Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung: Vorsicht bei der Probefahrt

Wer sein Auto privat verkaufen möchte, der sollte sehr achtsam sein, wenn der eventuelle neue Besitzer eine Probefahrt machen möchte. Wer einem Fremden die Autoschlüssel übergibt, der spielt fahrlässig mit seinem Versicherungsschutz. Man stelle sich den folgenden Fall vor: Sie geben einem potentiellen Käufer die Schlüssel, damit dieser mit Ihrem PKW eine Probefahrt machen kann. Kehrt dieser nun nie zurück und klaut das Auto, muss die Versicherung nicht zahlen. Das ist deshalb so, weil die Versicherungen bei einem Diebstahl immer von einem Gewahrsamsbruch ausgehen.

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Quelle: http://www.versicherungen-blog.net




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