Hausratversicherung
Hausratversicherung zahlt bei gewaltsamem Taschendiebstahl
Überall in Deutschland haben die Weihnachtsmärkte eröffnet und damit
beginnt auch wieder die vorweihnachtliche Saison der Taschendiebe.
Versicherungsunternehmen raten deshalb gerade in dieser Zeit zur
erhöhten Vorsicht und besonderen Achtsamkeit. Wie der Bezirksverband
Hamburg des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute mitgeteilt
hat, können Opfer von Taschendiebstählen den entstandenen Schaden bei
ihrer Hausratversicherung anzeigen und Schadenersatz verlangen. Dies
ist allerdings nur möglich, wenn es sich um einen gewaltsamen
Taschendiebstahl handelt, d.h. das heimliche und unbemerkte Entwenden
einer Geldbörse aus einer offenen Tasche ist nicht erstattungsfähig. weiter
Quelle: http://www.financeblogger.de
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