsregulierung im Finanzsektor, auf der Euro Finance Week am vergangenen Montag. „Es gibt viel gut gemeinte Regulierung, die das Ziel verfehlt hat und uns teilweise in eine Sackgasse gebracht hat. Da müssen wir wieder raus.“ Und „Ich denke, die Taxonomie war gut  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-2 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1320.8px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-2"><p>Der AfW begrüßt die sehr klaren Worte des BaFin-Chefs Mark Branson zur verfehlten EU-Nachhaltigkeitsregulierung im Finanzsektor, auf der Euro Finance Week am vergangenen Montag. „Es gibt viel gut gemeinte Regulierung, die das Ziel verfehlt hat und uns teilweise in eine Sackgasse gebracht hat. Da müssen wir wieder raus.“ Und „Ich denke, die Taxonomie war gut gemeint, aber sie ist nicht der Weg zum Ziel“. Sie „kreiert vielmehr Geld für Beratungsunternehmen in diesem Bereich.“.</p>
<p>Diese Deutlichkeit ist bemerkenswert und auch der AfW hat dies in seiner sehr kritischen Stellungnahme an die European Securities and Markets Authority (ESMA) zur praktischen Anwendung und Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage von Kunden im Beratungsgespräch zu Finanzanlagen nach MiFID 2 betont. <a href="https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/vorgaben-zur-nachhaltigkeitsabfrage-nach-mifid-weltfremd-und-nicht-umsetzbar/" target="_blank" rel="noopener">https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/vorgaben-zur-nachhaltigkeitsabfrage-nach-mifid-weltfremd-und-nicht-umsetzbar/</a></p>
<p>Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW dazu: „Das wir hier – leider! – klar ein Scheitern der regulatorischen Intention erleben, dürfte unstreitig sein. Es ist ein wichtiger Schritt, dass sich nun auch die BaFin deutlich für neues Denken und besseren Lösungen einsetzt.“</p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong><br />
AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.<br />
Telefon: 030 / 63 96 43 7 – 0<br />
Fax: 030 / 63 96 43 7 – 29<br />
E-Mail: <a href="mailto:office@afw-verband.de">office@afw-verband.de</a></p>
<p><strong>Unternehmen</strong><br />
AfW – Bundesverband Finanzdienstleisung e.V<br />
Kurfürstendamm 37<br />
10719 Berlin</p>
<p>Internet: <a href="http://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/" target="_blank" rel="noopener">www.bundesverband-finanzdienstleistung.de</a></p>
<p><strong>Über AfW – Bundesverband Finanzdienstleisung e.V</strong></p>
<p>Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.</p>
<p>Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.</p>
<p>Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.</p>
</div></div></div></div></div>
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		<title>16. Vermittlerbarometer gestartet: AfW ruft zur Teilnahme auf</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/16-vermittlerbarometer-gestartet-afw-ruft-zur-teilnahme-auf/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Sascha Zingler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Nov 2023 11:31:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[Vereine und Verbände]]></category>
		<category><![CDATA[AfW]]></category>
		<category><![CDATA[Vermittlerbarometer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ruft alle Vermittlerinnen und Vermittler auf, sich bis zum 15.11.2023 am 16. AfW Vermittlerbarometer zu beteiligen Mit der großen Online-Umfrage, die ab sofort unter www.vermittlerbarometer.de zu erreichen ist, erhält der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wichtige Informationen für seine politische Interessenvertretung direkt aus der Branche. „Wir benötigen Daten direkt aus der Branche, um die Interessen  ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ruft alle Vermittlerinnen und Vermittler auf, sich bis zum 15.11.2023 am 16. AfW Vermittlerbarometer zu beteiligen</strong></p>
<p>Mit der großen Online-Umfrage, die ab sofort unter <a href="https://www.vermittlerbarometer.de/" target="_blank" rel="noopener">www.vermittlerbarometer.de</a> zu erreichen ist, erhält der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wichtige Informationen für seine politische Interessenvertretung direkt aus der Branche.</p>
<p>„Wir benötigen Daten direkt aus der Branche, um die Interessen der Vermittlerinnen und Vermittler überzeugend und mit Fakten in Berlin und Brüssel vertreten zu können“ fordert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Vermittlerinnen und Vermittler zur Teilnahme auf.</p>
<p>Die Ergebnisse der letzten Jahre konnte der AfW stets erfolgreich in seine politische Arbeit einbringen.</p>
<p>Die Umfrage ist absolut anonym und richtet sich an alle Vermittlerinnen und Vermittler im Versicherungs- und Finanzanlagenbereich, aber auch an die, mit Zulassung zur Darlehensvermittlung.</p>
<p>„Bitte teilen Sie den Link, um möglichst viele Antworten aus unterschiedlichen Erlaubnisbereichen, Tätigkeitsschwerpunkten und Vertriebsformen zu erhalten“, so Rottenbacher weiter. Die Teilnahme ist noch bis zum 15.11.2023 erreichbar unter <a href="https://www.vermittlerbarometer.de/" target="_blank" rel="noopener">www.vermittlerbarometer.de</a></p>
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		<title>Vorgaben zur Nachhaltigkeitsabfrage nach MiFID weltfremd und nicht umsetzbar</title>
