Betriebliche Altersversorgung

Gravierende Einschnitte bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Zur Zeit plant die Europäische Kommission einige neue Regeln zur betrieblichen Altersvorsorge. Sollten diese Regeln in Deutschland Realität werden, dürfte mit erheblich größeren Belastungen der Arbeitgeber gerechnet werden, daher formt sich aktuell ein Widerstand gegen die Entwürfe der Komission. In entscheidenden Dingen unterscheiden sich die Vorstellungen der Europäischen Kommission von den gültigen Regelungen in Deutschland. Der Brüsseler Entwurf fordert zum Beispiel eine Anwartschaft für Beschäftigte ab 21 Jahren, während in Deutschland ein Einstiegsalter von 30 Jahren gilt. Eine weitere neue Regel ist die, dass die betriebliche Altersvorsorge schon nach zwei Jahren unverfallbar sein soll, was drei Jahre früher wäre, als es die deutschen Arbeitgeber gewohnt sind.

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Quelle: http://www.versicherungen-blog.net


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