KFZ - Versicherung

Bei Verschweigen von Vorschäden erlischt Versicherungsschutz

Verschweigt der Halter eines gestohlenen Fahrzeugs Unfallschäden, so verliert er seinen Versicherungsschutz. Das berichtet die Zeitschrift «recht und schaden» und beruft sich dabei auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken (Az.: 5 U 405/05-40). Das Saarländische Oberlandesgericht hat entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn die Versicherung über eine Datenbank der Versicherungsunternehmen rechtzeitig von dem Schaden erfahren hat. Die vorsätzlichen Falschangaben berechtigen sie nach dem Richterspruch in jedem Fall, die Leistung zu verweigern.  weiter

Quelle: http://www.versicherungen-blog.net



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