		<link>https://maklerkonzepte.com/vorgaben-zur-nachhaltigkeitsabfrage-nach-mifid-weltfremd-und-nicht-umsetzbar/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Sascha Zingler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Sep 2023 10:23:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Assekuranz]]></category>
		<category><![CDATA[Vereine und Verbände]]></category>
		<category><![CDATA[AfW]]></category>
		<category><![CDATA[MiFID]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die europäische Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte der EU, ESMA, hatte einen Call for Evidence zur praktischen Anwendung und Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage von Kunden im Beratungsgespräch zu Finanzanlagen gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) II gestartet. Abgabefrist war der 15.9.2023. Das Ziel dieses Call for Evidence besteht darin, Branchenfeedback zu sammeln, das  ...</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://maklerkonzepte.com/vorgaben-zur-nachhaltigkeitsabfrage-nach-mifid-weltfremd-und-nicht-umsetzbar/">Vorgaben zur Nachhaltigkeitsabfrage nach MiFID weltfremd und nicht umsetzbar</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://maklerkonzepte.com">Marktplatz für Finanzdienstleister</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die europäische Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte der EU, ESMA, hatte einen Call for Evidence zur praktischen Anwendung und Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage von Kunden im Beratungsgespräch zu Finanzanlagen gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) II gestartet.</p>
<p>Abgabefrist war der 15.9.2023. Das Ziel dieses Call for Evidence besteht darin, Branchenfeedback zu sammeln, das dabei hilft, die Entwicklung des Marktes besser zu verstehen und Antworten darauf zu erhalten, wie die neuen MiFID-Regeln zur Nachhaltigkeit angewandt werden.</p>
<p>Der AfW hat sich mit einer eigenen Stellungnahme fristgemäß daran beteiligt. Kernaussage ist, dass die regulatorischen Vorgaben für die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Kunden derart überkomplex sind, dass es weder in der Breite der Vermittlerschaft noch bei den Kunden eine Bereitschaft dazu gibt, sich diesem Abfrageprozess auszusetzen. Die Komplexheit macht sich insbesondere bereits an der Dreitteilung der Präferenzmöglichkeiten &#8211; nach 1.&#8220;Taxonomie&#8220; und 2.&#8220;SFDR“ und 3.„PAIs&#8220;, mit und ohne Staatsanleihen – und jeweils in unterschiedlichen Prozentangaben möglich, fest.</p>
<p>Norman Wirth: „Man sollte sich in Brüssel ehrlich machen. Wir erleben hier – leider! &#8211; klar ein Scheitern der regulatorischen Intention. Das sollte sich eingestanden werden und dann zu einem neuen Denken und besseren Lösungen, vielleicht hin zu einem Ampelsystem oder ähnlichem, führen.“</p>
<p>Gleiches gilt im übrigen auch für die Pflicht der Versicherungsvermittler nach IDD zur Nachhaltigkeitsabfrage. Wobei sich der Call for Evidence eben nur auf die Finanzanlagenvermittler bezog.</p>
<p>Die komplette Stellungnahme finden Sie hier: <a href="https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2023/09/23-09-15-Stellungnahme-AfW-ESMA.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2023/09/23-09-15-Stellungnahme-AfW-ESMA.pdf</a></p>
<p><strong>Pressekontakt:</strong><br />
AfW &#8211; Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.<br />
Telefon: 030 / 63 96 43 7 &#8211; 0<br />
Fax: 030 / 63 96 43 7 &#8211; 29<br />
E-Mail: <a href="mailto:office@afw-verband.de">office@afw-verband.de</a></p>
<p><strong>Unternehmen</strong><br />
AfW &#8211; Bundesverband Finanzdienstleisung e.V<br />
Kurfürstendamm 37<br />
10719 Berlin<br />
Internet: <a href="http://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de" target="_blank" rel="noopener">www.bundesverband-finanzdienstleistung.de</a></p>
<p><strong>Über AfW &#8211; Bundesverband Finanzdienstleisung e.V</strong><br />
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzberater:innen. Circa 40.000 Versicherungs-, Kapitalanlage- und Immobiliardarlehensvermittl:innen werden durch seine ca. 2.100 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. Er wurde 1992 gegründet.</p>
<p>Der AfW ist gefragter Gesprächspartner der Politik im gesamten Bereich der Finanzdienstleistung. Sein aktives Engagement ist Garant dafür, dass die Interessen der unabhängigen Finanzberater:innen in Politik, Wirtschaft und Presse wahrgenommen und berücksichtigt werden. Er ist als Interessenverband beim Deutschen Bundestag und beim Europäischen Parlament akkreditiert und engagiert sich in diversen Brancheninitiativen insbesondere auch zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft.</p>
<p>Die Arbeit des AfW wird durch eine große Anzahl von Fördermitgliedsunternehmen unterstützt.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://maklerkonzepte.com/vorgaben-zur-nachhaltigkeitsabfrage-nach-mifid-weltfremd-und-nicht-umsetzbar/">Vorgaben zur Nachhaltigkeitsabfrage nach MiFID weltfremd und nicht umsetzbar</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://maklerkonzepte.com">Marktplatz für Finanzdienstleister</a>.</p>
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