Zeitwertkonten bieten Arbeitehmern und Gesellschafter-Geschäftsführern herausragende Vorteile:
Komplette Einsparung von Sozialabgaben Durch
die Überführung der Wertguthaben auf Zeitwertkonten in Ansprüche auf
betriebliche Altersversorgung unmittelbar vor dem Renteneintritt können
bisher eingesparte Sozialversicherungsabgaben auf Entgeltumwandlungen
in der Sparphase zugunsten von Zeitwertkonten endgültig eingespart
werden.
Motivation, Identifikation und Bindung von Führungskräften Zeitwertkonten
entsprechen dem Wunsch der Arbeitnehmer und leitenden Angestellten nach
bestmöglichster betrieblicher Altersvorsorge, individueller
Lebenszeitplanung, hoher Flexibilität und gleichzeitig hoher Rendite.
Der Arbeitgeber gewinnt im Wettbewerb um Führungskräfte durch hohe
Motivation und Identifikation der Arbeitnehmer mit der Firma.
Trotz Insolvenzschutz keine Beiträge zum PSV Zeitwertkonten
sind eine Ergänzung oder eine Alternative zu herkömmlichen Maßnahmen
der betrieblichen Altersversorgung. Im Gegensatz zu diesen gelingt ein
Insolvenzschutz der Wertguthaben, ohne Beiträge an den
Pensionssicherungsverein leisten zu müssen.
Sozialverträgliche Reaktion auf schwankende Auftragslagen Bei
guter Auftragslage kann das Unternehmen Mehrarbeit vereinbaren und den
Gegenwert einem Zeitwertkonto gutschreiben, das bei schlechter
Auftragslage durch die Finanzierung der Freistellung von Arbeitnehmern
wieder abgebaut wird. Die Gefahr von übereilten Neueinstellungen kann
hierdurch vermieden werden.
Liquiditätsschonende Vorruhestandsregelungen Häufig
liegt es sowohl im Interesse der Arbeitnehmer als auch des Arbeitgebers
ältere Mitarbeiter bereits vor dem 60. Lebensjahr in den Vorruhestand
zu entlassen. Durch Zeitwertkonten gelingt die Finanzierung aus
früheren Entgeltumwandlungen ohne eine finanzielle Beteiligung des
Arbeitgebers. Gerade im Hinblick auf das durch den Gesetzgeber
angehobene Regelrenteneintrittsalter auf 67 wird den zuvor
beschriebenen Sachverhalt weiter verstärken.
Alterssteuerung der Belegschaft Durch
Zeitwertkonten lassen sich die Belegschaften systematisch verjüngen.
Ältere Arbeitnehmer können noch vor dem 60. Lebensjahr in den
Vorruhestand eintreten oder eine Altersteilzeitvereinbarung
abschließen, ohne Einkommenseinbußen hinzunehmen. Dafür können jüngere
Arbeitnehmer eingestellt werden, die von Erfahrungen der im Rahmen
einer Altersteilzeitvereinbarung beschäftigten Arbeitnehmern
profitieren.
Möglichkeit zur reinen Beitragszusage Im
Gegensatz zu traditionellen Maßnahmen der betrieblichen
Altersversorgung ist bei der Führung von Zeitwertkonten eine reine
Beitragszusage des Arbeitgebers möglich. Er wird nicht auf bestimmte
Leistungen in der Freistellungsphase verpflichtet. Die Leistungen
ergeben sich aus der Anlage der Wertguthaben.
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Inhalte dieser Seiten können den auf die Besonderheiten des
Einzelfalles abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Bevor Sie
konkrete Schritte ergreifen oder unterlassen, sollten Sie sich daher
fachlich beraten lassen.