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Teilkasko muss bei Beinahe-Unfall mit Wild zahlen

Durch Wildunfälle entstandene Schäden wurden bislang nur unter bestimmten Bedingungen von der Versicherung ersetzt. Hierzu gehörte die Beteiligung eines Haarwilds, sprich Reh, Fuchs oder Hase (Federwild ist in der Regel nicht abgedeckt) und der direkte Kontakt mit dem Tier. Für eine Schadensregulierung bei Beinahe-Unfällen musste man auf jeden Fall eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Das OLG Koblenz bekräftigte nun in einen Urteil die Ansicht eines Klägers, der die Weigerung seiner Versicherung zur Schadensregulierung nicht akzeptieren wollte, die durch einen Beinahe-Unfall gemeldet wurde.

Im konkreten Fall ist der Kläger einem Rudel Rehe ausgewichen, dieses Ausweichmanöver hat zum Sturz und so zu Schäden am Motorrad geführt.

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Quelle: http://www.versicherungen-blog.net


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