Allgemeine Erläuterungen zur Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsmakler und Finanzdienstleister
Die VSH-Police hatte schon immer eine existenzielle Bedeutung und ist eine Grundlage für alle, die sich nicht alleine auf Ihr Glück im Beruf verlassen wollen, sondern sich eher den ethischen Berufsregeln verpflichtet fühlen.
Sie schützt zunächst vor den finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens, genauso wie vor unberechtigten Ansprüchen, die Dritte an Sie stellen könnten.
Hierbei übernimmt die VSH-Police (bzw. die Gesellschaft dahinter) die Abwehr (und die dabei entstehenden Kosten) der unberechtigten Ansprüche gegen Sie.
Niemand ist ständig in der Lage, alles zu wissen und das komplette Wissen jederzeit korrekt wiederzugeben.
Je komplexer das Gebiet ist auf dem Sie tätig sind, um so eher können Sie etwas vergessen, sich irren oder Details übersehen.
Tritt solch ein Fall ein und jemand möchte Sie deshalb in Anspruch nehmen, dann müssen Sie sich verteidigen, oder für finanzielle Folgen Ihrer Fehler eintreten und für entstandene Vermögensschäden Ersatz leisten.
Für diese Fälle gibt es die VSH-Police, die durch die EU-Vermittlerrichtlinie zur Pflicht- versicherung für die Makler und Versicherungsvermittler wird.
Jedoch tun auch alle anderen Berufsgruppen wie Anlagevermittler, Vermögens- berater und Finanzdienstleister gut daran sich jetzt vorsorglich um die eigene VSH-Absicherung zu kümmern.