Wichtiges zur Gebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung - Übernahme des Vertrages nach Eigentümerwechsel durch Verkauf der Immobilie


Die eigenen vier Wände - für viele geht da ein Traum in Erfüllung. Umso wichtiger ist eine Wohngebäudeversicherung, die für Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und Hagel aufkommt. Nach einem Bericht des Branchendienstes Versicherungsnetz muss der Käufer die Versicherung des Vorbesitzers übernehmen. Aber behalten muss er sie nicht.
Generell gilt: Über einen bestehenden Wohngebäudeversicherungs-Vertrag kann nur der Eigentümer der Immobilie verfügen. Wer Eigentümer des Hauses ist, richtet sich nach dem Zeitpunkt des Grundbucheintrags. Einzige Ausnahme: die Zwangsversteigerung. Hier gilt als Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bereits der Zuschlag bei der Versteigerung.

Ob der neue Besitzer den Versicherungsvertrag weiterführen will, sollte er nach einem Vertragsübernahmeangebot des Versicherers entscheiden. Dabei sollten die Leistungen des Vertrags genau unter die Lupe genommen werden. Das betrifft beispielsweise die Frage, ob grob fahrlässig verursachte Schäden und Schäden an Nebengebäuden mitversichert sind. weiter

Quelle: http://www.financeblogger.de


Alle Neuigkeiten im Überblick
Copyright© MAKLERKONZEPTE.COM 2008 | Seite drucken: Wichtiges zur Gebäudeversicherung | Seite einem Freund senden: Wichtiges zur Gebäudeversicherung