Vermögensschadenshaftpflicht für Versicherungsmakler und Finanzdienstleister
Zum 01.06.2007 konnten wir einen neuen, sehr kompetenten Partner, die Ralf W. Barth GmbH für den Bereich Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gewinnen.
Die Vermögensschadenshaftpflicht (kurz: VSH)
Die VSH-Police hatte schon immer eine existenzielle Bedeutung und ist eine Grundlage für alle, die sich nicht alleine auf Ihr Glück im Beruf verlassen wollen, sondern sich eher den ethischen Berufsregeln verpflichtet fühlen.
Sie schützt zunächst vor den finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens, genauso wie vor unberechtigten Ansprüchen, die Dritte an Sie stellen könnten.
Hierbei übernimmt die VSH-Police (bzw. die Gesellschaft dahinter) die Abwehr (und die dabei entstehenden Kosten) der unberechtigten Ansprüche gegen Sie.
Durch die EU-Vermittlerichtlinie wird für die Versicherungsvermittler die VSH-Absicherung zur Pflichtversicherung!
Handeln Sie deshalb jetzt und sichern Sie sich, ihre Berufliche Existenz und ihre Kunden so optimal wie möglich ab.