Unfallversicherung

Kein Versicherungsschutz für betrunkene Fußgänger

Übermäßiger Alkoholkonsum beeinträchtigt die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit, dies gilt nicht nur für Autofahrer und andere fahrende Verkehrsteilnehmer, sondern ebenso für Fußgänger und Wanderer. Das Oberlandesgericht Köln gab in einem konkreten Streitfall zwischen einem Versicherten und seiner Unfallversicherung dem Versicherungsunternehmen Recht, das sich weigerte für die Behandlungskosten eines Wanderers aufzukommen. weiter

Quelle: http://www.versicherungen-blog.net


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