KFZ Versicherung
Haftpflicht zahlt auch bei verliehenem Auto
Man kennt das ja. Ein Freund möchte sich für einen Umzug gerne den
Kombi leihen und man gibt ihm den Wagen natürlich, weil man helfen
möchte. Der schätzt beim Ausparken aber die Länge des Fahrzeugs falsch
ein und rammt ein anderes Auto. Wer kommt nun für den Schaden und die
Reparatur der beiden Fahrzeuge auf? Eine gute Nachricht: Die
Haftpflichtversicherung des Autobesitzers übernimmt den Schaden. Die
Schäden am eigenen Auto übernimmt, wenn vorhanden, die
Vollkaskoversicherung. Natürlich wird aber der Schadensfreiheitsrabatt
heruntergestuft und die Versicherungsprämie steigt. Wer die Kosten von
dem Freund ersetzt haben möchte, steht eventuell vor einem Problem.
Wurde vorab nichts vereinbart, muss der Freund nichts zahlen. Am besten
macht man das vorher kurz schriftlich, auch wenn das zuerst für Freunde
unüblich erscheint.
So schnell verliert man den Versicherungsschutz nicht. Wenn der
Vater zum Beispiel sein Auto dauerhaft an die Tochter verleiht, die in
einer anderen Stadt studiert, muss dies nicht der Versicherung gemeldet
werden, um dem Versicherungsschutz auch für die Tochter zu
gewährleisten.
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Quelle: http://www.versicherungen-blog.net
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