KFZ Versicherung
Versicherung bei Ersatzwagen
Ist das eigene Fahrzeug aufgrund einer Reparatur nach einem
Unfall zeitweise nicht einsatzfähig, nehmen viele Autofahrer die Möglichkeit
eines Ersatzwagens in Anspruch. Dieser muss jedoch nicht unbedingt immer mit einer
Vollkaskoversicherung ausgestattet sein. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in
einem aktuellen Fall entschieden, dass der Entleiher dazu verpflichtet ist,
sich über den Versicherungsschutz des Ersatzwagens selbständig zu informieren
und sich nicht darauf zu verlassen, dass immer und für jedes Fahrzeug
Vollkaskoschutz besteht. Im konkreten Fall bekam eine Frau für die Dauer der
Reparatur ihres Firmenwagens einen teilkaskoversicherten Ersatzwagen zur
Verfügung gestellt, mit dem sie einen Unfall hatte. weiter
Quelle: http://www.financeblogger.de
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