Unfallversicherung
Kein Versicherungsschutz für betrunkene Fußgänger
Übermäßiger Alkoholkonsum beeinträchtigt die Wahrnehmung und
Reaktionsfähigkeit, dies gilt nicht nur für Autofahrer und andere
fahrende Verkehrsteilnehmer, sondern ebenso für Fußgänger und Wanderer.
Das Oberlandesgericht Köln gab in einem konkreten Streitfall zwischen
einem Versicherten und seiner Unfallversicherung dem
Versicherungsunternehmen Recht, das sich weigerte für die
Behandlungskosten eines Wanderers aufzukommen.
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